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Fassungsvergleich zu Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft××

Änderungen zwischen den Fassungen

Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft 1
Anl. 2neu
in Kraft ab 19.02.1999 · idF BGBl. I Nr. 143/1998 Anl. 2↗RIS↗
Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2)
Unternehmen, die zumindest zu 50 vH im Eigentum des Bundes oder der Verbundgesellschaft stehen müssen sind
a) die Donaukraftwerk Jochenstein Aktiengesellschaft, Passau;
b) die Ennskraftwerke Aktiengesellschaft, Steyr;
c) die Österreichisch-Bayerische Kraftwerke Aktiengesellschaft, Simbach/Inn.