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Fassungsvergleich zu Handel mit bestimmten Textilprodukten (China)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Handel mit bestimmten Textilprodukten (China) 1
Anl. 2neu
in Kraft ab 14.01.1994 · idF BGBl. Nr. 38/1994 Anl. 2↗RIS↗
Anhang II
LISTE DER TEXTILIEN UND TEXTILPRODUKTE, DIE GEGENSTAND DER ÜBERWACHUNG SIND:
1 S)
6203 42
6204 62
Lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen udgl. und kurze Hosen für Männer oder Knaben, für Frauen oder Mädchen: aus Baumwolle
2 S)
6110 10
6110 20
6110 30
Pullover, Westen (Gilets) und ähnliche Waren einschließlich Unterziehpullis, gewirkt oder gestrickt, aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Baumwolle oder aus Chemiefasern.