Änderungen zwischen den Fassungen
▾Anl. 2/04neu
in Kraft 31.08.1985 – 31.08.1993 · idF BGBl. Nr. 355/1985 Anl. 2/04↗RIS↗
b) Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Didaktische Umsetzung des Bildungsertrages aus dem Religionsunterricht der höheren Schule im Hinblick auf die künftigen Erziehungsaufgaben insbesondere in Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit. Einführung in das Wesen christlicher Erziehung unter Berücksichtigung der religiösen Situation des einzelnen Kindes und der Heimgemeinschaft. Grundlagen, die den Erzieher befähigen, im Lebensvollzug der Gruppe christliche Selbst- und Fremderziehung zu verwirklichen. Erziehungspraktisches Üben der Umsetzung gewonnener Einsichten.
Lehrstoff:
1. und 2. Semester (je 2 Wochenstunden):
Grundfragen christlicher Erziehung (Erziehungsrecht und Erziehungspflicht; religiöse Formung der Familie und Gesellschaft.
Religionspsychologie mit besonderer Berücksichtigung der Entwicklung des Kindes im Kindes- und Jugendalter.
Religionssoziologie: Bedeutung religiöser Wirklichkeit in gesellschaftlichen Prozessen; übende Einsicht in die Bedeutung gruppendynamischer Vorgänge für die christliche Erziehung; Vorbereitung auf die Begegnung mit Sekten.
Einführung in den religionspädagogischen Aspekt der Freizeitpädagogik; Bedeutung und Methode evangelischer Jugendarbeit.
Erziehungspraktische Übungen zur didaktischen Umsetzung der erarbeiteten Bildungsinhalte.
3. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden):
Einführung in die Methoden der Schriftauslegung als Voraussetzung für die didaktische und methodische Entscheidung bei der Umsetzung biblischer Texte für Kinder und Jugendliche.
Anleitung zum Erzählen biblischer Geschichten und zum verständnisvollen Lesen biblischer Texte in der Gemeinschaft.
Einfügen christlicher Kinder- und Jugendlieder in den Tageslauf; Wecken der Freude am Kirchenlied.
Formen der Hausandacht in Familie und Heimgemeinschaft; das Gebet im Leben des Kindes und Hinführung zur Teilhabe am Gebet und Gottesdienst der christlichen Gemeinde.
Das schwierige Kind als Aufgabe und Hilfe für Erzieher und Gruppe.
Diakonische und missionarische Gegebenheiten und Aufgaben der Kirche.
Einführung in die Technik der selbständigen Weiterbildung.
Erziehungspraktische Übungen zur didaktischen Umsetzung der erarbeiteten Bildungsinhalte.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist darauf zu achten, daß neben der Darstellung des Lehrgutes zugleich das Ziel im Auge behalten wird, den künftigen Erzieher zu befähigen, die erlernten Inhalte in entsprechender Form zu Inhalten religiöser Erziehung der ihm anvertrauten Kinder zu machen. Daher wird der gemeinsamen Erarbeitung des Lehrstoffes im Gespräch (Seminar) neben dem Vortrag breiter Raum zu geben sein.