Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abstimmungsspendegesetz 2020××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abstimmungsspendegesetz 2020 1
Anl. 2neu
in Kraft ab 16.12.2020 · idF BGBl. I Nr. 135/2020 Anl. 2↗RIS↗
Anlage 2
Auflistung der zu fördernden Zwecke gemäß § 2 Abs. 2
Der Betrag gemäß § 2 Abs. 2 ist wie folgt auf Förderungswerber aufzuteilen, die sich den nachstehenden Zwecken widmen:
1. zwei- und mehrsprachige vorschulische Bildungseinrichtungen und frühkindliche Betreuung
800 000 Euro;
2. Organisationen, die sich um die wechselseitige Verständigung und Versöhnung sowie die Aufarbeitung des Verhältnisses zwischen den Volksgruppen bemühen
120 000 Euro;
3. Organisationen, die der Förderung wirtschaftlicher Belange und der grenzüberschreitenden Kooperation dienen
50 000 Euro;
4. Medien-, Kultur- und Verlagsprojekte der slowenischsprachigen Bevölkerung
350 000 Euro;
5. Sanierung und behindertengerechte Adaption der Kulturhäuser
650 000 Euro;
6. Organisationen in der Republik Slowenien, die sich der Kultur der deutschsprachigen Altösterreicherinnen und Altösterreicher in der Republik Slowenien sowie der Vermittlung ihrer Anliegen widmen
30 000 Euro
Schlagworte
Medienprojekt, Kulturprojekt