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Fassungsvergleich zu Handel mit bestimmten Textilprodukten (China)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Handel mit bestimmten Textilprodukten (China) 1
Anl. 2neu
in Kraft ab 10.04.1992 · idF BGBl. Nr. 191/1992 Anl. 2↗RIS↗
Anhang II
LISTE DER TEXTILIEN UND TEXTILPRODUKTE, DIE GEGENSTAND DER ÜBERWACHUNG SIND:
1 S)
Lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen udgl. und kurze Hosen für Männer oder Knaben, für Frauen oder Mädchen: aus Baumwolle HS 6203 42 und 6204 62.
2 S)
Pullover, Westen (Gilets) und ähnliche Waren einschließlich Unterziehpullis, gewirkt oder gestrickt: aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Baumwolle und aus Chemiefasern HS 6110 10, 6110 20 und 6110 30.