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Fassungsvergleich zu Wirtschaftsabkommen - Zusatzvertrag (Deutschland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wirtschaftsabkommen - Zusatzvertrag (Deutschland) 1
Anl. 2neu
in Kraft ab 07.04.1925 · idF BGBl. Nr. 122/1925 Anl. 2↗RIS↗
Anlage B.
Zölle bei der Einfuhr nach Österreich.
Nummer des österreichischen Tarifentwurfs
Benennung der Gegenstände
Zollsatz für 100 kg Kronen
aus 104
Schokoladeerzeugnisse mit Ausnahme der Waren nur aus Schokolade
180,-
107 f)
Bonbons und Zuckerwaren
120,-
139
Garne, in Aufmachungen für den Kleinverkauf
100,-
aus 145
Möbelstoffe, auch florartig gewebt
310,-
146
1. Samte, samtartige Gewebe:
a) bedruckt oder bunt gewebt
230,-
b) andere
150,-
2. Samtbänder
200,-
147
Bandwaren (mit Ausschluß der Samtbänder):
a) broschiert
240,-
b) andere
210,-
148
Tülle und tüllartige Netzstoffe, glatt oder einfach (nicht spitzenartig) gemustert:
a) roh
400,-
b) gebleicht, merzerisiert, gefärbt, bedruckt oder bunt gewebt
460,-
153
Wirk- und Strickwaren:
a) gewirkte und gestrickte Stoffe in ganzen Stücken (Meterware):
1. roh
220,-
2. gebleicht, merzerisiert, gefärbt, bedruckt, bunt gewirkt oder gestrickt
260,-
b) Strümpfe und Socken im Gewichte für das Dutzend Paare:
1. von 1 kg oder mehr
200,-
2. unter 1 kg
285,-
c) Handschuhe
320,-
d) nicht besonders benannte, im Gewichte für das Dutzend, beziehungsweise Dutzend Paare:
1. von 3,5 kg oder mehr
250,-
2. unter 3,5 kg
350,-
aus 170 a
Fußteppiche aus Kokosfaser, nicht florartig gewebt
35,-
aus Anmerkung 1 zu 171
Möbelstoffe, auch florartig gewebt aus Spinnstoffen dieser Klasse sind nach Nr. 145 zu verzollen.
180
Wollene Webwaren, nicht besonders benannte (ausgenommen Decken- und Schuhstoffe), im Gewichte:
a) von 700 g oder mehr auf 1 m2
100,-
b) unter 700 g bis 450 g auf 1 m2
200,-
c) unter 450 g bis 200 g auf 1 m2:
1. roh
200 + 5 Prozent
v. W.
2. gefärbt u. s. w. .
210 + 5 Prozent
v. W.
d) unter 200 g auf 1 m2:
1. roh
325,-
2. gefärbt
350,-
3. bedruckt
430,-
181
Möbelstoffe, auch florartig gewebt
360,-
200
Möbelstoffe, auch florartig gewebt
1.600,-
208
Möbelstoffe, auch florartig gewebt
1.200,-
209
Samte, samtartige Gewebe und Samtbänder, auch bestickt
1.000,-
211
Bandwaren (mit Ausschluß der Samtbänder):
a) bestickt oder aus Geweben der Nr. 206 oder aus Tüllen der Nr. 207
1.200,-
b) ripsartig gewebte graue, braune, grüne und schwarze Bänder in der Breite von 6,5 cm oder darunter (Herrenhutbänder)
550,-
c) andere
700,-
244
Chemische Papiere:
a) photographische
75,-
b) andere
45,-
aus 250 b)
Postkarten mit bildlicher Ausstattung
40,-
aus 251
Luxuspapeterien, Papierwäsche und Papierblumen
65,-
aus 259
Sohlen und Absätze
100,-
260
a) Schläuche aus oder mit Kautschuk, auch mit Gewebelagen oder Drahteinlagen
75,-
aus b) Dichtungsmaterial, auch mit Asbest
80,-
aus 262
Waren aus weichem Kautschuk, nicht besonders benannte, auch in Verbindung mit feinen Stoffen
100,-
Anmerkung. Kautschukpielen zur Erzeugung künstlicher Blumen, auch in Verbindung mit Gespinststoffen
frei
aus 265b/2
Kautschukdrucktücher
80,-
271
Fußbodenbeläge aus Wachstuch, Linoleum und Stoffen ähnlicher Zusammensetzung:
a) Inlaidlinoleum; Linoleum in der Stärke über 2,2 mm
45,-
b) andere
70,-
aus 273
Wachstuch, nicht besonders benannt
120,-
Kunstleder
110,-
278 a)
Kalbleder, mit Ausnahme des Lackleders und des bronzierten Leders, mineralisch gegerbt
60,-
280
Handschuhleder aller Art
50,-
aus 286
Taschnerwaren aus Leder; Koffer und Kassetten aus Hartpappe oder Fiber:
a) mit Bügeln oder Beschlägen aus Eisen (mit Ausnahme des oxydierten, vernickelten oder mit anderen unedlen Metallen überzogenen), auch in Verbindung mit feinen Stoffen
110,-
b) mit Bügeln oder Beschlägen aus anderen als den unter a und d genannten unedlen Metallen, auch in Verbindung mit feinen Stoffen:
1. aus Hartpappe oder Fiber
160,-
2. andere
230,-
c) Taschnerwaren aus Leder im Stückgewichte unter 1 kg mit Ausnahme der unter d genannten
300,-
d) mit vergoldeten oder versilberten Bügeln oder Beschlägen sowie alle in Verbindung mit anderen feinsten Stoffen
400,-
287
Schuhwaren, aus oder mit Leder, auch in Verbindung mit feinsten Stoffen, das Paar im Gewichte:
a) von 1000 g oder mehr:
1. ledergefüttert
115,-
2. andere
80,-
b) unter 1000 g bis 900 g sowie Leinenschuhe
125,-
c) unter 900 g bis 500 g; ferner Knaben-, Mädchen- und Kleinkinderschuhe sowie Sandalen
160,-
d) unter 500 g
250,-
288
Pantoffel und Hausschuhe aller Art, ohne Rücksicht auf die hiezu verwendeten Stoffe
155,-
aus 299 c)
Holzleisten (für Möbel, Rahmen u. dgl.), furniert
50,-
aus 306 b)
1. Zellhorn (Zelluloid), Zellon, roh
20,-
2. Kunsthorn, Kunstharze, roh
30,-
aus 307
Waren aus Drechsler- und Schnitzstoffen auch in Verbindung mit feinen Stoffen:
a) 2. aus Zellhorn (Zelluloid) oder Zellon, andere
200,-
b) aus Kunsthorn oder Kunstharz
200,-
aus 333 a)
Steinplatten aus Kalkschiefer (sogenannte Kehlheimer Platten)
frei
387
Kugel- und Rollenlager und deren Bestandteile, ausgenommen solche für Fahrräder im Stückgewichte:
a) von 0,5 kg oder mehr
80,-
b) unter 0,5 kg
130,-
aus 388
Werkzeuge:
b/2
Sägen und ungezähnte Sägeblätter, andere als Laubsägen
50,-
f)
Feilen und Raspeln, mit einer Hieblänge:
1. von 300 mm oder mehr
30,-
2. unter 300 mm bis 150 mm
50,-
3. unter 150 mm
60,-
h)
Spiralbohrer, Fräser und Reibahlen im Stückgewichte:
1. von 250 g oder mehr
80,-
2. unter 250 g
150,-
i)
andere, nicht besonders benannte Werkzeuge, auch vernickelt, im Stückgewichte:
1. von 2 kg oder mehr
25,-
2. unter 2 kg bis 500 g
35,-
3. unter 500 g bis 250 g
55,-
4. unter 250 g
80,-
393/c/1/
Drahtwaren, nicht besonders benannte, roh oder gewöhnlich bearbeitet, aus Draht unter 1,5 mm Stärke
32,-
aus 395
Kleine Gebrauchsgegenstände, auch in Verbindung mit feinen Stoffen:
a) Schreibfedern und Federhülsen, Stahlperlen, Fischangeln, Hafteln, Schnallen, Knöpfe, Fingerhüte, Ösen, Krawattenhalter, Reißbrettstifte (Reißbrettnägel), Teppichspanner, Draht- und Blechklammern
120,-
aus 405
Messerschmiedwaren und deren Bestandteile:
b) sonstige Messerschmiedwaren, auch vernickelt oder in Verbindung mit feinen Stoffen:
1. Haarschneidemaschinen
50,-
2. Taschenmesser
150,-
Nagelpflegeinstrumente
200,-
3. Scheren (mit Ausnahme der groben für den gewerblichen oder landwirtschaftlichen Gebrauch)
200,-
4. Blattklingen für Rasierapparate
700,-
5. alle anderen Messerschmiedwaren:
α) grob geplißte Messerschmiedwaren in Heften aus rohem oder bloß gefärbtem, nicht lackiertem oder gebeiztem Holz oder in gewöhnlichen Heften aus Eisen
130,-
) andere
155,-
aus 419 b
Zinnfolien
70,-
423
Kleine Gebrauchsgegenstände aus unedlen Metallen und Metallegierungen (Nadeln, Ösen, Knöpfe, Schnallen, Hafteln, Fingerhüte, Schreibfedern, Federhülsen und andere); Zinnstahlbestecke;
alle diese auch in Verbindung mit feinen Stoffen; Metallperlen, auch vergoldet oder versilbert
120,-
aus 482/c/2
Heißwasserapparate, auch vernickelt
130,-
429
Waren, nicht besonders benannte, aus Nickel oder Nickellegierungen, wie Packfong, Alpaka, Neusilber u. dgl.:
a) Bestecke
140,-
b) andere
180,-
430
Waren, nicht besonders benannte, aus Aluminium oder aluminiumähnlichen Legierungen:
a) für technische Zwecke, ausgenommen Folien und Tuben
100,-
b) andere:
1. Folien
180,-
2. sonstige
160,-
434
Leonische Waren (Gewebe, Borten, Geflechte, Posamente u. dgl.) aus unedlen Metallen oder Metallegierungen:
a) aus vergoldeten Drähten, Bouillons, Flittern oder Metallgespinsten
850,-
b) aus versilberten Drähten, Bouillons, Flittern oder Metallgespinsten
700,-
c) andere
260,-
aus 439
Landwirtschaftliche Maschinen und Apparate:
b) Dreschmaschinen
15,-
c) Milchseparatoren
35,-
440 a)
Nähmaschinen und Strickmaschinen:
1. mit Gestell
50,-
2. Köpfe und bearbeitete Bestandteile von Köpfen:
α) Schiffchen, Greifer, Spulenhülsen
frei
) Köpfe und andere bearbeitete Bestandteile von Köpfen für Hausnähmaschinen (ausgenommen Kettenstichnähmaschinen) und für Fachstrickmaschinen
80,-
) andere
60,-
3. Gestelle, auch zerlegt
30,-
Als Köpfe für Hausnähmaschinen sind Köpfe im Stückgewichte von weniger als 17 kg für einnadelige Nähmaschinen zu betrachten.
aus 441 c)
Maschinen und Apparate, nicht besonders benannte:
aus Eisen im Stückgewichte:
1. von 10.000 kg oder mehr:
Holz- und Metallbearbeitungsmaschinen
24,-
Schnelldruckpressen
22,-
2. unter 10.000 kg bis 1000 kg:
Holz- und Metallbearbeitungsmaschinen
28,-
3. unter 1000 kg bis 200 kg:
Holz- und Metallbearbeitungsmaschinen
33,-
Papierverarbeitungsmaschinen (ausgenommen Kuvertmaschinen und Pappenscheren), Buchbindereimaschinen
28,-
4. unter 200 kg:
Holz- und Metallbearbeitungsmaschinen
38,-
Rippenheizrohre (Radiatoren)
24,-
aus 442
Dynamomaschinen und Elektromotoren, auch in untrennbarer Verbindung mit mechanischen Vorrichtungen und Apparaten im Stückgewicht:
a) von 8000 kg oder mehr
24,-
b) unter 8000 kg bis 3000 kg
33,-
c) unter 3000 kg bis 1000 kg
40,-
d) unter 1000 kg bis 500 kg
45,-
e) unter 500 kg bis 200 kg
56,-
f) unter 200 kg bis 25 kg
70,-
g) unter 25 kg bis 5 kg
90,-
h) unter 5 kg
120,-
446
Elektrizitätsmeß-, -zähl- und -registrierapparate, auch mit Zeituhren oder auf Schalttafeln befestigt
200,-
aus 448 c)
bis e)
Elektrische Heiz- und Kochapparate im Stückgewichte:
c) unter 20 kg bis 5 kg
110,-
d) unter 5 kg bis 500 g
125,-
e) unter 500 g
160,-
aus 457
Fahrräder mit oder ohne Hilfsmotor, Fahrradrahmengestelle, auch zerlegt
400,-
459 c)
Kraftfahrräder
150,- + 20 Prozent v. W.
aus 475
Arbeiten ganz oder teilweise aus Edelmetallen, auch in Verbindung mit Edel- oder Halbedelsteinen, echten Perlen, Edelsteinnachahmungen oder mit echten oder unechten Korallen:
b) andere:
für 1 kg
1. aus Gold oder Platin, soweit sie nicht unter 3. fallen
200,-
2. aus Silber, auch echte Dubleeware, sowie für 1 kg Schmuck- und Ziergegenstände aus unedlen Metallen, mit Edelsteinen
70,-
aus 477 b)
Taschnerwaren aus Leder mit geringfügigen Zutaten von Edelmetallen
5,-
aus 479
Instrumente, mathematische, physikalische:
a) Reißzeuge
6,50
b) andere
2,-
480
Optische Instrumente und Fassungen hiezu, ausgenommen solche aus Edelmetall:
a) Augengläser aller Art
4,50
b) 1. photographische Kameras, Operngläser, Ferngläser
4,50
2. kinematographische Projektionsapparate
2,-
3. photographische Optik und andere optische Instrumente
6,-
c) Fassungen und Gehäuse für optische Instrumente:
1. für Augengläser aller Art
4,-
2. für andere optische Instrumente
6,-
481
Schreib- und Rechenmaschinen
3,-
für 100 kg
aus 484
Klaviere, Pianinos
120,-
aus 486
Musikalische Instrumente, nicht besonders benannte:
a) Streich-, Zupf-, Blasinstrumente, Mundharmonikas
30,-
b) Ziehharmonikas
60,-
aus 493
Schwarzwälderuhren; Uhrengestelle; Triebe mit eingesetzten Zapfen und aufgenieteten Rädern
150,-
aus 499
Säuren:
b) 2. Borsäure, raffiniert
7,-
e) Salpetersäure
2,-
f) Salzsäure
1,20
m) Chlorsulfonsäure
8,-
aus 500
Kalium-, Natrium- und Ammoniumverbindungen:
c/3
Natriumsulfat (Glaubersalz), kristallisiert oder kalziniert
1,20
h/1
Kaliumnitrat (Kaliumsalpeter)
8,-
aus h) 3
Leunasalpeter für Dungzwecke
1,-
aus k) 1
Kaliumpermanganat
16,-
aus k) 2
Kaliumchlorat
10,-
l/3
Natriumformiat (ameisensaures Natrium)
frei
aus 502
Aluminium-, Eisen-, Chrom- und Nickelverbindungen:
aus b/1
Chromalaun
6,-
aus b/2
Kalialaun
2,50
c/2
Aluminiumsulfat
4,50
aus 503
Kupfer-, Blei-, Zink- und Zinnverbindungen:
a/2
Zinksulfat
3,50
b/1
Kupfernitrat
10,-
aus 508/b
Flüssiges Chlor
frei
aus 509 b/2
Formaldehyd, Paraformaldehyd
24,-
f/1
Anilinöl, Anilinsalz
3,60
525
Teerfarbstoffe
frei
528
Farben in Aufmachungen für den Kleinverkauf
70,-
aus 531
Bleistifte
80,-
aus 548
Spielwaren sowie Teile davon:
aus Holz:
aus a)
1. grob gearbeitet, bloß gehobelt, geschnitzt oder gedrechselt, roh
12,-
2. fein gearbeitet, gebeizt, gefärbt, lackiert, poliert, bemalt
50,-
3. in Verbindung mit feinen Stoffen
100,-
aus d)
aus Eisen, auch in Verbindung mit feinen Stoffen
65,-
Anmerkung 2. Bilderbogen, Bilderbücher ohne oder mit kurzem Text (ausgenommen Reklamebilderbücher), Mal-, Zeichen-, Modellier-, Laubsäge- und andere Vorlagen, auch in Büchern
30,-