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Fassungsvergleich zu EWR-Abkommen – Protokoll 9××

Änderungen zwischen den Fassungen

EWR-Abkommen – Protokoll 9 1
Anl. 2neu
in Kraft ab 01.01.1994 · idF BGBl. Nr. 909/1993 Anl. 2↗RIS↗
ANLAGE 2
Tabelle I
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HS-Position                    Warenbezeichnung
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02.08                  Anderes Fleisch und andere genießbare
Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder
gefroren:
ex 0208.90      - andere:
- - von Walen
Kapitel 3              Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere
wirbellose Wassertiere
15.04                  Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von
Fischen oder Meeressäugetieren, auch
raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
15.16                  Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie
deren Fraktionen, ganz oder teilweise
hydriert, umgeestert, wiederverestert oder
elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht
weiterverarbeitet:
ex 1516.10          - tierische Fette und Öle sowie deren
Fraktionen
- - vollständig aus Fischen oder
Meeressäugetieren gewonnen
16.03                  Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen,
Krebstieren, Weichtieren und anderen
wirbellosen Wassertieren:
ex 1603.00          - Extrakte und Säfte von Fleisch von Walen,
von Fischen oder Krebstieren und anderen
wirbellosen Weichtieren
16.04                  Fische, zubereitet oder haltbar gemacht;
Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern
gewonnen
16.05                  Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose
Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht
23.01                  Mehl und Pellets von Fleisch, von
Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder
von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen
wirbellosen Wassertieren, ungenießbar;
Grieben:
ex 2301.10          - Mehl und Pellets von Fleisch oder von
Schlachtnebenerzeugnissen; Grieben:
- - Fleisch von Walen
2301.20            - Mehl und Pellets von Fischen oder von
Krebstieren, von Weichtieren oder anderen
wirbellosen Wassertieren
23.09                  Zubereitungen von der zur Fütterung
verwendeten Art:
ex 2309.90          - andere:
- - Solubles von Fischen
Tabelle II
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KN-Nummer                      Warenbezeichnung
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0302 50            Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus
0302 69 35          macrocephalus) und Fische der Art Boreogadus
0303 60            saida, frisch, gekühlt oder gefroren,
0303 79 41          einschließlich Filets, frisch oder gekühlt
0304 10 31
0302 62 00          Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus),
0303 72 00          frisch, gekühlt oder gefroren, einschließlich
ex 0304 10 39          Filets, frisch oder gekühlt
0302 63 00          Seelachs (Köhler) (Pollachius virens), frisch,
0303 73 00          gekühlt oder gefroren, einschließlich Filets,
ex 0304 10 39          frisch oder gekühlt
0302 21 10          Schwarzer Heilbutt (Reinhardtius
0302 21 30          hippoglossoides) und Atlantischer Heilbutt
0303 31 10          (Hippoglossus hippoglossus), frisch, gekühlt
0303 31 30          oder gefroren, einschließlich Filets, frisch
ex 0304 10 39          oder gekühlt
0305 62 00          Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus
0305 69 10          macrocephalus) und Fische der Art Boreogadus
saida, gesalzen, jedoch weder getrocknet noch
geräuchert, und diese Fische in Salzlake
0305 51 10          Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus
0305 59 11          macrocephalus) und Fische der Art Boreogadus
saida, getrocknet, nicht gesalzen (Stockfisch)
0305 30 11          Filets, vom Kabeljau (Gadus morhua, Gadus
0305 30 19          ogac, Gadus macrocephalus) und der Art
Boreogadus saida, getrocknet, gesalzen oder in
Salzlake, jedoch nicht geräuchert
0305 30 90          Andere Filets, getrocknet, gesalzen oder in
Salzlake, jedoch nicht geräuchert
1604 19 91          Andere Filets, roh, lediglich mit Teig umhüllt
oder mit Paniermehl bestreut (paniert), auch
in Öl vorgebacken, gefroren
1604 30 90          Kaviarersatz
Tabelle III
Im Falle der folgenden Positionen umfassen die Zugeständnisse der Gemeinschaft nicht die in Tabelle II oder in der Beilage zu Tabelle III genannten Erzeugnisse.
