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Fassungsvergleich zu AllgStrSchV 2020××

Änderungen zwischen den Fassungen

Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 (AllgStrSchV 2020) 1
Anl. 19neu
in Kraft ab 01.08.2020 · idF BGBl. II Nr. 339/2020 Anl. 19↗RIS↗
Anlage 19
Zu den §§ 92 Abs. 5, 94 Abs. 1, 97 Abs. 2 und 102 Abs. 1 Z 2
Angaben zur Dosisermittlung und zu den ärztlichen Untersuchungen
A. Angaben zur überwachten bzw. untersuchten Person sowie zur die Dosisermittlung beauftragenden Person
Zur überwachten bzw. untersuchten Person:
– Name, Vorname, frühere Namen, Titel
– Sozialversicherungsnummer (falls eine solche nicht vorliegt: Geburtsort und -datum)
– Geschlecht, Staatsangehörigkeit
– Beschäftigungsverhältnis, Unfallversicherungsträger
– Kategorie A / B / keine
– Angaben zur Expositionssituation gemäß nachstehender Tabelle
Nuklearmaterial und radioaktiver Abfall
Kernmaterial
Kernanlagen
Dekommissionierung
Entsorgungsanlagen
Transport im Bereich von Kernanlagen
Nuklearmaterial – Sonstiges
Industrie
Industrielle Radiografie – stationär
Industrielle Radiografie – mobil
Röntgenfluoreszenz
Industrielle Sonden
Transport von radioaktivem Material
Radionuklidherstellung
Industrielle Bestrahlung
Elektronenstrahlschweißen
Sonstige industrielle Tätigkeiten
Militär
Militärischer Bereich
Medizin
Röntgendiagnostik
Interventionelle Radiologie
Strahlentherapie
Zahnröntgen
Nuklearmedizin
Veterinärmedizin
Sonstige medizinische Tätigkeiten
Natürliche Strahlung
Luft- und Raumfahrt
Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien
Arbeitsplätze in Radonschutzgebieten
Sonstige Arbeitsplätze mit Radonexpositionen
Forschung und Ausbildung
Medizinische und pharmazeutische Forschung
Nukleare Forschung
Sonstige Forschungszweige und Ausbildung
Sonstige
Notfallexpositionen
Sonstige hier nicht aufgeführte Expositionen bzw. Tätigkeiten
Zur die Dosisermittlung beauftragenden Person:
– Name und Adresse
B. Angaben zur ärztlichen Untersuchung
– gesundheitliche Beurteilung, Datum der Untersuchung
– Art der Untersuchung (Eignungs-, Kontroll- oder Sofortuntersuchung)
C. Angaben zur Inkorporationsüberwachung
– Art der Tätigkeit, verwendete Radionuklide, physikalische und chemische Eigenschaften
– gegebenenfalls Datum, Ergebnis und Dosismessstelle vorangegangener Inkorporationsüberwachungen
D. Angaben zur Dosisermittlung
– durchführende Dosismessstelle
– ermittelte Dosis, Ermittlungszeitraum, Datum der Ermittlung
– im Fall einer Inkorporationsüberwachung: Messverfahren, festgestellte Radionuklide, Aktivitäten
Schlagworte
Geburtsdatum, Luftfahrt, Eignungsuntersuchung, Kontrolluntersuchung, Kontrolluntersuchung