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Anlage 24
Dosisermittlung für das fliegende Personal
A. Verfahren und Kriterien zur Dosisermittlung
1. Bei Verwendung von Rechenprogrammen zur Dosisermittlung:
– Funktionale Anforderungen an das Rechenprogramm: Die mit dem Rechenprogramm ermittelten Umgebungs-Äquivalentdosisleistungen dH*(10)/dt müssen als Funktion der vertikalen Abschneidesteifigkeit rc für alle möglichen Werte von rc in einem Bereich von ± 30 Prozent um die aus experimentellen Werten oder Referenzdaten bestimmten Mittelwerte liegen. Alternativ kann auch ein Vergleich mit der berechneten Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10) auf beliebigen Flugstrecken herangezogen werden. Die mit dem Rechenprogramm ermittelte Routendosis beliebiger Flüge darf sich von gemessenen Werten der Umgebungs-Äquivalentdosis um nicht mehr als ± 30 Prozent, bezogen auf die gemessene Dosis, unterscheiden.
– Nichtfunktionale Anforderungen an das Rechenprogramm: Die Sicherheit des Programms, der verwendeten Daten und Parameterwerte, die Fehlererkennung, die Schnittstellen und die Programmdokumentation müssen dem Stand der Technik entsprechen.
– Validierung des Rechenprogramms: Die Validierung hat nach dem Stand der Technik zu erfolgen.
2. Bei messtechnischer Dosisermittlung:
– Verwendung von durch eine akkreditierte Kalibrierstelle oder ein nationales Metrologieinstitut kalibrierten Dosimetern (TEPC oder gleichermaßen geeignete Messsysteme) zur Ermittlung der Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10).
B. Festlegungen für die effektive Dosis
1. Angaben zur überwachten Person und zur Luftfahrzeugbetreiberin/zum Luftfahrzeugbetreiber:
– Angaben zur überwachten Person:
– Name, Vorname, frühere Namen, Titel
– Sozialversicherungsnummer (falls eine solche nicht vorliegt: Geburtsort und -datum)
– Geschlecht, Staatsangehörigkeit
– Angaben zur Luftfahrzeugbetreiberin/zum Luftfahrzeugbetreiber:
– Name und Adresse
2. Angaben zu den Flügen der überwachten Person:
– Liste der Flüge im Ermittlungszeitraum:
Datum und Uhrzeit des Starts und der Landung, Flugnummer
– Plandaten aus den Operational Flight Plans (OFP):
Flugnummer, Flugzeugtype, Abflug- und Bestimmungsflughafen, Datum und Uhrzeit des Starts und der Landung, Wegpunkte zwischen Abflug- und Bestimmungsflughafen mit Angaben von Zeit, Flughöhe und Position.
Für Flüge innerhalb Europas kann als Flugpfad die Großkreisnäherung zwischen Abflug- und Bestimmungsflughafen verwendet werden.
Anstelle der Plandaten können die nach dem Flug vorhandenen korrigierten Daten, die den tatsächlichen Flugablauf widerspiegeln, für die Dosisberechnung Verwendung finden.
Sofern die Flugdaten nicht verfügbar sind (zB bei Transport von Personal durch Fremdunternehmen), ist der Flugzeugtyp (Jet/Turboprop) anzugeben, damit gemäß nachstehenden Formeln eine Ersatzdosis ermittelt werden kann:
(Blockzeit – 20 Minuten) * 5 Mikrosievert pro Stunde bei Flügen mit Jet;
(Blockzeit – 20 Minuten) * 2 Mikrosievert pro Stunde bei Flügen mit Turboprop.
Diese Formeln sind nicht anwendbar für Flughöhen über 15000 Meter.
3. Angaben zur Dosisermittlung:
– durchführende Dosismessstelle
– ermittelte Dosis, Ermittlungszeitraum, Datum der Ermittlung
D. Begriffe
Schlagworte