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Fassungsvergleich zu Ressortübereinkommen über die Zuweisung von österreichischen BMLV-Verbindungsoffizieren zum teilstreitkräfteübergreifenden Stab (USA)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ressortübereinkommen über die Zuweisung von österreichischen BMLV-Verbindungsoffizieren zum teilstreitkräfteübergreifenden Stab (USA) 1
Anl. 2neu
in Kraft ab 29.05.2019 · idF BGBl. III Nr. 75/2019 Anl. 2↗RIS↗
ANHANG B
FORMAT FÜR DIE BESCHREIBUNG DER ZUWEISUNG ÖSTERREICHISCHER VERBINDUNGSOFFIZIERE ZUM TEILSTREITKRÄFTEÜBERGREIFENDEN STAB
1. BEZEICHNUNG:
2. BESCHREIBUNG DER ZUWEISUNG:
3. DAUER:
4. DoD-KOMMANDO/DoD-ORGANISATION /EINHEIT/STANDORT:
5. QUALIFIKATIONEN:
......................A. SICHERHEITSUNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG:
......................B. DIENSTGRAD/EINSTUFUNG:
......................C. ERFORDERLICHE AUSBILDUNG:
......................D. BEMERKUNGEN:
6. ORGANISATIONSEINHEIT DER ENTSENDENDEN PARTEI, DIE FÜR DIE DIENST- UND FACHAUFSICHT ÜBER DEN ÖSTERREICHISCHEN VERBINDUNGSOFFIZIER VERANTWORTLICH IST:
Schlagworte
Dienstaufsicht