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Fassungsvergleich zu WBV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Werkstoff- und Bauvorschriften für die Herstellung von Dampfkesseln (WBV) (aufgehoben) 1
Anl. 2/18aufgehoben
in Kraft 03.12.1949 – 31.12.1993 · idF BGBl. Nr. 264/1949 Anl. 2/18↗RIS↗
XVIII. Berechnung der Wanddicke von Teilen aus Gußeisen.
Die Wanddicke von durch Innendruck beanspruchten Teilen ist unter Benutzung der vorgeschriebenen Berechnungsverfahren zu errechnen.
Hierbei ist der Sicherheitswert x
bei reiner Zugbeanspruchung mit mindestens x = 9,
bei Biegungsbeanspruchung mit mindestens  x = 5
einzusetzen.
Der Sicherheitswert kann
bei reiner Zugbeanspruchung auf x = 7,
bei Biegungsbeanspruchung auf  x = 4
herabgesetzt werden, wenn das Gußstück nach einer Bescheinigung des Lieferwerkes spannungsfrei geglüht ist.
Bei Errechnung der Wanddicke muß die Minustoleranz berücksichtigt werden. Sie beträgt höchstens 15%.