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Fassungsvergleich zu Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher (aufgehoben) 1
Anl. 3/01aufgehoben
in Kraft 01.09.1985 – 31.08.1993 · idF BGBl. Nr. 355/1985 Anl. 3/01↗RIS↗
Anlage III
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LEHRPLAN DES LEHRGANGES ZUR AUSBILDUNG VON ERZIEHERN ZU
SONDERERZIEHERN
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
Wochenstundenzahl            Lehrver-
pflich-
Pflichtgegenstände            Semester                  tungs-
1.    2.    3.    4.    Summe  gruppe
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Religion ...................  1    1    1    1      4    (III)
Ausbildungsbereich A
Grundprobleme der Behinder-
tenpädagogik .............  2    -    -    -      2      II
Mehrfachbehinderungen ......  -    2    -    -      2      II
Biologisch-medizinische
Grundlagen der Behinderung  2    2    -    -      4      II
Heil- und Sonderpädagogik ..  2    2    2    2      8      II
Aspekte der Entwicklungs-
psychologie ..............  2    -    -    -      2      II
Aspekte der sozialpädago-
gischen Soziologie .......  2    -    -    -      2      II
Aspekte der Tiefen-
psychologie ..............  2    2    -    -      4      II
Probleme der heil- und son-
derpädagogischen Einrich-
tungen ...................  -    -    3    3      6      III
Spezielle Rechtskunde ......  -    -    -    1      1      III
Ausbildungsbereich B
Funktionell-therapeutische
Übungen:
Kognitives Training ......  -    -    2    2      4      IV
Bewegungstherapie ........  -    2    1    1      4      IV
Beschäftigungstherapie ...  1    1    3    -      5      IV
Musiktherapie ............  1    1    -    2      4      IV
Rhythmisch-musikalische
Erziehung ..............  2    2    -    -      4      IV
Logopädie ..................  2    2    -    -      4      IV
Psychologisch-psychothera-
peutische und verhaltens-
modifizierende Behand-
lungsmethoden ............  2    2    -    -      4      III
Methoden der Heil- und
Sondererziehung ..........  -    -    2    -      2      III
Arbeitsweisen einschlägiger
Fachkliniken .............  -    -    6    6      12      IV
Spezielle Berufskunde ......  3    3    3    3      12      II
Sonderschulpädagogik .......  -    -    -    1      1      III
Ausbildungsbereich C
Spezielle Heimpraxis *1) ...  6    6    6    6      24      III
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Gesamtwochenstundenzahl ....  30    28    29    28    115
Wochenstundenzahl            Lehrver-
Freigegenstände                                          pflich-
Semester                  tungs-
1.    2.    3.    4.    Summe  gruppe
---------------------------------------------------------------------
Logopädie ..................  -    -    2    2      4      IV
Rhythmisch-musikalische
Erziehung ................  -    -    1    1      2      IV
Unverbindliche Übungen
Gruppendynamisches Seminar .  1    1    1    1      4      IV
Tiefenpsychologisches
Seminar ..................  -    -    2    -      2      IV
Praxisberatung .............  1    1    1    1      4      V
Aktuelle Fachgebiete .......  1    1    1    1      4    (I-VI)
Spezielle Erste Hilfe ......  2    -    -    -      2      IV
Leibeserziehung ............  -    2    -    -      2    (IV a)
Unterrichtsveranstaltungen, insbesondere jene, die nur mit einer Wochenstunde ausgeschrieben sind, können auch geblockt geführt werden. Für Unterrichtsgegenstände, in denen unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen sind, können bei Bedarf abwechselnd zwei Lehrer eingesetzt werden, wobei die Semesterwochenstundenzahl beizubehalten ist.
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*1) Als Blockpraktikum abzuhalten.