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Fassungsvergleich zu Abkommen über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen (Kasachstan)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen (Kasachstan) 1
Anl. 2neu
in Kraft ab 01.05.2026 · idF BGBl. III Nr. 60/2026 Anl. 2↗RIS↗
(Anm.: Anlage 2 (Kasachische Verbalnote zum Anwendungsbereich in deutscher Übersetzung) als PDF dokumentiert)