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Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Finanzen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Finanzen 1
Anl. 2neu
in Kraft ab 24.12.2024 · idF BGBl. II Nr. 403/2024 Anl. 2↗RIS↗
Anlage 2
Vertretungsbereiche der Gleichbehandlungsbeauftragten gemäß § 26 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
1. Sämtliche Bedienstete in A1-, A-, v1-, (a)-Verwendung des Ressorts, der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesfinanzgerichts und der übrigen nachgeordneten Dienststellen, soweit sie nicht anderen Vertretungsbereichen zugeordnet sind;
2. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete], die ihren Arbeitsplatz in einer dem Bundesministerium für Finanzen nachgeordneten Dienststelle im Bundesland Wien innehaben;
3. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete], die ihren Arbeitsplatz in einer dem Bundesministerium für Finanzen nachgeordneten Dienststelle in den Bundesländern Burgenland und Niederösterreich innehaben;
4. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete], die ihren Arbeitsplatz in einer dem Bundesministerium für Finanzen nachgeordneten Dienststelle in den Bundesländern Kärnten und Steiermark innehaben;
5. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete], die ihren Arbeitsplatz in einer dem Bundesministerium für Finanzen nachgeordneten Dienststelle in den Bundesländern Oberösterreich und Salzburg innehaben;
6. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete], die ihren Arbeitsplatz in einer dem Bundesministerium für Finanzen nachgeordneten Dienststelle in den Bundesländern Tirol und Vorarlberg innehaben.