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Fassungsvergleich zu Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher (aufgehoben) 1
Anl. 3/06neu
in Kraft 01.09.1985 – 31.08.1993 · idF BGBl. Nr. 355/1985 Anl. 3/06↗RIS↗
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
Ausbildungsbereich A
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vertiefte Kenntnis der heil- und sonderpädagogischen Bildungsproblematik einschließlich der Theorie zur Methodik und Didaktik der Erziehung auffälliger, gestörter und behinderter Kinder und Jugendlicher.
Erweiterter Einblick in die biologischen, medizinischen, psychologischen, entwicklungspsychologischen, tiefenpsychologischen und soziologischen Grundlagen der Pädagogik für auffällige, gestörte und behinderte Kinder und Jugendliche sowie in spezielle Rechtsfragen.
Lehrstoff: