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Fassungsvergleich zu Zwischenstaatliches Übereinkommen über den Verkehr von Kraftfahrzeugen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zwischenstaatliches Übereinkommen über den Verkehr von Kraftfahrzeugen 1
Anl. 2neu
in Kraft ab 02.09.1931 · idF BGBl. Nr. 304/1930 Anl. 2↗RIS↗
Seite 1.
Name des Landes.
Anlage B.
Zwischenstaatlicher Verkehr von Kraftfahrzeugen.
Zwischenstaatlicher Zulassungsschein.
(Anm.: Anlage B als PDF dokumentiert)