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Fassungsvergleich zu ALBV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Altlastenbeurteilungsverordnung (ALBV) 1
Anl. 2neu
in Kraft ab 01.01.2025 · idF BGBl. II Nr. 358/2024 Anl. 2↗RIS↗
Anhang 2
Richtwerte für die Beurteilung von Altablagerungen und Altstandorten
sowie für die Festlegung von Maßnahmenzielwerten
Tabellen A: Richtwerte für erheblich kontaminierte Altablagerungen und Altstandorte
Tabelle A1: Kontaminationen mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW)
Intensität/Ausmaß
Fracht Bodenluft 1) 2)
[g/d]
Summe CKW
50
1)
Die Richtwerte für Stofffrachten bei einem 24-stündigen Bodenluftabsaugversuch gelten nur bei gut durchlässigem Untergrund (kf > 10-5 m/s).
2)
CKW-Fracht, die bei einem 24-stündigen Bodenluftabsaugversuch gemäß ÖNORM S 2090 „Bodenluft-Untersuchungen“, ausgegeben am 1. Jänner 2006, an einer stationären Bodenluftabsaugmessstelle absaugbar ist.
Eine Altablagerung oder ein Altstandort ist erheblich kontaminiert, wenn der Richtwert für die Intensität und das Ausmaß der Kontamination überschritten ist.
Tabelle A2: Kontaminationen mit Mineralöl
Intensität
Ausmaß
Gesamtgehalt
[mg/kg TM1)]
Bodenluft
[mg/m³]
Volumen
[m³]
Fläche
[m²]
Kohlenwasserstoff-Index (GC)
500 – 2 000 2)
–
5 000
–
Kohlenwasserstoffe (C5 bis C10) 3)
–
100 4)
5 000
–
BTEX (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole)
25 5)
50 4)
5 000
–
Benzol
5 5)
10 4)
5 000
–
Mineralölphase
vorhanden
–
500
1)
TM … Trockenmasse
2)
Der Richtwert hängt von der stoffgruppenspezifischen Mobilisierbarkeit des Mineralölprodukts ab. Für niedrigsiedende, leicht mobilisierbare Kohlenwasserstoffe (< C22) gilt ein Richtwert von 500 mg/kg, bei einem Anteil von mehr als 80% höhersiedender KW (> C30) gilt ein Richtwert von 2 000 mg/kg.
3)
Der Parameter umfasst die aliphatischen Kohlenwasserstoffe (n- und i-Alkane, cyclo-Alkane, Alkene).
4)
Die Richtwerte für Bodenluftkonzentrationen gelten nur bei gut durchlässigem Untergrund (kf > 10-5 m/s).
5)
Die Richtwerte für Gesamtgehalte von BTEX in Feststoffproben gelten nur bei gering durchlässigem Untergrund (kf < 10-5 m/s).
Eine Altablagerung oder ein Altstandort ist erheblich kontaminiert,
–
wenn ein Richtwert für die Intensität der Kontamination und der Richtwert für das Volumen der Kontamination überschritten wird oder
–
wenn eine Mineralölphase mit einer Fläche von mehr als 500 m² auf dem Grundwasser vorhanden ist.
Tabelle A3: Kontaminationen mit Teeröl
Intensität
Ausmaß
Gesamtgehalt
[mg/kg TM1)]
Volumen
[m³]
Fläche
[m²] 2)
Summe PAK-15 3)
100
5 000
–
Naphthalin
25
5 000
–
Phenolindex
10
4)
–
–
Summe Phenol und Alkylphenole
25
5 000
–
Teerölphase
vorhanden
500
1)
TM … Trockenmasse
2)
Eine Teerölphase wird unabhängig von ihrer Lage berücksichtigt (zB im ungesättigten Bereich, auf der Wasseroberfläche, auf dem Stauer).
3)
Summe PAK-16 nach US EPA ohne Naphthalin.
4)
Wird der Richtwert für den Phenolindex überschritten, sind die Gesamtgehalte von Phenol und Alkylphenolen (Kresole, Di- und Trimethylphenole) zu bestimmen.
Eine Altablagerung oder ein Altstandort ist erheblich kontaminiert,
–
wenn ein Richtwert für die Intensität der Kontamination und der Richtwert für das Volumen der Kontamination überschritten wird oder
–
wenn eine Teerölphase mit einer Fläche von mehr als 500 m² im Boden vorhanden ist.
Tabelle A4: Kontaminationen mit Metallen
Intensität
Ausmaß
Gesamtgehalt
[mg/kg TM1)]
Eluat 2)
[mg/l]
Volumen
[m³]
Arsen
–
0,5
5 000
Cadmium
–
0,25
5 000
Chrom
–
2,5
5 000
Kupfer
–
5
5 000
Quecksilber
10
0,01
5 000
Nickel
–
2,5
5 000
Blei
–
0,5
5 000
1)
TM … Trockenmasse
2)
2:1-Eluat gemäß ÖNORM S 2088-1 „Kontaminierte Standorte – Teil 1: Standortbezogene Beurteilung von Verunreinigungen des Grundwassers bei Altstandorten und Altablagerungen“, ausgegeben am 1. Mai 2018
Eine Altablagerung oder ein Altstandort ist erheblich kontaminiert, wenn ein Richtwert für die Intensität der Kontamination und der Richtwert für das Ausmaß der Kontamination überschritten werden.
Tabelle A5: Altablagerungen mit Deponiegasbildungspotenzial
Intensität
[Vol.-%]
Ausmaß
Volumen
[m³]
reaktiver Übergangsbereich
Methan > 5% und Kohlendioxid > 15%
100 000
reaktiver Kernbereich
Summe Methan + Kohlendioxid > 40%
25 000
Eine Altablagerung ist erheblich kontaminiert,
–
wenn ein Richtwert für die Intensität der Kontamination und der entsprechende Richtwert für das Ausmaß der Kontamination überschritten wird.
Bei der Beurteilung des Deponiegasbildungspotenzials einer Altablagerung bzw. zur Prüfung der Plausibilität von Deponiegasmessergebnissen sind neben den Richtwerten folgende Kriterien zu berücksichtigen:
–
Ablagerungshistorie
–
Art, Aufbau, Beschaffenheit und Aufbringungszeitpunkt der Oberflächenabdeckung
–
Wasser/Feststoff-Verhältnis der Altablagerung
–
Lage der Altablagerung zum Grundwasserspiegel
–
Abfallchemische Ansprache der abgelagerten Abfälle (Feststoffproben)
–
TOC im Eluat von Feststoffproben (10:1-Eluat gemäß ÖNORM EN 12457-4)
–
Wassergehalt von Feststoffproben
Tabelle B: Richtwerte für Schadstofffrachten im Grundwasser
Schadstoff/-gruppe
Einheit
Richtwert
Summe CKW
g/d
15
Tetrachlorethen
g/d
5
Trichlorethen
g/d
5
Vinylchlorid
g/d
0,2
Kohlenwasserstoff-Index
g/d
50
BTEX (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole)
g/d
25
Benzol
g/d
0,5
Summe PAK-15 1)
g/d
0,5
Naphthalin
g/d
1,0
Summe Phenol und Alkylphenole
g/d
25
Arsen
g/d
5
Blei
g/d
5
Cadmium
g/d
2,5
Chrom
g/d
25
Kupfer
g/d
50
Nickel
g/d
10
Quecksilber
g/d
0,5
Zink
g/d
2 500
Ammonium
g/d
1 000
Bor
g/d
500
1)
Summe PAK-16 nach US EPA ohne Naphthalin.
Eine Altablagerung oder ein Altstandort ist erheblich kontaminiert, wenn der Richtwert für die Schadstofffracht im Grundwasserabstrom überschritten ist.
Tabelle C: Richtwerte für Schadstoffkonzentrationen im Grundwasser
Schadstoff/-gruppe
Einheit
Richtwert
Summe CKW
µg/l
30
Tetra- und Trichlorethen
µg/l
9
Vinylchlorid
µg/l
0,5
Kohlenwasserstoff-Index
µg/l
100
BTEX (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole)
µg/l
45
Benzol
µg/l
0,9
Summe PAK-15 1)
µg/l
1
Naphthalin
µg/l
2
Arsen
µg/l
9
Blei
µg/l
9
Cadmium
µg/l
4,5
Chrom (gesamt)
µg/l
45
Chrom VI 2)
µg/l
9
Kupfer
µg/l
100
Nickel
µg/l
18
Quecksilber
µg/l
0,9
Bor
µg/l
900
1)
Summe PAK-16 nach US EPA ohne Naphthalin.
2)
Gilt bei Nachweis von Verunreinigungen des Grundwassers, die zu > 50% durch sechswertiges Chrom verursacht werden.
Tabelle D: Richtwerte für Deponiegaskonzentrationen
Schadstoff
Einheit
Richtwert
Kohlendioxid
Vol.-%
10
Methan
Vol.-%
2,5