Änderungen zwischen den Fassungen
Lehrpläne der Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten sowie Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen
1§ 0↗RIS↗
Anl. 2neu
Anlage 2
LEHRPLAN DES VORBEREITUNGSLEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR TECHNISCHE FACHRICHTUNGEN
I. STUNDENTAFEL1
Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
A. | Pflichtgegenstände | pflich- | |||||
Semester | Summe | tungs- | |||||
1. | 2. | gruppe | |||||
1. | Religion/Ethik2 | 1 | 1 | 2 | (III)/III | ||
2. | Deutsch | 2 | 2 | 4 | (I) | ||
3. | Englisch | 2 | 2 | 4 | (I) | ||
4. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 4 | I | ||
Pflichtgegenstände der schulautonomen Fachrichtungsbereiche gemäß Abschnitt B | 5-12 | 5-12 | 10-24 | ||||
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 12-19 | 12-19 | 24-38 | ||||
Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
Pflichtgegenstände der schulautonomen | pflich- | ||||||
Fachrichtungsbereiche | Semester | Summe | tungs- | ||||
1. | 2. | gruppe | |||||
B.1 | Bautechnik/Ofenbautechnik | ||||||
1.1 | Grundlagen der Bautechnik3 | 4 | 4 | 8 | I | ||
1.2 | Baupraxis und Produktionstechnik | 8 | 8 | 16 | IV | ||
B.2 | Chemieingenieure | ||||||
2.1 | Grundlagen der Chemie4 | 3 | 3 | 6 | I | ||
2.2 | Laboratorium | 5 | 5 | 10 | I | ||
B.3 | Design | ||||||
3.1 | Grundlagen des Designs3 | 3 | 3 | 6 | I | ||
3.2 | Atelier und Produktion | 5 | 5 | 10 | IV | ||
B.4 | Elektrotechnik / Elektronik und Technische Informatik / Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit / Mechatronik | ||||||
4.1 | Grundlagen der Elektrotechnik3 | 4 | 4 | 8 | I | ||
4.2 | Werkstätte und Produktionstechnik | 8 | 8 | 16 | IV | ||
B.5 | Grafik- und Kommunikationsdesign/ Medien/Medieningenieure und Printmanagement | ||||||
5.1 | Medienentwurf3 | 3 | 3 | 6 | I | ||
5.2 | Medienproduktion | 5 | 5 | 10 | III | ||
B.6 | Informatik | ||||||
6.1 | Grundlagen der Informatik3 | 3 | 3 | 6 | I | ||
6.2 | Computerpraktikum | 3 | 3 | 6 | IVa | ||
B.7 | Innenarchitektur und Holztechnik | ||||||
7.1 | Fachtheorie3 | 7 | 7 | 14 | I | ||
7.2 | Fertigung und Produktion | 5 | 5 | 10 | IV | ||
B.8 | Maschinenbau/Gebäudetechnik/ Wirtschaftsingenieure | ||||||
8.1 | Grundlagen des Maschinenbaus3 | 4 | 4 | 8 | I | ||
8.2 | Werkstätte und Produktionstechnik | 8 | 8 | 16 | IV | ||
B.9 | Optometrie | ||||||
9.1 | Fachtheorie | 3 | 3 | 6 | I | ||
9.2 | Laboratorium | 2 | 2 | 4 | I | ||
Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | |||||
Summe | tungs- | ||||||
1. | 2. | gruppe | |||||
C. | Freigegenstände | ||||||
1. | Deutsch | 2 | 2 | 4 | (I) | ||
2. | Englisch | 2 | 2 | 4 | (I) | ||
3. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | 4 | I | ||
4. | Technische Dokumentation | 2 | - | 2 | III | ||
D. | Förderunterricht5 | ||||||
1. | Deutsch | ||||||
2. | Englisch | ||||||
3. | Angewandte Mathematik | ||||||
4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen hat gemäß § 59 Abs. 1 Z 2 lit. a und b SchOG die Aufgabe, Personen, die die achte Schulstufe erfolgreich abgeschlossen bzw. zusätzlich eine Lehrabschlussprüfung im fachlichen Umfeld einer der im Vorbereitungslehrganges vorgesehenen Disziplinen erfolgreich abgelegt haben, in einem je nach Vorbildung ein- bis zweisemestrigen Bildungsgang zum Eintritt in einen Aufbaulehrgang für Berufstätige vorzubereiten. Dem Bildungsauftrag entsprechend enthält der Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen die für den anschließenden Aufbaulehrgang für Berufstätige vorbereitenden allgemeinen, fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenstände, wobei sich der Unterricht auf jene Kompetenzen beschränkt, die nicht bereits in dem vor dem Besuch des Vorbereitungslehrganges zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen waren. Dies bedeutet, dass Personen mit einem facheinschlägigen Lehrabschluss in einem einsemestrigen Unterricht primär die erforderlichen sprachlichen und mathematischen Kompetenzen erwerben; Personen, die lediglich den erfolgreichen Abschluss der achten Schulstufe nachweisen können, erwerben in ein- bis zwei zusätzlichen Semestern eine allgemeine und fachliche Grundbildung in Theorie und Praxis.
Nach Abschluss eines Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen verfügen die Absolventinnen und Absolventen im Besonderen über:
– grundlegende Kenntnisse der Fakten, Gesetze, Methoden und Materialien in der gewählten Fachdisziplin, die sie zur Bewältigung von gängigen Aufgaben des beruflichen Umfeldes der Ausbildung befähigt;
– ein Basiswissen im Bereich der mathematischen Grundlagen und der Technik sowie ein Verständnis für die Bedeutung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte bei technischen Problemlösungen;
– angemessene Kenntnisse in Deutsch und Englisch, um Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens in Wort und Schrift ausdrücken und Arbeits- und Lernmaterialien mit Verständnis erfassen zu können.
Die Absolventinnen und Absolventen können
– ausgewählte rechnerische und konstruktive Methoden sowie die erforderlichen Geräte und Maschinen zur Lösung von Standardaufgaben der gewählten Fachdisziplin oder der Berufspraxis auswählen und in Standardsituationen sachgerecht anwenden;
– Informationsquellen wie technische Regelwerke, Handbücher oder das Internet nutzen, um sich neues Wissen anzueignen, Lösungsalternativen zu finden und sich weiterzubilden;
– gängige Sachverhalte des Alltags und des Berufslebens in angemessener sowie fachlich und sprachlich richtiger Form darstellen und kommunizieren;
– sich im Umgang mit anderen Personen wertschätzend verhalten, das eigene Verhalten sowie das anderer Personen reflektieren, können sich konstruktiv mit eigenen und fremden Interessen und Bedürfnissen auseinandersetzen und gemeinsame Lösungen für einen Konflikt erarbeiten;
– Aufgaben zuverlässig übernehmen, diese auch bei unerwarteten Schwierigkeiten und Misserfolgen zielstrebig verfolgen und mit der nötigen Ausdauer erledigen, sie können auf neue Anforderungen reagieren, ihr Wissen aus unterschiedlichen Bereichen einbringen und verknüpfen sowie Verantwortung für ihr eigenes Handeln übernehmen;
– Kommunikationsmedien zielorientiert und adressatengerecht auswählen und ihr Kommunikationsverhalten für die jeweiligen Adressaten und das gewählte Kommunikationsmedium abstimmen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b des Schulorganisationsgesetzes) ermöglichen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Änderungen in der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen, der Lernorganisation sowie von Ausbildungsangeboten. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf Überlegungen, orientiert an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes. Als Grundlage ist ein Konzept zu erstellen, das ausgehend von einem konkreten Änderungsbedarf jene schulautonomen Maßnahmen festlegt, die zur Erreichung konkreter, dem allgemeinen und fachbezogenen Qualifikationsprofil entsprechender Ziele, erforderlich sind.
Darüber hinaus sind allfällige Auswirkungen auf die Übertrittsmöglichkeiten im Schulbereich, die mit dem Abschluss der Ausbildung verbundenen Berechtigungen sowie die Auswirkungen auf die der Schule zur Verfügung stehenden Ressourcen (Schulraum, Ausstattung, Lehrerpersonalstunden) zu behandeln.
Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und „Angewandte Mathematik“ Abweichungen von der Stundentafel vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Semesterwochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Semester abweichend vorgenommen wird. Dabei sind die Bildungs- und Lehraufgaben des betreffenden Pflichtgegenstandes sowie auf die Abstimmung mit anderen Pflichtgegenständen zu achten.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:
1. In den betreffenden Pflichtgegenständen ist es zulässig, die Verteilung des Lehrstoffes und der dazugehörigen Bildungs- und Lehraufgaben im Rahmen der vorgegebenen Wochenstunden oder die Aufteilung der Wochenstunden auf die Semester abweichend vorzunehmen.
