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Fassungsvergleich zu SKS-PV××

Änderungen zwischen den Fassungen

SKS-Prüfungsverordnung (SKS-PV) 1
Anl. 2neu
in Kraft ab 01.01.2019 · idF BGBl. II Nr. 340/2018 Anl. 2↗RIS↗
Anlage 2
Beispielhafte Aufzählung von Risikobereichen aus außerordentlichen Sachverhalten
1. Mögliche risikorelevante Sachverhalte betreffend Umgründungen und Strukturänderungen
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Änderungen einzelner Elemente der rechtlichen und betrieblichen Struktur (Gründung, Auflösung von Gesellschaften; Errichtung, Schließung, Verlagerung von Betrieben und Teilbetrieben; Funktionsverlagerungen)
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Umgründungen – Änderung in der Gesellschafterstruktur (Stiftungen, Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechtes aufgrund eines DBA – primär in Bezug auf Drittstaaten)
2. Mögliche risikorelevante Sachverhalte betreffend Geschäftsmodelländerungen (Business Restructurings/Wesentliche Änderungen in den Verrechnungspreisvereinbarungen)
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Transaktionen (neue Transaktionen und deren Änderungen betreffend Waren, Dienstleistungen, Finanzierung, Intellectual Property)
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Vermögenstransfers (außerhalb des UmgrStG)
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Risikoänderungen (Zuordnung auf Konzerngesellschaften)
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Downsizing der Produktion
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Änderung der Vertriebsmodelle
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Verlagerung immaterielles Vermögen (Patente, Know-how etc.)
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Debt-Push-Down Modelle
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Maßgebliche Änderungen in der Konzernfinanzierung
3. Änderungen in der Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG
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Änderungen wie zB Errichtung, Erweiterung, Ausscheiden, Auflösung
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Änderung der Beteiligungsverhältnisse an ausländischen Gruppenmitgliedern