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Fassungsvergleich zu Wirtschaftliche Beziehungen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wirtschaftliche Beziehungen 1
Anl. 2neu
in Kraft ab 23.11.1924 · idF BGBl. Nr. 393/1924 Anl. 2↗RIS↗
Anhang B.
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Dem Herrn ........................, Inhaber der vorliegenden Karte,
welcher mit seinen Waren die Messen und Märkte in ...................
(für die österreichischen Staatsangehörigen: in der Türkei, für die
türkischen Staatsangehörigen: in Österreich) zu besuchen
beabsichtigt, wird bestätigt, daß er zu .................... wohnhaft
ist und die seinem Gewerbe entsprechenden gesetzlichen Steuern und
Abgaben zu entrichten hat.
Gegenwärtiges Zeugnis ist gültig für den Zeitraum von ... Monaten.
(Ort, Datum, Stempel und Unterschrift der ausstellenden Behörde.)