Änderungen zwischen den Fassungen
Anl. 2neu
ANHANG 2: Gemeinsame Liste der Dokumente, die gemäß Artikel 2 Absatz 1 als Nachweis der Staatsangehörigkeit gelten:
• Pässe jeglicher Art (nationale Pässe, Diplomatenpässe, Dienstpässe und Ersatz-/Notpässe einschließlich Kinderpässe);
• Laissez-Passer, ausgestellt von der ersuchten Vertragspartei;
• Personalausweise (einschließlich vorläufiger und provisorischer Personalausweise);
• Militärische Dienstausweise;
• Seefahrtsbücher und Schifferdienstkarten;
• Staatsangehörigkeitsnachweise und andere amtliche Dokumente, die die Staatsangehörigkeit eindeutig belegen.