2. Das Stundenausmaß der betreffenden Pflichtgegenstände kann pro Semester um durchschnittlich zwei Semesterwochenstunden (gemessen an der Dauer der Ausbildung) reduziert werden, um im Ausmaß der Reduktionen entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
3. Bei Anwendung der in Z 1 und Z 2 genannten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Gesamtsemesterwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt. Die Reduktionen gemäß Z 2 unterliegen der Beschränkung, dass sie nicht zum gänzlichen Entfall der betroffenen Pflichtgegenstände führen dürfen.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und Förderunterrichtsbereichen vorgesehen werden.
Richtlinien für die didaktischen Grundsätze:
Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht – auch semesterübergreifend oder geblockt – zu empfehlen.
Fernunterricht
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände vorgesehen werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase um nicht übertrifft. Das Verhältnis der Individualphase zur Sozialphase sollte im Mittel ein Drittel zu zwei Drittel betragen. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hierfür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die Planung des Unterrichts ist auf die im Allgemeinen Bildungsziel, im fachrichtungsbezogenen Qualifikationsprofil sowie auf die Bildungs- und Lehraufgaben der Unterrichtsgegenstände abzustimmen um deren Erreichung zu gewährleisten. Aus pädagogischen Gründen können die Studierenden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Ressourcen in Gruppen eingeteilt werden. Bei Gruppenbildungen für den fachpraktischen Unterricht ist darüber hinaus auf die Sicherheit der Studierenden Bedacht zu nehmen.
Lehrstoffaufbereitung
Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles soll von der Vorbildung der Studierenden ausgegangen werden und der Lehrstoff in praxisnaher Form nach den Erfordernissen der jeweiligen Fachrichtung und der jeweiligen Vertiefungs-Module ausgewählt werden.
Der Vertiefung und Festigung von wesentlichen Lehrstoffinhalten ist gegenüber einer überblicksmäßigen Darstellung der Vorzug zu geben. Zur Förderung der Motivation empfiehlt es sich, problemorientiert in neue Themenbereiche einzuführen. Das Herstellen von Querverbindungen innerhalb eines Gegenstandes sowie zwischen verschiedenen Gegenständen ist für die Festigung des Lehrstoffes sowie für die Entwicklung interdisziplinärer Fähigkeiten von Bedeutung.
Entscheidend für den Unterrichtserfolg ist, dass der Lehrstoff in einer übersichtlichen Form und dem jeweiligen Abstraktionsniveau entsprechend dargestellt wird. Einen wichtigen Beitrag dazu bilden Unterrichtsmittel und Verständnishilfen, vor allem auch jene, die von den Lehrenden selbst hergestellt werden.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit der Lehrenden unerlässlich. Besonders empfehlenswert ist der Aufbau eines Beziehungsnetzes zwischen inhaltlich zusammenhängenden Gegenständen in Form von abgestimmten Lehrstoffverteilungsplänen.
Die im allgemeinen Bildungsziel geforderte Anpassung des Unterrichts an den aktuellen Stand der Technik setzt voraus, dass der/die Lehrende seine/ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickelt. Insofern wird gewährleistet, dass der Lehrplan den laufenden technologischen Entwicklung Rechnung trägt.
Unterrichtsorganisation
Die Bearbeitung von Unterrichtsprojekten in Gruppenformen erweist sich für die Vorbereitung auf die berufliche Situation als besonders nützlich und sollen so angelegt sein, dass sie zur Stärkung der kommunikativen Kompetenz der Studierenden beitragen. Der Umgang mit Anregungen und der Kritik der Mitstudierenden bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt und für spätere berufliche Arbeitsformen wichtig.
Exkursionen und Lehrausgänge, Vorträge von schulexternen Fachleuten und Ferialpraktika fördern die Einsicht in technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in das soziale Umfeld der Arbeitswelt.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch mehrere Lehrende entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation dieser Lehrenden im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen anzustreben ist.
V. UNTERRICHTSPRINZIPIEN
Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Sensibilisierung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Entwicklung des Unternehmergeistes, die Wahrnehmung und Reflexion in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie eine Bewusstseinsbildung in den Bereichen Europapolitik und Medien sowie über das Leben als Verbraucherin und Verbraucher.
Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen sowie Stressresistenz) dar.
VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
1. Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.
2. Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019.
3. Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016.
4. Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
5. Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 82/2006.
6. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
7. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.
8. Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016.
9. Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.
10. Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.
11. Alevitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014.
VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE SOWIE LEHRSTOFF DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.
Der Ethikunterricht soll Studierende zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.
In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Studierenden gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.
Der Ethikunterricht unterstützt die Studierenden in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.
Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.
Bezugswissenschaften sind insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Religionswissenschaft, Theologie, Geschichte, Politologie, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Biologie.
Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.
Zentrale fachliche Konzepte
Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Aus den Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.
Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Studierenden angeknüpft.
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen religiösen, kulturellen und sozialen Hintergründe und Erfahrungen der Studierenden Rücksicht genommen.
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf religiöse und kulturelle Traditionen betrachtet und reflektiert.
Didaktische Grundsätze
Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:
Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Studierenden anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.
Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.
Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.
Im Ethikunterricht hat jedwede Indoktrination, auch subtiler Art, zu unterbleiben.
Die Urteilsbildung der Studierenden darf nicht durch eine besondere Akzentuierung bestimmter weltanschaulicher oder religiöser Standpunkte von Seiten der Lehrerinnen und Lehrer beeinflusst werden.
Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.
Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.
Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.
Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen
Das Kompetenzmodell gliedert sich in folgende fünf Kompetenzbereiche.
Die Studierenden können
– Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
– sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.
Die Studierenden können
– ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen sowie
– Wissen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.
Die Studierenden können
– moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
– Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.
Die Studierenden können
– eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
– Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.
Die Studierenden können
– durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen sowie
– die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.
1. Semester:
Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte
Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte.
Soziale Beziehungen
Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft; Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur.
Glück
Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung; Sucht und Selbstverantwortung.
2. Semester:
Medien und Kommunikation
Digitale Welt, Rolle der Medien, Wahrheit und Manipulation.
Natur und Wirtschaft
Globale und lokale Umweltthemen, Umgang mit Tieren, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumenten-/Konsumentinnenethik.
Religion und Weltanschauung
Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat.
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
– mündlichen Darstellungen folgen und sie verstehen, Kerninformationen entnehmen;
– Sprache situationsangemessen gebrauchen, Feedback geben;
– Gespräche in privaten und beruflichen Situationen führen;
– eigene Anliegen vorbringen;
– einerseits still sinnerfassend als auch laut lesen;
– Texte inhaltlich erschließen und Informationen entnehmen;
– Medienangebote nutzen und eine bewusste Auswahl treffen;
– einfache Texte planen und verfassen;
– relevante Informationen markieren und Informationen strukturiert schriftlich wiedergeben;
– einfache Texte formal und inhaltlich be- und überarbeiten;
– grundlegende Sprachnormen und Regeln der Orthographie und Zeichensetzung erkennen und anwenden.
Lehrstoff:
Hörbeispiele zum Verständnistraining, Grundlagen der Kommunikation, bewusster Umgang mit Sprache.
Steigerung der Lesekompetenz; Lesetraining; sinnerfassendes Lesen; lautes gestaltendes Lesen; Lesemotivation schaffen.
Allgemeine Formen des Beschreibens, Anleitens, Berichtens; kreative Textformen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
– aktiv zuhören, Redeabsichten erkennen;
– Sprache partnergerecht und sozial verantwortlich gebrauchen und sprachsensibel formulieren;
– sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen, berufsbezogene Informationen einholen und weitergeben;
– Inhalte präsentieren;
– relevante von irrelevanten Informationen unterscheiden, verschiedene Techniken der Texterfassung einsetzen;
– sich in der Medienlandschaft orientieren und eine bedürfnisgerechte Auswahl treffen;
– Texte zum eigenen Wissens- und Erfahrungssystem in Bezug setzen;
– Texte adressatenadäquat produzieren, themengerecht gestalten und geschlechtergerecht formulieren;
– Informationen aus unterschiedlichen Medien entnehmen und auswerten;
– Textbearbeitungs- und Überarbeitungsstrategien kennen und anwenden;
– Sprachnormen und Fehlervermeidungsstrategien anwenden.
Lehrstoff:
Aktives Zuhören, Feedback geben und nehmen; Darstellung von Sachverhalten in Standardsprache; berufsbezogene Gespräche.
Texte aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten; Lesetraining in unterschiedlichen Medien; Informationsbeschaffung und Auswertung; Lesemotivation.
Methoden der Textbearbeitung; strukturierte Wiedergabe von Informationen und Ideen; Erzählen.
Schularbeiten:
Kompetenzmodule 1 und 2: je eine bis zwei Schularbeit(en), bei Bedarf mehrstündig.
ENGLISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
– den Hauptinhalt von sehr einfachen, kurzen Hör- und Lesetexten zu vertrauten Themen aus dem Alltagsleben und berufsnahen Umfeld verstehen und konkrete, vorhersehbare Informationen herausfiltern;
– einzelne Aussagen in Gesprächen und Hörtexten, wenn sehr langsam und deutlich gesprochen wird, verstehen;
– mündlich und schriftlich sehr einfache Beschreibungen von Menschen, Lebensbedingungen, Alltagssituationen, Vorlieben und Abneigungen geben, über Ereignisse, unmittelbare Erlebnisse und Erfahrungen berichten und ihre Meinung auf einfache Weise ausdrücken;
– sehr einfache Texte zu vertrauten und stark vorbereiteten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den grundlegenden Konnektoren verbinden.
Lehrstoff:
Vertraute Themen aus dem vertrauten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Kennenlernen, Familienleben, Tagesablauf, Wohnen, Sport, Hobbys und Freizeitaktivitäten, Schule).
Einfache relevante naturwissenschaftliche und ausbildungsspezifische Themen (zB geometrische Formen und mathematische Symbole, Berufe).
Wiederholung und Erweiterung des bestehenden Wortschatzes sowie einfacher situationsbezogener Sprachstrukturen; Aufbau eines naturwissenschaftlichen und technischen Grundwortschatzes.
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Ich-Präsentation, Alltagssituationen (Wetter, Weg Arzt, Begrüßung, Verabschiedung)).
Informeller Schriftverkehr (zB Nachricht, SMS).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
– den Hauptinhalt von einfachen, kurzen Hör- und Lesetexten zu vertrauten Themen aus dem Alltagsleben und berufsnahen Umfeld verstehen und konkrete, vorhersehbare Informationen herausfiltern;
– einzelne Aussagen in Gesprächen und Hörtexten, wenn langsam und deutlich gesprochen wird, verstehen;
– mündlich und schriftlich einfache Beschreibungen von Menschen, Lebensbedingungen, Alltagssituationen, Vorlieben und Abneigungen geben, über Ereignisse, unmittelbare Erlebnisse und Erfahrungen berichten und ihre Meinung auf einfache Weise ausdrücken;
– einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden.
Lehrstoff:
Vertraute Themen aus dem vertrauten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Wohnen, Sport, Hobbys und Freizeitaktivitäten, Schule, Urlaub und Reisen, Einkaufen).
Einfache relevante naturwissenschaftliche und ausbildungsspezifische Themen (zB Beschreibung einfacher Arbeitsvorgänge und -abläufe, Regeln und Vorschriften).
Wiederholung und Erweiterung des bestehenden Wortschatzes sowie einfacher situationsbezogener Sprachstrukturen; Aufbau eines naturwissenschaftlichen und technischen Grundwortschatzes.
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Präsentieren von einfachen technischen und beruflichen Inhalten, Telefonieren, Rollenspiel).
Informeller Schriftverkehr (zB E-Mail, Brief); Blog; Beschreibung.
Schularbeiten:
Kompetenzmodule 1 und 2: je eine einstündige Schularbeit.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Studierenden können
– quantitative Aufgabenstellungen auf dem jeweiligen Wissensstand mathematisch modellieren, numerische Ergebnisse ermitteln und zeitgemäße Rechenhilfen einsetzen;
– Aufgabenstellungen des Fachgebietes unter Anwendung der aus dem begleitenden fachtheoretischen Unterricht bekannten Gesetze durch Gleichungen und Funktionen modellieren.
## Lehrstoff alle Bereiche:
Anwendungen aus dem Fachgebiet; Verwendung der in der Praxis üblichen Rechenhilfen; Einsatz von für das Fachgebiet relevanten Technologien.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– reelle Zahlen auf der Zahlengeraden veranschaulichen, im Dezimalsystem Zahlen in Fest- und Gleitkommadarstellung ausdrücken und damit grundlegende Rechenoperationen durchführen;
– Zahlenangaben in Prozent verstehen, Ergebnisse in Prozentdarstellung kommunizieren und bei vorgegebenem Grundwert zwischen Prozentsatz und Prozentwert umrechnen;
– die Potenzgesetze verstehen, begründen und anwenden;
– die reellen Zahlen als Maßzahlen von Größen verstehen und die Maßzahlen zwischen verschiedenen Einheiten umrechnen, Vielfache und Teile von Einheiten mit den entsprechenden Zehnerpotenzen darstellen und Formeln des Fachgebietes numerisch auswerten.
– Funktionen als Modelle zur Beschreibung der Abhängigkeit zwischen Größen verstehen, Funktionen durch Wertetabellen und grafisch im rechtwinkeligen Koordinatensystem darstellen;
– die Eigenschaften von linearen Funktionen erklären, an Beispielen veranschaulichen und die Funktionsparameter interpretieren.
Lehrstoff:
Natürliche Zahlen (Teilbarkeit, Primzahlen, größter gemeinsamer Teiler, kleinstes gemeinsames Vielfaches); Bruchzahlen; Dezimalsystem, Festkomma- und Gleitkommadarstellung; Potenzen und Wurzeln.
Überschlagsrechnung; Prozentrechnung; Umrechnung von Maßeinheiten.
Funktionsbegriff, Definitions- und Wertemenge; lineare Funktion, direkte und indirekte Proportionalität.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Terme mit reellen Größen vereinfachen, Formeln aus dem Fachgebiet nach vorgegebenen Größen umformen, Gleichungen durch Äquivalenzumformungen lösen und die Rechenregeln für das Operieren mit Ungleichungen kennen;
– Berechnungen im Dreieck, im Kreis und anderen ebenen Figuren durchführen, Flächeninhalte von ebenen Figuren berechnen und das Volumen von elementaren Körpern bestimmen;
– den Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck als Seitenverhältnisse interpretieren, die entsprechenden Werte zu vorgegebenen Winkeln bestimmen und in facheinschlägigen Aufgabenstellungen anwenden;
– lineare Gleichungssysteme in zwei und mehr Variablen lösen.
Lehrstoff:
Reellwertige Terme, Formelumwandlung; Äquivalenzumformungen; Ungleichungen.
Lösungsmethoden.
Ähnlichkeit, Sätze im rechtwinkeligen Dreieck; Dreieck, Viereck, Kreis; Volumen elementarer Körper.
Schularbeiten:
Kompetenzmodule 1 und 2: je eine bis zwei Schularbeit(en), bei Bedarf mehrstündig.
Pflichtgegenstände der schulautonomen Fachrichtungsbereiche
B.1 Bautechnik / Ofenbautechnik
GRUNDLAGEN DER BAUTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen;
– die gebräuchlichen und marktüblichen Bau- und Bauzusatzstoffe, deren Eigenschaften, deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen;
– Bodenarten und deren wesentlichen Eigenschaften sowie entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen erfassen.
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Tragsysteme und Bauweisen, Gründungen und raumbildenden Elemente erfassen.
– die Begriffe von Ver- und Entsorgungsanlagen erfassen.
– die äußeren Kräfte sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren erfassen;
– die Terminologie der Tragsysteme erfassen.
Lehrstoff:
Ressourcen, Nachhaltigkeit, Baumaterialien, Bausysteme; Tragwerke; Bau- und Bauzusatzstoffe; Materialeigenschaften; Bodenarten, Eigenschaften; Baugrubensicherung.
Übersicht Tragsysteme und Bauweisen; Gründungen; tragende und raumbildende Elemente.
Ver- und Entsorgungsanlagen (Begriffe).
Kräfte und Gleichgewicht; Standsicherheit; Terminologie der Tragsysteme.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen;
– die Verarbeitungsmethoden und Herstellungsverfahren der Baumaterialien, deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen.
– bauphysikalische Grundbegriffe erfassen.
– die wichtigsten Einwirkungen im Hochbau erfassen;
– die äußeren und inneren Kräfte sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren von statisch bestimmten Stabtragwerken erfassen;
– die Schnittgrößen statisch bestimmter Träger ermitteln und darstellen.
Lehrstoff:
Physikalische Effekte am Bau; Herstellungsverfahren; Einsatzbereiche.
Bauphysikalische Grundbegriffe.
Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Stabtragwerke; Einwirkungen im Hochbau; statisch bestimmte Träger.
BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Studierenden können
– im jeweiligen Bereich die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe und ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten gemäß den einschlägigen Regelwerken erfassen und erläutern;
– die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erfassen und diese in der Werkstätte und auf der Baustelle beurteilen und anwenden sowie die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Schutzmaßnahmen; Unfallverhütung; Qualitätsprüfung- und -sicherung; Instandhaltung; Recycling.
Herstellung facheinschlägiger Bauteile und Bauobjekte, Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Nutzung der in den Bereichen angeführten Werkstätten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Mauerwerke mit klein- und mittelformatigen Steinen herstellen und diese mit unterschiedlichen Putzen versehen;
– gängige Wand- und Deckensysteme herstellen und entsprechend ihrem Zweck dämmen;
– die üblichen Geräte und Maschinen samt deren Schutzeinrichtungen erfassen und diese bedienen;
– die Grundprinzipien systemloser Schalungen erfassen und diese funktionsgerecht herstellen;
– die handelsüblichen Baustähle sowie die Bestandteile des Betons erfassen;
– einfache Bewehrungen anfertigen und Beton herstellen.
– die gebräuchlichen Holzarten und ihre Eigenschaften erfassen und zimmermannsmäßige Holzverbindungen herstellen;
– die üblichen tragbaren Holzbearbeitungsmaschinen erfassen und diese bedienen und warten;
– Wände in verschiedener Bauweise anreißen und herstellen;
– die gebräuchlichen Materialien für Verleimungen und Verklebungen sowie deren Eigenschaften erfassen.
– an gängigen Werkzeugen und Baumaschinen funktions- und werterhaltende Maßnahmen durchführen;
– Wand- und Bodenbeläge herstellen;
– Wasserentsorgungsleitungen herstellen.
– die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erfassen;
– Arbeits- und Schutzgerüste und deren Anwendungsbereiche erfassen;
– die Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten von Leitern erfassen;
– Leitern und Gerüste standsicher aufstellen und sicher am Bauwerk verankern;
– die zeitliche Planung eines Bauablaufes erfassen.
Lehrstoff:
Maurer-Handwerkstätte (Mauerwerk aus klein- und mittelformatigen Steinen; Wände und Decken; Oberflächen).
Maurer-Maschinenwerkstätte (Geräte und Maschinen, Bedienung (Mischmaschinen, Kreissägen, Trennmaschinen usw.).
Schalungs- und Stahlbetonwerkstätte (Systemlose Schalungen; Einfache Bewehrungen; Beton).
Holzbau – Handwerkstätte (Materialkunde und Verarbeitung; zimmermannsmäßige Holzverbindungen).
Holzbau – Maschinenwerkstätte (Tragbare Holzbearbeitungsmaschinen; Anwendung und Wartung).
Holzkonstruktions- und Abbundwerkstätte (Holzkonstruktionen).
Holzleimbauwerkstätte (Grundausbildung Verleimungen, Verklebungen).
Baumaschinen- und Metallwerkstätte (Schlosserarbeiten; funktions- und werterhaltende Maßnahmen an Werkzeugen und Baumaschinen).
Trockenbauwerkstätte (Fliesenlegerarbeiten).
Haustechnik-Installationswerkstätte (Installateurarbeiten – Wasserentsorgung).
Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte (Arbeits- und Schutzgerüste; Leitern; Bauablauf).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Wände aus verschiedenen Mauerwerkssteinen herstellen und erforderliche Einbauten versetzen;
– die Prinzipien der Befestigungstechnik erfassen und Befestigungen herstellen;
– die üblichen Fußbodenkonstruktionen erfassen und Fußbodenaufbauten herstellen;
– die unterschiedlichen Fangsysteme erfassen und Fänge herstellen;
– die für Abdichtungsarbeiten erforderlichen Vorschriften erfassen und Abdichtungen herstellen;
– die üblichen Geräte und Maschinen warten;
– Fundament-, Wand- und Stützenschalungen sowie die Bestandteile von Lehrgerüsten erfassen;
– Schalungen samt Einbauteilen und Lehrgerüste herstellen;
– die gängigsten Treppenarten erfassen und Treppenschalungen herstellen;
– Bewehrungen nach Bewehrungsplänen anfertigen;
– Rezeptbeton herstellen, einbringen, verdichten und nachbehandeln;
– die wichtigsten Natursteinarten erfassen und diese bearbeiten, verlegen und versetzen.
– die gebräuchlichen Dachstuhlkonstruktionen sowie deren Austragung erfassen;
– Dachstuhlkonstruktionen mit den gebräuchlichen zimmermannsmäßigen und ingenieurmäßigen Holzverbindungen herstellen;
– die gebräuchlichen stationären Holzbearbeitungsmaschinen samt ihrer Schutzvorrichtungen erfassen;
– stationäre Holzbearbeitungsmaschinen bedienen und warten;
– Dachkonstruktionen anreißen und samt erforderlicher Verankerungen herstellen;
– die Einzelteile für Wand-, Decken- und Fußbodenkonstruktionen erfassen;
– diese Konstruktionen unter Einsatz neuzeitlicher Verbindungsmittel herstellen;
– das Rohmaterial prüfen und bewerten sowie Leimholz herstellen.
– Metalle bearbeiten;
– Wand- und Deckensysteme des Trockenausbaus herstellen;
– Wasserversorgungsleitungen herstellen;
– die gängigen Energieversorgungssysteme erfassen und diese herstellen;
– Stuckarbeiten durchführen;
– Maler- und Anstreicharbeiten durchführen;
– die gebräuchlichen Materialien erfassen und grundlegende Dachdecker- und Spenglerarbeiten durchführen.
– den für die Arbeitsvorbereitung erforderlichen Personal-, Material- und Geräteeinsatz erfassen;
– für kleinere Bauvorhaben die Arbeitsvorbereitung durchführen.
Lehrstoff:
Maurer-Handwerkstätte (Mauerwerk aus großformatigen Steinen Versetzarbeiten; Wände und Decken; Oberflächen; Befestigungstechnik; Fußbodenkonstruktionen; Fänge; Abdichtungen).
Maurer-Maschinenwerkstätte (Geräte und Maschinen, Wartung (Mischmaschinen, Kreissägen, Trennmaschinen usw.).
Schalungs- und Stahlbetonwerkstätte (Systemschalungen für Fundamente, Wände und Stützen samt Einbauten; Lehrgerüste; Treppen; Bewehrung nach Bewehrungsplänen; Beton und Betonfertigteile).
Steinmetzwerkstätte (Bearbeitung von Kunst- und Naturstein).
Holzbau – Handwerkstätte (Dächer; Austragungen; Ingenieurmäßige Verbindungsmittel).
Holzbau – Maschinenwerkstätte (Stationäre Holzbearbeitungsmaschinen; Schutzmechanismen und Wartung).
Holzkonstruktions- und Abbundwerkstätte (Dachkonstruktionen; Wandkonstruktionen; Deckenkonstruktionen; Fußbodenkonstruktionen; neuzeitliche Verbindungsmittel).
Holzleimbauwerkstätte (Holztrocknung; Qualitätskontrolle des Rohmaterials; Keilzinkung der Lamellen; Leimauftragung; Verarbeitungs- und Presszeit).
Baumaschinen- und Metallwerkstätte (Schlosserarbeiten).
Trockenausbauwerkstätte (Wände und Decken des Trockenausbaus).
Haustechnik-Installationswerkstätte (Installateurarbeiten – Wasserversorgung und Energieversorgung).
Malerwerkstätte (Stuckarbeiten; Maler- und Beschichtungsarbeiten).
Dachdecker- und Spenglerwerkstätte (Dachdecker- und Spenglerarbeiten).
Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte (Arbeitsvorbereitung).
B.2 Chemieingenieure
GRUNDLAGEN DER CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
– grundlegende Begriffe und Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus der Materie nennen und können diese anwenden sowie die Gesetzmäßigkeiten des Periodensystems und der Bindungstheorien erläutern und können diese auf die Eigenschaften und Struktur chemischer Verbindungen anwenden;
– die Summenformel anorganischer Verbindungen bilden und anorganische Verbindungen benennen.
Lehrstoff:
Reinstoff, Stoffgemisch, Element, Salz, Molekül, Kristallgitter. Phasendiagramm und Aggregatzustandsänderungen von Reinstoffen. Atombausteine, Elektronenhülle, Orbitale, Isotope, Ordnungszahl, Massenzahl, mittlere Atommasse, Stoffmenge, Periodensystem und Periodizität von Eigenschaften, Ionen, Radikale. Ionenbindung, Atombindung, Metallbindung, Molekülgeometrie, VB-Theorie, zwischenmolekulare Wechselwirkungen. Radioaktivität (Radioaktiver Zerfall, natürliche Zerfallsreihen, technische Anwendung).
Nomenklatur anorganischer Verbindungen, Summenformeln von Salzen, Säuren und Basen. Definitionen nach Arrhenius.
Bilanzieren von Reaktionsgleichungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
– das Massenwirkungsgesetz auf chemische Gleichgewichtsreaktionen anwenden;
– Formeln und Reaktionsgleichungen erstellen, Umsatz- und Ausbeuteberechnungen durchführen;
– die Herstellung von Maß-, Standard- und Reagenzlösungen durch Einwiegen, Verdünnen und Mischen berechnen und gravimetrische und einfache volumetrische Analysenergebnisse auswerten;
– den Aufbau und die Eigenschaften von Koordinationsverbindungen verstehen und deren räumliche Struktur bestimmen.
Lehrstoff:
Hin- und Rückreaktion, Reaktionsgeschwindigkeit, Gleichgewichtskonstante, Gleichgewichtslage, Prinzip von Le Chatelier, pH-Wert.
Erstellen von Redoxgleichungen, Umsatzberechnungen, Ansatz-und Ausbeuteberechnungen.
Koordinative Bindung (Donor-Akzeptor-Bindung), MO-Theorie, Definition nach Lewis.
Mischungsgleichung.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Lehrstoff aller Bereiche:
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
– einfache Stoffsysteme qualitativ und quantitativ trennen bzw. analysieren;
– ihre Arbeit sachgerecht dokumentieren.
Lehrstoff:
Herstellung von Reagenzlösungen, einfache qualitative und quantitative Analysen, ausgewählte wichtige Gruppenreaktionen und spezifische Einzelnachweisreaktionen.
Dokumentation der Laborarbeit.
B.3 Design
GRUNDLAGEN DES DESIGNS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die Grundlagen der Gestaltung in einfachen Beispielen anwenden;
– die grundlegenden Techniken der Darstellung und Komposition anwenden.
– die Grundbegriffe der Kunst- und Designgeschichte wiedergeben.
Lehrstoff:
Punkt, Linie, Fläche, Körper; Skizzieren; Schraffieren; Merkmale und formale Möglichkeiten der Grundelemente.
Handwerkliche Aneignung der Darstellungsmittel; Experimenteller Umgang mit Werkzeugen; Grundlagen der Komposition.
Grundbegriffe der klassischen Kunstgeschichte; zentrale Beispiele der Designgeschichte.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die Grundlagen der Gestaltung in einfachen Beispielen anwenden;
– die grundlegenden Techniken der Darstellung und Komposition anwenden.
– die Grundbegriffe des Designprozesses im Zusammenhang von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft verstehen.
Lehrstoff:
Punkt, Linie, Fläche, Körper; Skizzieren; Schraffieren; Entwerfen; Merkmale und formale Möglichkeiten der Grundelemente.
Handwerkliche Aneignung der Darstellungsmittel; Experimenteller Umgang mit Werkzeugen; Grundlagen der Komposition.
Design im Kontext Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft.
ATELIER UND PRODUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– grundlegende Bearbeitungsmöglichkeiten verschiedener Werkstoffe benennen und anwenden.
– grundlegenden Werkstoffe, ihre Eigenschaften und exemplarische Anwendungsgebiete benennen.
– Arbeitsschritte den Werkstoffen bzw. Verfahren entsprechend organisieren;
– die Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz anwenden.
Lehrstoff:
Werkstoffe; Werkzeug- und Messkunde; Bearbeitungsmöglichkeiten.
Werkstoffeigenschaften; Einsatzmöglichkeiten.
Organisation des Arbeitsplatzes und der Arbeitsabläufe; Sicherheitsbestimmungen.
B.4 Elektrotechnik / Elektronik und Technische Informatik /
Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit / Mechatronik
GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– physikalische Objekte mit physikalischen Größenbeschreiben und im Zusammenhang mit diesen Größen Messgenauigkeit und Fertigungstoleranz unterscheiden;
– nach den Regeln der technischen Berechnung mit den Größen einfache Berechnungen durchführen und Werte in Brüchen, wissenschaftlichem und technischem Format darstellen;
– zwischen systemunabhängigen Größen wie zB Energie, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Kraft, Drehmoment und Drehzahl und systemabhängigen Größen der Elektrotechnik unterscheiden;
– einfache Skizzen ausgehend von textuellen Beschreibungen und vorliegenden Modellen anfertigen;
– textuell verfasste Aufgabenstellungen im Bereich der Geometrie in die Sprache der Mathematik umsetzen und daraus allgemeine und spezielle Lösungen berechnen;
– Größenordnungen von Ergebniswerten abschätzen und die tatsächlichen Werte mit dem Taschenrechner ermitteln;
– x-y-Diagramme und x-t-Diagramme in einem geeigneten Maßstab erstellen;
– aus gegebenen Diagrammen Werte ermitteln und Verläufe analysieren;
– absolute und prozentuelle Abweichungen berechnen.
Lehrstoff:
Qualität und Quantität physikalischer Größen von konkret vorliegenden geometrischen Objekten beschreiben, abschätzen und berechnen. Normgerechte Darstellung und Bemaßung von einfachen Körpern in Zeichnungen und Schnitten. Schriftfeld und Stückliste in Werkzeichnungen.
Zeichnen und bemaßen von Rissdarstellungen einfacher geometrischer Körper. Formale Beschreibung der Eigenschaften eines geometrischen Körpers. Wichtige physikalische Größen und deren Messung. Erstellen von x-y- und x-t- Diagrammen aus formalen Beschreibungen und deren Auswertung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– den Aufbau der Materie und die Leiteigenschaften von Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen erklären;
– die Grundgrößen der Elektrotechnik (Ladung, Strom, Stromdichte, Spannung und Leistung) und die Grundelemente eines Stromkreises sowie die Gesetze für die Strom-, Spannungs- und Leistungsverteilung erklären;
– die Wechselwirkungen zwischen den Ladungen erklären;
– unterschiedliche Stromarten und die Wirkungen und Gefahren des elektrischen Stromes erklären;
– Widerstandskennlinien erstellen;
– erklären, wie mit Standardmessgeräten Messung von Strom, Spannung und Widerstand durchgeführt werden;
– aus Widerstandskennlinien in U-I-Diagrammen Beziehungen zwischen Größen herstellen und Aussagen über das Verhalten von nicht linearen Widerständen in verschiedenen Betriebspunkten machen;
– den Unterschied zwischen realen und idealen Bauteilen erklären;
– Messschaltungen zur Strom- und Spannungsmessung entwerfen und aus Messdaten für Gleichstromschaltungen Ersatzwiderstände und die Strom-, Spannungs- und Leistungsverteilung berechnen;
– die Eigenschaften von Parallel- und Serien- Schaltung von Widerständen und Quellen beurteilen und Anwendungen erklären;
– normgerechte technischer Zeichnungen sowie Schaltpläne erstellen.
Lehrstoff:
Stromleitungsmechanismus und Werkstoffe der Elektrotechnik. Funktion von ausgewählten elektrischen und elektronischen Bauteilen (Widerstand, Spule, Kondensator, Diode, Relais). Verhalten von Bauteilen mit nicht linearem U-I-Zusammenhang. Normgerechtes technisches Zeichnen.
Ohmsches und Kirchhoffsches Gesetz. Arten von Messgeräten und Messschaltungen. Parallel- und Serienschaltung von Bauelementen und Anwendung im Gleichstromkreis. Ersatzwiderstand von Widerstandsschaltungen.
WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die Eigenschaften von Werkstoffen des Fachgebiets nutzen und diese bearbeiten;
– Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen;
– lösbare und nichtlösbare Werkstoffverbindungen herstellen.
– IT-Systeme aus Standardkomponenten zusammenbauen und in Betrieb nehmen;
– Konfigurationen mittels Systemsoftware durchführen.
– die Grundbausteine der Elektrotechnik und Elektronik und deren Funktionsweise benennen;
– einfache Messaufbauten herstellen und Messungen durchführen;
– die möglichen Gefahren beim Messen einschätzen und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen anwenden.
– Grundschaltungen der Haustechnik aus gegebenen Schaltungsunterlagen aufbauen;
– Grundschaltungen der Steuerungstechnik aus gegebenen Schaltungsunterlagen aufbauen;
– einfache Steueraufgaben programmieren.
Lehrstoff:
Grundlagen der mechanischen Fertigung (Grundlegende Arbeitsmethoden der Werkstoffbearbeitung). Fertigung von Werkstücken (Herstellung einfacher Werkstücke mit konventionellen Werkzeugmaschinen und Geräten). Verbindungen (Herstellen stoffschlüssiger und lösbarer Verbindungen). Kunststoffbearbeitung und Kunststoffverbindungen (Fachspezifischer Gehäusebau).
Hardware-Konfiguration (Aufbau eines Standard-IT-Systems aus einzelnen Komponenten. Inbetriebnahme des Systems und Konfiguration mittels Systemsoftware).
Bauteilkunde (Elektrische Eigenschaften von Widerstand und Diode. Sicherheitsgerechte Strom-, Spannungs- und Widerstandsmessung mit Multimetern. Durchgangsprüfung).
Schutztechnik (Grundlagen), Grundschaltungen der Haustechnik (Licht- und Steckdosenstromkreise).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die Grundbausteine der Elektrotechnik und Elektronik und deren Funktionsweise benennen;
– einfache Messaufbauten herstellen und Messungen durchführen;
– die möglichen Gefahren beim Messen einschätzen und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen anwenden.
– Grundschaltungen der Haustechnik aus gegebenen Schaltungsunterlagen aufbauen;
– Grundschaltungen der Steuerungstechnik aus gegebenen Schaltungsunterlagen aufbauen;
– einfache Steueraufgaben programmieren.
– die Verbindungstechniken der Elektrotechnik praktisch anwenden;
– Wohnungsverteiler konfektionieren;
– Elektrische Maschinen und Geräte instandhalten und warten;
– elektrische Systeme nach sicherheitstechnischen Vorschriften zusammenbauen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Elektrische Eigenschaften von Spule und Kondensator. Einfache gemischte Schaltungen (Aufbau und Inbetriebnahme).
Schutztechnik (Schutzmaßnahmen und -geräte), Grundschaltungen der Steuerungstechnik (Relais- und Schützschaltungen, Motorschutz), Realisierung von einfachen Steueraufgaben.
Verbindungstechniken der Elektrotechnik, Verteilerbau, Systemaufbau und Inbetriebnahme, Wartung und Instandhaltung.
B.5 Grafik- und Kommunikationsdesign / Medien / Medieningenieure und Printmanagement
MEDIENENTWURF
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– das Umfeld der Berufsfelder und grundlegende Fachausdrücke beschreiben;
– Grundlagen des Briefings, Konzepts und Entwurfsprozesses benennen sowie unterschiedliche Abbildungs- und Visualisierungstechniken des Entwurfsprozesses anwenden.
– Darstellungstechniken sowie das Zusammenspiel von Farbe, Textur, Kontur, Raum, Form, Rhythmus, Größenordnung und Balance in Entwurfsübungen anwenden;
– ein Briefing verstehen, dieses mit gestalterischen, konzeptionellen und technischen Aspekten verbinden und notwendige (Vor-)Entwurfsschritte darauf anwenden.
Lehrstoff:
Fachrhetorik und Abgrenzung des Begriffsumfelds; Bildung und Sensibilisierung der Urteilsfähigkeit auf der Basis morphologischer Analysen; gestalterische Grundlagen von Workflows in unterschiedlichen Medien.
Übungen zu Verständnis, Empfindung, Interpretation von Farbe, Textur, Kontur, Raum, Bewegung, Form sowie Rhythmus, Größenordnung und Balance; Grundlagen der Darstellung, Raumvorstellung und Komposition; projektbezogene Anwendung von Briefings auf Vorentwürfe.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die Grundlagen der gestalterischen Methoden in der Wechselbeziehung zwischen handwerklichen Fähigkeiten und medialen Bedingungen anwenden;
– unterschiedliche Methoden der Konzepterstellung beschreiben.
– die gestalterischen Bedingungen unterschiedlicher Medien beschreiben und in Entwurfsübungen fachspezifisch darauf anwenden;
– Entwürfe in Präsentationen umarbeiten, diese adäquat präsentieren sowie mögliche Varianten entwickeln.
Lehrstoff:
Grundlagen von Design– und Gestaltungskonzepten; Einführung in die gestalterischen Methoden – Wechselbeziehung zwischen Konzeption, medialen Bedingungen und handwerklichen Fähigkeiten; Umgang mit analogen handwerklichen und digitalen Entwurfstechniken.
Gestaltungsübungen als Grundlage von Entwurfsprozessen; aufgabenbezogener Einsatz und spezifische Übungen zum gestalterischen Workflow; projektbezogene Ausführung und Präsentation von Entwürfen.
MEDIENPRODUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Basiskenntnisse der fachspezifischen Softwareprodukte wiedergeben und anwenden;
– Anwenderkenntnisse der üblichen Betriebssysteme aufweisen.
– die verschiedenen Produktionsverfahren verstehen und ihre Einsatzgebiete zuordnen;
– einfache Medienprodukte praktisch realisieren und für deren Veröffentlichung vorbereiten.
Lehrstoff:
Softwareprograme für Bilderfassung, Bildbearbeitung und Layout.
Sicherheitseinweisungen, fachspezifische Produktionsverfahren, Produktionsvorbereitung und Umsetzung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Basiskenntnisse der fachspezifischen Softwareprodukte wiedergeben und anwenden;
– Anwenderkenntnisse der üblichen Betriebssysteme aufweisen.
– die verschiedenen Produktionsverfahren verstehen und ihre Einsatzgebiete zuordnen;
– einfache Medienprodukte praktisch realisieren und für deren Veröffentlichung vorbereiten.
Lehrstoff:
Softwareprograme für Bilderfassung, Bildbearbeitung und Layout.
Sicherheitseinweisungen, fachspezifische Produktionsverfahren, Produktionsvorbereitung und Umsetzung, Grundlagen wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, Aspekte der Qualitätssicherung.
B.6 Informatik
GRUNDLAGEN DER INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die wesentlichen Komponenten und deren Funktionsweise erklären;
– Komponenten für Computersysteme mit bestimmten Benutzeranforderungen auswählen;
– die Eignung konkreter Computersysteme für bestimmte Anwendungen beurteilen.
– die wesentlichen Komponenten eines Betriebssystems erklären und verstehen deren Aufgaben, Funktionsweise und Zusammenwirken;
– Betriebssystemumgebungen einrichten und Kommandosprachen anwenden.
– die wichtigsten elektrotechnischen Grundgesetze, die elektrischen Größen und Einheiten erklären;
– Schaltungen der Digitaltechnik analysieren und simulieren.
Lehrstoff:
Aufbau und Funktionsweise, Computerinterne Informationsdarstellung, Hardwarekomponenten, Schnittstellen, Peripherie, mobile Geräte, Aktuelle Entwicklungen.
Architektur und Arten von Betriebssystemen, Prozessverwaltung, Speicherverwaltung, Geräteverwaltung, Dateiverwaltung, Benutzerverwaltung.
Elektrische Größen und Einheiten, Grundgesetze der Elektrotechnik, Gleichstromtechnik, Gleichstrommesstechnik; Bauelemente der Elektronik, Schaltungssimulation.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die grundlegenden Netzwerktechnologien und Kommunikationsmodelle erklären sowie deren Unterschiede beschreiben;
– Netzwerke hinsichtlich der verwendeten Technologien und Komponenten beschreiben und bewerten;
– in einfachen Netzwerken geeignete Möglichkeiten der Adressierung erklären und einsetzen.
– die wesentlichen Sprachelemente zur Gestaltung von Webseiten anwenden;
– Webseiten unter Einsatz von Skriptsprachen gestalten, dynamische Elemente einbinden und Gestaltungsvorlagen erstellen.
– Präsentationen gestalten
– Daten eingeben, bearbeiten, formatieren und drucken sowie Dokumente (einschließlich Seriendokumente) erstellen und bearbeiten;
– in Tabellenkalkulationen Berechnungen durchführen und Diagramme erstellen.
Lehrstoff:
Topologien und Netzwerkkomponenten; Übertragungsmedien; Normen und Standards; OSI-Modell; Grundlagen der Adressierung.
Beschreibungssprachen, Formatierungstechniken, Skriptsprachen, Datenanbindung.
Erstellung, Bearbeitung und Formatierung von Dokumenten; Erstellung, Bearbeitung und Formatierung von Tabellen; Erstellung, Bearbeitung und Formatierung von Präsentationen.
COMPUTERPRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– in einem gängigen Computersystem Komponenten identifizieren und ihre Funktionsweise beschreiben und kennen die grundlegenden Techniken zur Vernetzung von Computersystemen;
– die Grundbausteine elektronischer Schaltungen identifizieren und können aussagenlogische Formeln in Schaltungen umsetzen;
– -einfache Schaltpläne lesen und verstehen sowie die zeitliche Abfolge berücksichtigen (sequentielle Schaltalgebra);
– die Leistungs- und Funktionsfähigkeit sowie Kompatibilität einzelner Komponenten beurteilen und Fehler lokalisieren.
Lehrstoff:
Praktikumsbetrieb und Praktikumsordnung, Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, technische Dokumentation.
Konfiguration und Installation von informationstechnischen Systemen und Anlagen und/oder Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis.
