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Fassungsvergleich zu Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher (aufgehoben) 1
Anl. 3/02neu
in Kraft 01.09.1985 – 31.08.1993 · idF BGBl. Nr. 355/1985 Anl. 3/02↗RIS↗
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Erziehern zu Sondererziehern gemäß § 103 Abs. 3 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, hat die Aufgabe, Sondererzieher heranzubilden, die nach Berufsgesinnung, Berufswissen und Berufskönnen geeignet sind, die Erziehungsaufgaben in Horten und Heimen für auffällige, gestörte und behinderte Kinder und Jugendliche zu erfüllen.