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Fassungsvergleich zu Auslandsunternehmenseinheitenstatistik-Verordnung 2022××

Änderungen zwischen den Fassungen

Auslandsunternehmenseinheitenstatistik-Verordnung 2022 1
Anl. 2geändert
in Kraft 30.09.2022 – 29.10.2026 · idF BGBl. II Nr. 365/2022 · danach: BGBl. II Nr. 313/2026 Anl. 2↗RIS↗
in Kraft ab 30.10.2026 · idF BGBl. II Nr. 313/2026 Anl. 2↗RIS↗
… 4 unveränderte Absätze
Anlage II
Erhebungsmerkmale gemäß § 5 Z 2
Merkmale der in Österreich ansässigen institutionellen Einheit, die im Ausland ansässige rechtliche Einheiten und Niederlassungen kontrolliert
1.1 Firmenname
1.2 Standort
1.3 Wirtschaftstätigkeit nach Klassen der ÖNACE 2008 2025
1.4 Firmenbuchnummer
1.5 Anzahl und Wirtschaftstätigkeit nach ÖNACE 2008 2025 der im Inland kontrollierten Unternehmen
1.6 Zahl der Beschäftigten in den im Inland kontrollierten Unternehmen
… 3 unveränderte Absätze
1.7 Umsatzerlöse der im Inland kontrollierten Unternehmen
Merkmale der im Ausland ansässigen rechtlichen Einheiten und Niederlassungen, die von der in Österreich ansässigen institutionellen Einheit kontrolliert werden:
2.1 Firmenname
2.2 Land, in dem die kontrollierten Unternehmen und Niederlassungen ansässig sind, gemäß der GEO-Ebene 3 der im Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1470/2020 angeführten Länderliste in der geltenden Fassung
2.3 Wirtschaftstätigkeit nach Gruppen der ÖNACE 2008 2025
2.4 Umsatzerlöse
… 3 unveränderte Absätze
2.5 Zahl der Beschäftigten
2.6 Personalaufwendungen
2.7 Bruttoinvestitionen in Sachanlagen