Bauteile und Schaltungen, Schaltalgebra; Wartung von Computerkomponenten, Fehlersuche und Reparatur, Vernetzung; Standardinstallation von Betriebssystemen und Anwendungssoftware.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Grundlegende Messungen durchführen, einfache elektronische Grundschaltungen aufbauen und deren Funktion anhand von Messergebnissen bewerten;
– die Funktionen der wichtigsten Baugruppen in Computersystemen erklären;
– die Aufgaben und Einstellungen eines BIOS erklären;
– ein Computersystem aufrüsten;
– die mechanische und elektrische Verbindung von PC-Standardschnittstellen realisieren und technische Subsysteme an den Rechner anschließen und in Betrieb nehmen;
– ein Betriebssystem installieren und die dazu notwendigen Parametrierungen durchführen;
– Computerkomponenten testen, einfache Fehlersuche auf Desktopcomputern durchführen und die entsprechenden Ergebnisse bewerten;
– Montage- und Umbauarbeiten für IT-Infrastruktursysteme durchführen und die dafür notwendigen mechanischen Arbeiten ausführen;
– Spannungsversorgungen für IT-Infrastruktursysteme erstellen und dabei die einschlägigen Sicherheitsvorschriften beachten.
Lehrstoff:
Grundlegende mechanische Bearbeitungen, Montagearbeiten für IT-Infrastruktur, Schutzmaßnahmen, IT-relevante Gebäudeinstallationen; Installation von Hardware und Peripheriegeräten, Integration technischer Subsysteme.
Aufbau und Inbetriebnahme samt Funktionsprüfung elektronischer Schaltungen unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften, elektronische Messtechnik.
Einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung in Verkabelung, Hardware, Softwarekonfiguration; Gleichstrommesstechnik, Schutzmaßnahmen, Aufbau und Inbetriebnahme samt Funktionsprüfung elektronischer Schaltungen unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften, elektronische Messtechnik.
B.7 Innenarchitektur und Holztechnik
FACHTHEORIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die Elemente des Innenausbaues und Objektbaues beschreiben sowie Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Objektbaues verstehen;
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden;
– Konstruktionsvorschläge projektbezogen auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
– eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen;
– Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische Darstellung geeignete Methoden und Maßstäbe auswählen, zuordnen und anwenden und diese in Kenntnis der Kriterien der Schriftgestaltung beschriften.
– Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe beschreiben und können Massivholz seinen Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;
– die Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte verstehen und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten ableiten;
– Materialien in ihrer ökologischen Auswirkung auf Mensch und Umwelt einschätzen;
– Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen;
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden.
Lehrstoff:
Fachbegriffe und Definitionen (Bauelemente des Innenausbaues); Objektkonstruktionen und -bauweisen sowie ihre Kombinationen aus Holz und Holzwerkstoffen (Massivbau, Rahmenbau, Stollenbau), Objektkonstruktionen.
Grundtechniken des Handzeichnens; Freihanderfassung und -darstellung von Objekten; Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation; Schrift; Beschriftung und Bemaßung; Grundlagen der computerunterstützten Plandarstellung.
Massivholz (Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen); Holzwerkstoffe (Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen); ökologische Auswirkungen von Materialien; Produktkennzeichnung; Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen; Stationäre Maschinen (spanabhebend, zerspanend, Formgebungsanlagen, Press- und Stanzanlagen ua.); Grundlegende Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug Werkzeuge und Maschinen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues und Objektbaues verstehen;
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und können Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
– eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen;
– Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische, Darstellung geeignete computerunterstütze Methoden auswählen und anwenden.
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;
– die Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte verstehen und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten ableiten;
– Hilfsstoffen ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;
– Materialien in ihre ökologischen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen;
– Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen;
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden.
Lehrstoff:
Plattenbau – Korpusbau, Objektteile.
Freihanderfassung und -darstellung von Objekten (graphische Mittel der skizzenhaften 2D- und 3D-Visualisierung); Computerunterstützte Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation; Grundlagen der computerunterstützten Beschriftung und Bemaßung.
Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen sowie Einsatzgebiete von Halbfertig- und Fertigprodukten (zB Träger- und Oberflächenmaterialien); Eigenschaften von zugehörigen Hilfsstoffen (Leime und Klebstoffe); ökologische Auswirkungen von Materialien und Arbeitsstoffen; Produktkennzeichnung; Fertigungsanlagen (multifunktionale Maschinen); Betriebsanlagen und -ausstattung (Absaugung, Druckluft, Trocknung, Lackierung – Beschichtung ua.); Grundlegende Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug Werkzeuge und Maschinen, Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf Materialien).
FERTIGUNG UND PRODUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– alle notwendigen Fertigungsunterlagen händisch erstellen.
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
– die Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.
Lehrstoff:
Händische Erfassung von Produktionsdaten.
Handwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung einfacher Übungsstücke).
Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Einfache Techniken der Oberflächenbehandlung).
Möbelbauwerkstätte (Fertigung einfacher Werkstücke).
Maschinenwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung von einfachen Maschinen und Geräten).
Zuschnittwerkstätte (Bedienung von analogen Maschinen und Geräten).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Produktionsabläufe planen und verstehen die handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Planungsaspekte;
– Produktionsabläufe dokumentieren.
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
– die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.
Lehrstoff:
Händische und computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten.
Möbelbauwerkstätte (Fertigung von Objekten).
Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Spezielle Techniken der Oberflächenbehandlung; Anlagenunterstützte sowie werkstück- und materialspezifische Oberflächentechniken).
Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von stationären Maschinen, zB spanabhebend, zerspanend ua.; Formgebungsanlagen, Pressanlagen ua. sowie von numerisch gesteuerten Maschinen und Anlagen).
Zuschnittwerkstätte (Bedienung von numerisch gesteuerten Maschinen).
Furnier- und Beschichtungswerkstätte (Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe ua.).
B.8 Maschinenbau / Gebäudetechnik / Wirtschaftsingenieure
GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– physikalische Größen und Objekte beschreiben und im Zusammenhang mit diesen Größen Messgenauigkeit und Fertigungstoleranz unterscheiden;
– physikalische Größen, Einheiten und Vorsilben anwenden;
– die Regeln der technischen Berechnung anwenden und mit den Größen einfache Berechnungen durchführen, Werte in Brüchen, wissenschaftlichem und technischem Format darstellen;
– die Größen des SI und die systemunabhängigen Größen wie Energie, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Kraft, Drehmoment und Drehzahl anwenden;
– verstehen, dass Größen von anderen Größen abhängig sein können;
– einfache Skizzen ausgehend von textuellen Beschreibungen und vorliegenden Modellen anfertigen;
– textuell verfasste Aufgabenstellungen im Bereich der Geometrie in die Sprache der Mathematik umsetzen und daraus allgemeine und spezielle Lösungen berechnen;
– Größenordnungen von Ergebniswerten abschätzen, die tatsächlichen Werte ermitteln und auf Plausibilität prüfen;
– x-y-Diagramme und x-t-Diagramme in einem geeigneten Maßstab erstellen;
– aus gegebenen Diagrammen Werte ermitteln und Verläufe analysieren;
– absolute und prozentuelle Abweichungen berechnen.
Lehrstoff:
Qualität und Quantität physikalischer Größen von konkret vorliegenden geometrischen Objekten beschreiben, abschätzen und berechnen. Normgerechte Darstellung und Bemaßung von einfachen Körpern in Zeichnungen und Schnitten. Schriftfeld und Stückliste in Werkzeichnungen.
Zeichnen und bemaßen von Rissdarstellungen einfacher geometrischer Körper. Formale Beschreibung der Eigenschaften eines geometrischen Körpers. Wichtige physikalische Größen und deren Messung. Erstellen von x-y- und x-t- Diagrammen aus formalen Beschreibungen und deren Auswertung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die Eigenschaften und Einsatzgebiete der metallischen Werkstoffe beschreiben;
– unterschiedliche Verbindungstechniken erläutern;
– Verfahren der spanabhebenden und spanlosen Fertigung beschreiben;
– die Grundlagen der spanenden Fertigung nennen;
– die Fertigungsverfahren der spanenden und spanlosen Formgebung von Hand und mit mechanischen Maschinen beschreiben;
– Parameter von Werkzeugmaschinen wie Drehzahl-, Vorschub- und Schnittgeschwindigkeit berechnen;
– die Normen zur Erstellung normgerechter technischer Zeichnungen angeben;
– verschiedene Darstellungen von Werkstücken und Maschinenteilen skizzieren und normgerecht anfertigen.
Lehrstoff:
Werkstoffkunde und Werkstofftechnik (Übersicht der Werk- und Hilfsstoffe, Einteilung der Werkstoffe, Auswahl und Eigenschaften der Werkstoffe).
Maschinenelemente (Lösbare und unlösbare Verbindungen).
Fertigungstechnik (Spanende und spanlose Formgebung). Werkzeuge und Verfahren der spanenden und spanlosen Fertigung, händische und maschinelle Formgebung der spanenden Fertigung.
Normgerechtes technisches Zeichnen (Schnittdarstellungen, Darstellung und Bemaßung von Gewinden, Kennzeichnung technischer Oberflächen, Schriftfeld und Stückliste, Anfertigen von Freihandskizzen und deren Fertigungszeichnungen).
WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Metallwerkstoffen unterscheiden;
– die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Werkstoffen unterscheiden;
– unterschiedliche Verbindungstechniken anwenden und nichtlösbare Verbindungen herstellen.
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Metallwerkstoffen unterscheiden;
– die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
– unterschiedliche Fräswerkzeuge und deren Anwendung nennen;
– unterschiedliche Fräsverfahren erläutern und können diese auch anwenden;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
– form- und kraftschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen.
– die Eigenschaften, Verbindungstechniken, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Kunststoffen unterscheiden;
– anhand der Flammprobe Kunststoffe analysieren;
– die grundlegenden Arbeitstechniken der Kunststoffbearbeitung wiedergeben und können diese zur Herstellung von Kunststoffteilen einsetzen.
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Blechen unterscheiden;
– die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Lehrstoff:
Grundlegende Arbeitsmethoden der Metallbearbeitung (Anreißen, Messen, Feilen, Schleifen, Entgraten, Sägen, Körnen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden, Stempeln).
Herstellen von Schweißverbindungen mittels unterschiedlicher Schweißmethoden. Schweißverbindungen unterschiedlicher Werkstoffe. Brennschneiden.
Längs-, Plan-, und Kegeldrehen, Einstechen, Abstechen. Passung, Herstellen von Innen- und Außengewinde.
Schruppen und Schlichten, Stirn- und Walzfräsen, Nut- und Passungen fräsen unter Verwendung von halbautomatisierten Werkzeugen.
Thermische Bearbeitung von Werkstoffen der Gebäudetechnik; Lötverbindungen. Form- und kraftschlüssige Verbindungen von Werkstoffen der Gebäudetechnik.
Kunststoffbearbeitung und Kunststoffverbindungen (Zerspanung, Fügung, Schweißen und Kleben von Kunststoffen).
Biegen, Tiefziehen und Polieren von Kunststoffen.
Händisches und maschinelles Trennen, Richten, Strecken, Biegen, Falzen und Ausklinken von Blechen. Blechverbindungstechniken (Nieten, Punktschweißen). Oberflächenbehandlungsverfahren von Blechen.
B.9 Optometrie
FACHTHEORIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Aufbau und Funktion von Zellen und Zellverbänden nennen und erklären.
– die physikalischen Gesetze der Optik anwenden.
Lehrstoff:
Aufbau des Sehorgans.
Lichtausbreitung, Bezeichnungsregeln, Vorzeichensystem; Reflexionsgesetz, Brechungsgesetz, Totalreflexion; Berechnung (Abbildung durch Linsen, Abbildungsfehler, Dispersion); optische Bauelemente (optische Werkstoffe, planparallele Platten, Prismen, Linsen; Spiegel; Strahlenteiler; Faseroptik).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Lösungsansätze für physiologische Probleme erklären.
– die Grundlagen der Brillenglasbestimmung und der Sehfunktion nennen und erklären.
Lehrstoff:
Zellaufbau, Histologie, physiologische und pathologische Probleme des Sehvorganges.
Begriffsbestimmungen, Ausstattung des Refraktionsraumes; Geräte zur subjektiven und objektiven Refraktion; Optotypen, Gullstrandauge; angulare Sehschärfe; Gesichtsfeld, Blickfeld; Grundlagen der subjektiven und objektiven Refraktion; gesetzliche Bestimmungen; Refraktionsrecht für Optiker.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nennen und anwenden;
– die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben lösen und dokumentieren;
– mit den dem technischen Stand entsprechenden Geräten umgehen.
Lehrstoff:
Übungen aus dem Bereich Optik; Planung, Abwicklung und Protokollierung von Projekten gemäß den Anforderungen der Praxis.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nennen und anwenden;
– die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben lösen und dokumentieren;
– mit den dem technischen Stand entsprechenden Geräten umgehen.
Lehrstoff:
Übungen aus dem Bereich Optometrie; Planung, Abwicklung und Protokollierung von Projekten gemäß den Anforderungen der Praxis.
C. Freigegenstände
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und wiedergeben;
– ihren Standpunkt situationsangemessen darlegen.
– sinnerfassend lesen;
– einfache Texte nach konkreten Vorgaben verfassen.
– zu einfachen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Problemen Stellung nehmen.
– grundlegende Kenntnisse in der Text-, Satz- und Wortgrammatik wiedergeben;
– mit Fehlern konstruktiv umgehen;
– Strategien zur Fehlervermeidung anwenden;
– grundlegende Regeln der Rechtschreibung anwenden.
Lehrstoff aller Bereiche:
Rechtschreibung; Aufbau und Vertiefung der Grundgrammatik; Einsatz von Hilfsmitteln beim Verfassen von Texten; einfache literarische Texte und Sachtexte.
ENGLISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden im Bereich
– den Hauptpunkten von Gesprächen in der Standardsprache folgen;
– einfache technische Informationen wie zB Bedienungsanleitungen für Geräte aus ihrem Fachgebiet verstehen;
– detaillierteren Wegbeschreibungen folgen;
– sich relativ leicht in strukturierten Situationen – wenn dies Alltagsgespräche und vertraute Themen sind – mit gelegentlicher Unterstützung der anderen Sprecher verständigen;
– einer informellen sowie einer formellen Diskussion in den wesentlichen Punkten folgen und Zustimmung und Ablehnung ausdrücken;
– einfache Sachinformationen herausfinden und weitergeben, nach dem Weg fragen und einer detaillierten Wegbeschreibung folgen und detailliertere Information einholen;
– über Aspekte des eigenen alltäglichen Interessensbereichs einfache Beschreibungen oder Berichte geben;
– über Pläne, Vereinbarungen und Ereignisse berichten und Tätigkeiten beschreiben;
– eine kurze, eingeübte Präsentation zu einem vertrauten Thema aus ihrem Fachgebiet verständlich vortragen und mit unkomplizierten Nachfragen umgehen.
– kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen in alltags- oder berufsbezogener Sprache verstehen;
– Grundtypen von Alltagstexten wie E-Mails und Informationsbroschüren nach konkreten Informationen durchsuchen und diese herausgreifen;
– klar formulierte, unkomplizierte Anleitungen zur Bedienung eines Gerätes verstehen;
– Notizen mit einfachen, unmittelbar relevanten Informationen für vertraute Personen schreiben;
– eine Nachricht notieren, wenn jemand nach Information fragt oder ein Problem erläutert.
In Ergänzung zu den Lernzielen in den angeführten Bereichen ist folgende bereichsübergreifende Bildungs- und Lehraufgabe zu berücksichtigen:
Die Studierenden
– verfügen über eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes (Lexikalische Kompetenz);
– können in ausreichend exakter Rechtschreibung zusammenhängend schreiben (Orthografische Kompetenz);
– haben verständliche Aussprache (Phonologische Kompetenz);
– können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln ausreichend korrekt verwenden (Grammatische Kompetenz).
Lehrstoff aller Bereiche:
Aufbau und Vertiefung der Grundgrammatik; einfache beruflich relevante und ausbildungsspezifische Themen; Wiederholung und Erweiterung des bestehenden Wortschatzes sowie einfacher situationsbezogener Sprachstrukturen.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
– die Gesetzmäßigkeiten der für den Fachbereich bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper erkennen und anwenden;
– geometrische Formen und Transformationen benennen und erläutern;
– Objekte aus dem Fachbereich analysieren und in zugeordneten Normalrissen zeichnerisch darstellen und mit Hilfe von CAD visualisieren.
Lehrstoff:
Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper in zugeordneten Normalrissen.
Konstruktive Behandlung von Objekten aus dem Fachbereich; Darstellung und Konstruktion krummer Flächen aus der Praxis in zugeordneten Normalrissen; Visualisierungen.
TECHNISCHE DOKUMENTATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
– freie und kommerzielle Softwareprodukte zur Erstellung technischer Dokumentationen und Präsentationen nennen;
– die wesentlichen Funktionen dieser Programme zur Erstellung technischer Berichte benennen;
– den Aufbau von technischen Berichten und Protokollen wiedergeben;
– die Funktionen der Programme erkennen, um die Berichte effizient erstellen zu können;
– Programme zur Bericht-, Protokoll- und Präsentationserstellung einsetzen.
Lehrstoff:
Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramm im Einsatz zur technischen Dokumentation und Präsentation.
Formatvorlagen für Technische Berichte (Protokoll, Projekt und Diplomarbeit); Inhaltsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis, Index; Einbinden von Bildern, Tabellen und Formeln.
Erstellen von Messtabellen, Formeln, Y-X-Diagramme.
Einsatz zur Vortrags- und Referatserstellung.
D. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffenen, grundsätzlich aber geeigneten und leistungswilligen Studierenden sollen jene Kompetenzen aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.