Änderungen zwischen den Fassungen
Anl. 17aufgehoben
Anlage 17
-------------
LUNGENKRANKHEITEN
Das Sonderfach Lungenkrankheiten umfaßt die Erkennung, die Behandlung, die Prävention und die Rehabilitation der Erkrankungen der Lunge und der Bronchien.
1. Hauptfach:
Vier Jahre, wobei hierauf eine Ausbildung in Medizinischer Radiologie-Diagnostik in der Dauer von sechs Monaten anzurechnen ist.
2. Pflichtnebenfächer:
3. Wahlnebenfächer:
Keine.
1. Kenntnisse auf dem Gebiet der bronchiopulmonalen und thorakalen Krankheiten mit besonderer Berücksichtigung der Ätiologie, Symptomatologie, Diagnostik und Differentialdiagnostik spezifischer und unspezifischer Lungenkrankheiten, Anatomie, Pathologie, Physiologie, Pathophysiologie und Pharmakologie als Grundlagen;
2. Kenntnisse der Epidemiologie, Diagnose bei Differentialdiagnose, Prophylaxe und Behandlung von Tuberkulose;
3. spezifische Untersuchungsmethoden insbesondere Punktionen, Bronchoskopien, Endoskopien im Bereich des Thoraxraumes, atemphysiologische Untersuchungsmethoden einschließlich Blutgasanalyse, Spirometrie und Bodyplethysonographie, Oximetrie, Ergospirometrie und Entnahme von Untersuchungsmaterial;
4. Atem- und Atemregulationsstörungen;
5. respirative Auswirkungen von Herzerkrankungen, pulmonale und corpulmonale Hypertension, deren Diagnose und Therapie;
6. fachspezifische Laboruntersuchungen einschließlich fachspezifischer Zytologie;
7. fachspezifische bildgebende Verfahren im Thoraxbereich einschließlich der Röntgendiagnostik, Tomographie und Computertomographie, Bronchographie, der thorakalen Ultraschalldiagnostik sowie der isotopenmedizinischen Verfahren;
8. Therapie der Atem-, Lungen- und Bronchialerkrankungen sowie Indikationsstellung zur operativen Behandlung oder zur Strahlenbehandlung;
9. Allergologie und Immunologie;
10. Intensivmedizin;
11. Vorsorgemedizin und Rehabilitation;
12. Psychosomatik;
13. Kenntnisse umwelt- und arbeitsbedingter Erkrankungen;
14. Geriatrie;
15. Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen;
16. Dokumentation;
17. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften;
18. Begutachtungen.
1. Reanimation und Schocktherapie;
2. Überwachung Schwerstkranker mit invasiven und nichtinvasiven Methoden;
3. Analgesie und Sedierung;
4. Pathophysiologie und Korrektur von Störungen des Flüssigkeits- und Säurebasenhaushaltes;
5. Bluttransfusion und einschlägige Serologie;
6. Pathophysiologie und Therapie von Gerinnungsstörungen;
7. Pathophysiologie und Therapie von kardiovaskulären Erkrankungen einschließlich Elektrotherapie;
8. Echokardiographie;
9. Pathophysiologie und Therapie der respiratorischen Insuffizienz einschließlich der Durchführung assistierter und kontrollierter Beatmungsformen;
10. Pathophysiologie und Therapie des akuten Nierenversagens einschließlich extrakorporaler Eliminationsverfahren;
11. klinische Toxikologie einschließlich primärer und sekundärer Gifteliminationsverfahren;
12. Pathophysiologie und Therapie des akuten Leberversagens, des Leberausfalls sowie gastrointestinaler Blutungen;
13. Pathophysiologie und Therapie von akuten endokrinen Krisen;
14. Infektionen, insbesondere der nosokomialen Infektion und Infektionsprophylaxe;
15. Punktionen von Arterien, zentralen Venen, Pleurahöhle, Ascites, Perikard und Lumbalkanal;
16. Pathophysiologie, Therapie und Überwachung cerebraler Erkrankungen;
17. Kenntnisse in Energie- und Substratstoffwechsel;
18. Kenntnisse in Interpretation bildgebender Verfahren.
1. Kontaktzytologie, Exfoliativzytologie, Effusionszytologie und Punktionszytologie aller Organsysteme;
2. Kenntnisse auf dem gesamten Gebiet der Pathohistologie.