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Fassungsvergleich zu Regelung der mit Tirol verbundenen Interessen (Italien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Regelung der mit Tirol verbundenen Interessen (Italien) 1
Anl. 2neu
in Kraft ab 07.07.1926 · idF BGBl. Nr. 176/1926 Anl. 2↗RIS↗
Beilage B.
Landesfonds, welche an das Königreich Italien übergehen.
1. Gebietsschulfonds Brixen.
2. Gebietsschulfonds Trento.
3. Brixner Holzkontrollfonds.
4. Gerichtsforstfonds Bruneck.
5. Gerichtsforstfonds Bozen.
6. Gerichtsforstfonds Meran.
7. Wasserbauerhaltungsfonds für die Kreise Brixen und Trento.
8. Feuerwehrfonds für Italienischtirol.
9. Feuerwehrunterstützungsfonds für Italienischtirol.
NB. Die Fonds sub Zahl 3, 4, 5, 6 sind hier nur evidenzhalber erwähnt, da sie bereits in dem Landeshaushaltsfonds enthalten sind.