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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelungen Nr. 1 – 8, 19 und 20××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelungen Nr. 1 – 8, 19 und 20 1
Anl. 20/1neu
in Kraft ab 30.04.1972 · idF BGBl. Nr. 176/1972 Anl. 20/1↗RIS↗
Anhang 2
(Anm.: Anhang 2 als PDF dokumentiert)