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Anlage 18
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MEDIZINISCHE BIOLOGIE
Das Sonderfach Medizinische Biologie umfaßt die Erforschung und Anwendung der Kenntnisse von Ablauf und Gesetzmäßigkeiten biologischer Funktionen beim Menschen sowie die entsprechenden praktisch-methodischen Fertigkeiten und die Anwendung dieser in Grundlagenforschung und angewandter Forschung, wie allgemeiner und klinischer Genetik, einschließlich klinischer Zytogenetik, Populationsgenetik, Mutationsforschung, Teratologie und Immunbiologie samt Begutachtungen.
1. Hauptfach:
Vier Jahre.
2. Pflichtnebenfächer:
3. Wahlnebenfächer:
Sechs Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs. 1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer, wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
1. Kenntnisse auf dem Gebiet der medizinischen Biologie mit besonderer Berücksichtigung von Ursache und Wirkung und den damit verbundenen biologischen, genetischen und funktionellen Abläufen beim Menschen;
2. Kenntnisse der angewandten und experimentellen medizinischen Biologie und Genetik;
3. Kenntnisse der Evolutionsforschung mit besonderer Berücksichtigung der Evolution beim Menschen;
4. Kenntnisse spezieller Fortpflanzungs- und Entwicklungsbiologie des Menschen;
5. Zellbiologie mit besonderer Berücksichtigung normaler und krankhafter Zustände beim Menschen;
6. Molekularbiologie mit besonderer Berücksichtigung der krankhaften Zustände beim Menschen;
7. allgemeine Genetik;
8. Grundlagen der Humangenetik mit besonderer Berücksichtigung der klinischen Genetik;
9. Kenntnisse allgemeiner und spezieller Zytogenetik mit besonderer Berücksichtigung der klinischen Zytogenetik;
10. Mutationsforschung mit besonderer Berücksichtigung der Mutationsauslösung und ihrer Folgezustände beim Menschen;
11. Populationsgenetik;
12. Teratologie;
13. Immunbiologie und Immungenetik;
14. Kenntnisse der Mikrobiologie und Parasitologie;
15. Kenntnisse der Ökologie;
16. Kenntnisse umweltbedingter Erkrankungen;
17. Kenntnisse der Geriatrie;
18. Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen;
19. Dokumentation;
20. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften;
21. Begutachtungen.
1. Kenntnisse der Humangenetik, der Zytogenetik, der klinischen Genetik, der Populationsgenetik, der Mutationsforschung sowie der Teratologie;
2. genetische Beratung, zytogenetische Diagnostik hinsichtlich aller Zellkulturarten und aller Chromosomendarstellungsverfahren, biochemische Humangenetik einschließlich der wichtigsten biochemischen Diagnoseverfahren von Erbkrankheiten und Interpretation entsprechender Befunde sowie experimentelle Zytogenetik und Mutationsforschung;
3. Diagnose und Therapie bei genetisch bedingten oder durch Chromosomenaberrationen hervorgerufenen Krankheiten sowie bei angeborenen Fehlbildungen anderer Genese;
4. prophylaktische Maßnahmen zur Verhütung von Erbkrankheiten und angeborenen Fehlbildungen sowie Beratung.