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KN-Position                      Warenbezeichnung
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0301                Fische, lebend
0302                Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen
Fischfilets und anderes Fischfleisch der
Position 0304
0303                Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und
anderes Fischfleisch der Position 0304
0304                Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch
fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder
gefroren
0305                Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake;
Fische, geräuchert, auch vor oder während des
Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von
Fischen, genießbar
0306                Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch,
gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder
in Salzlake; Krebstiere in ihrem Panzer, in
Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt,
gefroren, getrocknet, gesalzen oder in
Salzlake; Mehl, Pulver und Pellets von
Krebstieren, genießbar
0307                Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch,
gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder
in Salzlake; wirbellose Wassertiere, andere
als Krebstiere und Weichtiere, lebend, frisch,
gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder
in Salzlake; Mehl, Pulver und Pellets von
wirbellosen Wassertieren, anderen als
Krebstieren, genießbar
1604                Fische, zubereitet oder haltbar gemacht;
Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern
gewonnen
1605                Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose
Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht
Beilage zu Tabelle III
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KN-Position                      Warenbezeichnung
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a) Lachs: Pazifischer Lachs (Oncorhynchus-Arten), Atlantischer
Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)
0301 99 11          lebend
0302 12 00          frisch oder gekühlt
0303 10 00          Pazifischer Lachs, gefroren
0303 22 00          Atlantischer Lachs und Donaulachs, gefroren
0304 10 13          Filets, frisch oder gekühlt
0304 20 13          Filets, gefroren
ex 0304 90 97          anderes Fleisch von Lachs, gefroren
0305 30 30          Filets, gesalzen oder in Salzlake, nicht
geräuchert
0305 41 00          geräuchert, einschließlich Filets
0305 69 50          gesalzen oder in Salzlake, jedoch nicht
getrocknet oder geräuchert
1604 11 00          ganz oder in Stücken, zubereitet oder haltbar
gemacht
1604 20 10          andere, zubereitet oder haltbar gemacht
b) Heringe: (Clupea harengus, Clupea pallasii)
0302 40 90          frisch oder gekühlt, vom 16. 6. bis 14. 2.
ex 0302 70 00          Lebern und Rogen, frisch oder gekühlt
0303 50 90          gefroren, vom 16. 6. bis 14. 2.
ex 0303 80 00          Lebern und Rogen, gefroren
ex 0304 10 39          Filets von Heringen, frisch
0304 10 93          Lappen, frisch, vom 16. 6. bis 14. 2.
ex 0304 10 98          anderes Fleisch von Heringen, frisch
0304 20 75          Filets, gefroren
0304 90 25          anderes Fleisch von Heringen, frisch, vom
16. 6. bis 14. 2.
ex 0305 20 00          Lebern und Rogen von Heringen, getrocknet,
geräuchert, gesalzen oder in Salzlake
0305 42 00          geräuchert, einschließlich Filets
0305 59 30          getrocknet, auch gesalzen, jedoch nicht
geräuchert
0305 61 00          gesalzen oder in Salzlake, weder getrocknet
noch geräuchert
1604 12 10          Filets, roh, lediglich mit Teig umhüllt oder
mit Paniermehl bestreut (paniert), auch in Öl
vorgebacken, gefroren
1604 12 90          Heringe, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz
oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert
ex 1604 20 90          andere Heringe, zubereitet oder haltbar
gemacht
c) Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber
japonicus)
0302 64 90          frisch oder gekühlt, vom 16. 6. bis 14. 2.
0303 74 19          gefroren, vom 16. 6. bis 14. 2. (Scomber
scombrus, Scomber japonicus)
0303 74 90          gefroren, vom 16. 6. bis 14. 2. (Scomber
australasicus)
ex 0304 10 39          Filets von Makrelen, frisch
0304 20 51          Filets (Scomber australasicus), gefroren
ex 0304 20 53          Filets (Scomber scombrus, Scomber japonicus),
gefroren
ex 0304 90 97          anderes Fleisch von Makrelen, gefroren
0305 49 30          geräuchert, einschließlich Filets
1604 15 10          ganz oder in Stücken, zubereitet oder haltbar
gemacht (S.s., S.j.)
1604 15 90          ganz oder in Stücken, zubereitet oder haltbar
gemacht (S. austral.)
ex 1604 20 90          andere Makrelen, zubereitet oder haltbar
gemacht
d) Garnelen
0306 13 10          Garnelen der Familie Pandalidae, gefroren
0306 13 30          Garnelen der Gattung Crangon, gefroren
0306 13 90          andere Garnelen, gefroren
0306 23 10          Garnelen der Familie Pandalidae, nicht
gefroren
0306 23 31          Garnelen der Gattung Crangon, frisch, gekühlt
oder nur in Wasser oder Dampf gekocht
0306 23 39          andere Garnelen der Gattung Crangon
0306 23 90          andere Garnelen, nicht gefroren
1605 20 00          zubereitet oder haltbar gemacht
e) Große Pilger-Muscheln (Pecten maximus)
ex 0307 21 00          lebend, frisch oder gekühlt
0307 29 10          gefroren
ex 1605 90 10          zubereitet oder haltbar gemacht
f) Kaisergranat (Nephrops norvegicus)
0306 19 30          gefroren
0306 29 30          nicht gefroren
ex 1605 40 00          zubereitet oder haltbar gemacht