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Fassungsvergleich zu Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher (aufgehoben) 1
Anl. 3/16aufgehoben
in Kraft 01.09.1985 – 31.08.1993 · idF BGBl. Nr. 355/1985 Anl. 3/16↗RIS↗
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in den Pflichtgegenständen des Ausbildungsbereiches A ist im Zusammenwirken mit den Lehrern der Ausbildungsbereiche B und C praxisorientiert zu führen. Um eine größtmögliche Effektivität des Unterrichtes zu ermöglichen, sind die zeitgemäßen Methoden des Lehrens und Lernens dem jeweiligen Gegenstand entsprechend anzuwenden.
Alle im Ausbildungsbereich A tätigen Lehrer haben das Interesse an berufsbezogener Literatur zu wecken und diese als Grundlage zu selbständigem Bildungserwerb anzubieten.