Änderungen zwischen den Fassungen
Anl. 3/2neu
Anlage C.2
LEHRPLAN DER BAUHANDWERKERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR HOLZBAUTECHNIK
I. STUNDENTAFEL1
Unterrichtseinheiten | Lehrver- | |||||||||||||||||
A. | Pflichtgegenstände2 | Semester | Summe | pflich- | ||||||||||||||
tungs- | ||||||||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | gruppe | ||||||||||||
1. | Allgemein | |||||||||||||||||
1.1 | Religion | 7 | 6 | 7 | 6 | 7 | 6 | 39 | (III) | |||||||||
1.2 | Deutsch und Kommunikation | 13 | 13 | 13 | 13 | - | - | 52 | II | |||||||||
1.3 | Angewandte Mathematik | 26 | 26 | 26 | 26 | - | - | 104 | I | |||||||||
1.4 | Angewandte Informatik | 13 | 13 | - | - | - | - | 26 | I | |||||||||
1.5 | Darstellende Geometrie | 13 | 13 | 13 | 13 | - | - | 52 | I | |||||||||
1.6 | Grundlagen der Bauphysik und Bauchemie | 13 | 13 | - | - | - | - | 26 | II | |||||||||
2. | Organisation | |||||||||||||||||
2.1 | Wirtschaft und Recht3 | 13 | 13 | 7 | 6 | - | - | 39 | II bzw. III | |||||||||
2.2 | Mitarbeiterführung und -ausbildung | - | - | 26 | 26 | - | - | 52 | III | |||||||||
2.3 | Baubetrieb und Baumaschinen | 20 | 19 | 20 | 19 | - | - | 78 | I | |||||||||
2.4 | Berichts- und Protokollwesen | - | - | - | - | 13 | 13 | 26 | III | |||||||||
3. | Konstruktion | |||||||||||||||||
3.1 | Baukonstruktion | 26 | 26 | 20 | 19 | - | - | 91 | I | |||||||||
3.2 | Baustatik und Festigkeitslehre | 26 | 26 | 26 | 26 | - | - | 104 | I | |||||||||
3.3 | Produktionstechnik | - | - | - | - | 20 | 19 | 39 | IV | |||||||||
3.4 | Tragwerke | - | - | - | - | 26 | 26 | 52 | I | |||||||||
4. | Planung | |||||||||||||||||
4.1 | Konstruktionsübungen und CAD | 33 | 32 | 26 | 26 | - | - | 117 | II | |||||||||
4.2 | Vermessungswesen | - | - | 20 | 19 | - | - | 39 | I | |||||||||
4.3 | Bauplanung, Marketing und Projekt | - | - | - | - | 85 | 84 | 169 | I | |||||||||
Schulautonome Pflichtgegenstände gemäß Abschnitt B. | 81 bis 90 | 83 bis 92 | 80 bis 89 | 84 bis 93 | 133 bis 142 | 135 bis 144 | 596 bis 650 | |||||||||||
Gesamtunterrichtseinheiten4 | 284 bis 293 | 283 bis 292 | 284 bis 293 | 283 bis 292 | 284 bis 293 | 283 bis 292 | 1701 bis 1755 | |||||||||||
Unterrichtseinheiten | Lehrver- | |||||||||||||||||
B. | Semester | Summe | pflich- | |||||||||||||||
tungs- | ||||||||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | gruppe | ||||||||||||
1. | Allgemein | |||||||||||||||||
1.1 | Soziale und personale Kompetenz | 7 | 6 | 7 | 6 | - | - | 26 | III | |||||||||
1.2 | Englisch | 7 | 6 | 7 | 6 | 7 | 6 | 39 | I | |||||||||
2. | Organisation | |||||||||||||||||
Baubetrieb und Baumaschinen | ||||||||||||||||||
2.1 | Leadership | - | - | - | - | 13 | 13 | 26 | III | |||||||||
2.2 | Baumanagement | 13 | 13 | 13 | 13 | - | - | 52 | III | |||||||||
2.3 | Projektmanagement | 13 | 13 | 13 | 13 | - | - | 52 | III | |||||||||
Baudurchführung und Qualitätssicherung | ||||||||||||||||||
2.4 | Baukoordination und Sicherheit am Bau | - | - | - | - | 20 | 19 | 39 | III | |||||||||
2.5 | Digitalisierte und automatisierte Baustelle | - | - | - | - | 20 | 19 | 39 | I | |||||||||
2.6 | Unternehmerische Rechtskunde und Rechnungswesen | - | - | - | - | 20 | 19 | 39 | III | |||||||||
3. | Konstruktion | |||||||||||||||||
Baukonstruktion | ||||||||||||||||||
3.1 | Sanierungstechnik | 13 | 13 | 13 | 13 | - | - | 52 | I | |||||||||
3.2 | Laboratorium für Bauphysik | 13 | 13 | 13 | 13 | - | - | 52 | I | |||||||||
3.3 | Gebäudetechnik | 7 | 6 | 7 | 6 | - | - | 26 | I | |||||||||
3.4 | Konstruktiver Holzbau | 13 | 13 | - | - | - | - | 26 | I | |||||||||
3.5 | Bautechnisches Praktikum und Produktionstechnik | 33 | 32 | - | - | - | - | 65 | IV | |||||||||
Baustatik und Festigkeitslehre | ||||||||||||||||||
3.6 | Stahl- und Holzbau | - | - | 13 | 13 | - | - | 26 | I | |||||||||
3.7 | Laboratorium für Konstruktion | - | - | 13 | 13 | - | - | 26 | I | |||||||||
Aktuelle Technologien | ||||||||||||||||||
3.8 | Ressourcenoptimiertes Bauen | - | - | - | - | 13 | 13 | 26 | I | |||||||||
3.9 | Spezielle Gebiete der Bauphysik | - | - | - | - | 7 | 6 | 13 | II | |||||||||
3.10 | Ingenieurholzbau | - | - | - | - | 13 | 13 | 26 | I | |||||||||
3.11 | Vermessungswesen und Bauaufnahme | - | - | - | - | 13 | 13 | 26 | I | |||||||||
3.12 | Schadensanalyse und Bewertung | - | - | - | - | 13 | 13 | 26 | I | |||||||||
3.13 | Tragwerksanalyse | - | - | - | - | 13 | 13 | 26 | I | |||||||||
3.14 | Digitale Tragwerkssimulation | - | - | - | - | 13 | 13 | 26 | I | |||||||||
3.15 | Laboratorium für Angewandte Tragwerksanalyse | - | - | - | - | 13 | 13 | 26 | I | |||||||||
4. | Planung | |||||||||||||||||
Konstruktionsübungen | ||||||||||||||||||
4.1 | Digitale Planungsmedien und Projektstudien | 20 | 19 | 13 | 13 | - | - | 65 | I | |||||||||
4.2 | Projektbezogene Holzbautechnologie | 13 | 13 | 13 | 13 | - | - | 52 | I | |||||||||
4.3 | Angewandte Darstellende Geometrie | 13 | 13 | 13 | 13 | - | - | 52 | I | |||||||||
Bauplanung und Projekt | ||||||||||||||||||
4.4 | Gebäudelehre | - | - | - | - | 20 | 19 | 39 | II | |||||||||
4.5 | Building Information Modeling | - | - | - | - | 13 | 13 | 26 | I | |||||||||
Unterrichtseinheiten | Lehrver- | |||||||||||||||||
C. | Freigegenstände | Semester | Summe | pflich- | ||||||||||||||
tungs- | ||||||||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | gruppe | ||||||||||||
Englisch | 13 | 13 | 13 | 13 | 13 | 13 | 78 | I | ||||||||||
Sprachtraining Deutsch | 13 | 13 | - | - | - | - | 26 | I | ||||||||||
Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson | - | - | - | - | 13 | 13 | 26 | I | ||||||||||
Klebetechnik | 13 | 13 | - | - | - | - | 26 | IV | ||||||||||
Staplerführerschein | 13 | 13 | - | - | - | - | 26 | IV | ||||||||||
CAD | 13 | 13 | 13 | 13 | 13 | 13 | 78 | I | ||||||||||
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage C.
III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL
Siehe Anlage C.
LERNERGEBNISSE DER SCHULAUTONOMEN PFLICHTGEGENSTÄNDE
Siehe Anlage C und Anlage C.1 und weiters:
CLUSTER – 3. Konstruktion – Baukonstruktion
KONSTRUKTIVER HOLZBAU
Im Bereich Grundlagen des Holzbaues können die Absolventinnen und Absolventen facheinschlägig gebräuchliche Grundbegriffe anwenden. Sie können in konstruktiver und bauphysikalischer Hinsicht die grundlegenden Eigenschaften spezifischer Werkstoffe sowie deren Einsatzmöglichkeiten erläutern.
Im Bereich Holzbauweisen können die Absolventinnen und Absolventen zeitgemäße Holzbauweisen und Holzkonstruktionen hinsichtlich der technisch konstruktiven Entwicklung im enzyklopädischen Überblick sowie deren Einsatzmöglichkeiten in Bezug auf die Bauaufgabe einordnen, auswählen und erläutern.
CLUSTER – 3. Konstruktion – Aktuelle Technologien
SPEZIELLE GEBIETE DER BAUPHYSIK
Im Bereich Physikalische und ökologische Grundlagen können die Absolventinnen und Absolventen die für die Berufspraxis bedeutsamen physikalischen und ökologischen Grundlagen für praxisbezogene Aufgabenstellungen anwenden sowie die erforderlichen Grundlagen aus Normen, Richtlinien erheben und anwenden.
INGENIEURHOLZBAU
Im Bereich Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen holzbauspezifische Werkstoffe erkennen und den Einsatzbereich nachhaltiger und innovativer Baustoffe und deren Anwendung sowie die Anforderungen an den Holzschutz erfassen.
Im Bereich Moderne Fertigungsmethoden können die Absolventinnen und Absolventen moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme anwenden.
Im Bereich Bauphysik können die Absolventinnen und Absolventen bauphysikalische Auswirkungen von Planungen verstehen und diese ökologisch und ökonomisch bewerten.
Im Bereich Tragsysteme können die Absolventinnen und Absolventen Tragsysteme erkennen.
TRAGWERKSANALYSE
Im Bereich Tragsysteme können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Tragsysteme erkennen und an einfachen Praxisbeispielen anwenden.
DIGITALE TRAGWERKSSIMULATION
Im Bereich Tragwerksprogramme können die Absolventinnen und Absolventen einschlägige Software anwenden.
LABORATORIUM FÜR ANGEWANDTE TRAGWERKSANALYSE
Im Bereich Modellieren konstruktiver Strukturen können die Absolventinnen und Absolventen freitragende und räumliche Strukturen erfassen, in geeigneten Darstellungen konstruieren und in 3D-Programmen modellieren.
Im Bereich Modellbau können die Absolventinnen und Absolventen Modelle herstellen und mit technischer Hilfe auf deren Funktion prüfen und analysieren.
CLUSTER – 4. Planung – Konstruktionsübungen
PROJEKTBEZOGENE HOLZBAUTECHNOLOGIE
Im Bereich Planungsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen Planungsgrundlagen komplexer Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen und anwenden.
ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE
Im Bereich Darstellung bautechnischer Objekte können die Absolventinnen und Absolventen den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen und in geeigneten Rissen darstellen sowie die darin enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zur Konstruktion verwerten und darstellen.
Im Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie können die Absolventinnen und Absolventen Methoden der Darstellenden Geometrie für praxisbezogene Beispiele auswählen und anwenden.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage C.
V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage C.
VI. UNTERRICHTSORGANISATION
Siehe Anlage C.
VII. UNTERRICHTSPRINZIPIEN
Siehe Anlage C.
VIII. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage C.
IX. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
Cluster – 1. Allgemein: „Deutsch und Kommunikation“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“, „Darstellende Geometrie“ und „Grundlagen der Bauphysik und Bauchemie“.
Cluster – 2. Organisation: „Wirtschaft und Recht“ und „Mitarbeiterführung und –ausbildung“.
Siehe Anlage C.
Cluster – 2. Organisation: „Baubetrieb und Baumaschinen“ und „Berichts- und Protokollwesen“.
Cluster – 3. Konstruktion: „Baukonstruktion“, „Baustatik und Festigkeitslehre“, Produktionstechnik“ und „Tragwerke“.
Cluster – 4. Planung: „Konstruktionsübungen und CAD“, „Vermessungswesen“ und „Bauplanung, Marketing und Projekt“.
Siehe Anlage C.1.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
Cluster – 1. Allgemein: „Soziale und personale Kompetenz“ und „Englisch“.
Cluster – 2. Organisation – Baubetrieb und Baumaschinen: „Leadership“, „Baumanagement“ und „Projektmanagement“.
Cluster – 2. Organisation – Baudurchführung und Qualitätssicherung: „Baukoordination und Sicherheit am Bau“, „Digitalisierte und automatisierte Baustelle“ und „Unternehmerische Rechtskunde und Rechnungswesen“.
Cluster – 3. Konstruktion – Baukonstruktion: „Sanierungstechnik“, „Laboratorium für Bauphysik“ und „Gebäudetechnik“.
Siehe Anlage C.1 und weiters:
Cluster – 3. Konstruktion – Baukonstruktion
3.4 KONSTRUKTIVER HOLZBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– facheinschlägig gebräuchliche Grundbegriffe anwenden;
– grundlegende Eigenschaften fachspezifischer Werkstoffe in konstruktiver und bauphysikalischer Hinsicht anwenden und deren Einsatzmöglichkeiten erfassen.
– zeitgemäße Holzbauweisen und Holzkonstruktionen hinsichtlich der technisch konstruktiven Entwicklung einordnen und erläutern.
Lehrstoff:
Holzwerkstoffe, konstruktive Plattenwerkstoffe, Stangenware und Vollholz; Dämmstoffe und Folien im Kontext.
Stabförmige Bindersysteme und Dachkonstruktionen; Wand- und Deckenkonstruktionen von Skelett- und Holzmassivbauweisen im enzyklopädischen Überblick.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die Einsatzmöglichkeit zeitgemäßer Holzbauweisen und Holzkonstruktionen in Bezug auf die Bauaufgabe auswählen und erläutern.
Lehrstoff:
Wand- und Deckenkonstruktionen von Skelett-, Holzmassiv- und Mischbauweisen.
3.5 BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM UND PRODUKTIONSTECHNIK
Siehe Anlage C.1.
Cluster – 3. Konstruktion – Baustatik und Festigkeitslehre
3.6 STAHL- UND HOLZBAU
Siehe Anlage C.1.
3.7 LABORATORIUM FÜR KONSTRUKTION
Siehe Anlage C.1.
Cluster – 3. Konstruktion – Aktuelle Technologien
3.8 RESSOURCENOPTIMIERTES BAUEN
Siehe Anlage C.1.
3.9 SPEZIELLE GEBIETE DER BAUPHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die für die Berufspraxis bedeutsamen physikalischen und ökologischen Grundlagen für praxisbezogene Aufgabenstellungen anwenden;
– erforderliche Grundlagen aus Normen und Richtlinien erheben und anwenden.
Lehrstoff:
Methodische Ermittlung und Analyse von bauphysikalischen Kenndaten (Energieoptimierung, Bearbeitung Energieausweis unter Berücksichtigung bauphysikalischer Zusammenhänge).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die für die Berufspraxis bedeutsamen physikalischen und ökologischen Grundlagen für praxisbezogene Aufgabenstellungen anwenden;
– erforderliche Grundlagen aus Normen und Richtlinien erheben und anwenden.
Lehrstoff:
Methodische Ermittlung und Analyse von bauphysikalischen Kenndaten (Energieoptimierung, Bearbeitung Bauschadensanalyse unter Berücksichtigung bauphysikalischer Zusammenhänge).
3.10 INGENIEURHOLZBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– holzbauspezifische Werkstoffe erkennen und den Einsatzbereich nachhaltiger und innovativer Baustoffe und deren Anwendung sowie die Anforderungen an den Holzschutz erfassen.
– moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme anwenden.
Lehrstoff:
Eigenschaften und Handelsformen (Plattenwerkstoffe; Verbindungsmittel, verleimte Ware, Materialeigenschaften, Herstellungsverfahren innovativer und nachhaltiger Baustoffe, Einsatzbereiche, Anwendung innovativer und nachhaltiger Baustoffe, Dämmstoffe und Dichtungen; Ökobilanz, Anforderungen konstruktiver und chemischer Holzschutz).
Computerunterstützte Systeme.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– bauphysikalische Auswirkungen von Planungen verstehen und diese ökologisch und ökonomisch bewerten.
– Tragsysteme erkennen.
Lehrstoff:
Ökologische und ökonomische Auswirkungen von Planungen (Schallschutz, Wärmeschutz, Vermeidung sommerlicher Überwärmung, thermische, akustische, energetische Optimierung, Prüfung auf Umweltverträglichkeit, Luft- und Winddichtheit, Thermographie, Brandschutz, Schallschutz und Akustik, thermische, akustische, energetische Optimierung; Prüfung auf Umweltverträglichkeit).
Konstruktive Durchbildung (Rahmenbau, Massivtafelbau; Schwingungen im Holzbau; Verbund-konstruktionen, komplexe Holzbauteile und Holzbauwerke).
3.11 VERMESSUNGSWESEN UND BAUAUFNAHME
Siehe Anlage C.1.
3.12 SCHADENSANALYSE UND BEWERTUNG
Siehe Anlage C.1.
3.13 TRAGWERKSANALYSE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– grundlegende Tragsysteme erkennen und an einfachen Praxisbeispielen anwenden.
Lehrstoff:
Grundlagen (Stabwerke, Platten).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– grundlegende Tragsysteme erkennen und an einfachen Praxisbeispielen anwenden.
Lehrstoff:
Grundlagen (Scheiben, Schalen).
3.14 DIGITALE TRAGWERKSSIMULATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– einschlägige Software unter Anleitung anwenden.
Lehrstoff:
Einschlägige Software.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– einschlägige Software anwenden.
Lehrstoff:
Einschlägige Software.
3.15 LABORATORIUM FÜR ANGEWANDTE TRAGWERKSANALYSE
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– freitragende und räumliche Strukturen erfassen, in geeigneten Darstellungen konstruieren und in 3D-Programmen modellieren.
Lehrstoff:
Freitragende Strukturen (Konstruktion und Modellierung in 3D; Prüfung der Wirtschaftlichkeit; Verbindungsmittel, Detaillösungen, CNC Verarbeitung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Modelle herstellen und mit technischer Hilfe auf deren Funktion prüfen und analysieren.
Lehrstoff:
Modellherstellung und technische Prüfung.
CLUSTER – 4. Planung – Konstruktionsübungen
4.1 DIGITALE PLANUNGSMEDIEN UND PROJEKTSTUDIEN
Siehe Anlage C.1.
4.2 PROJEKTBEZOGENE HOLZBAUTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Planungsgrundlagen einfacher Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen und unter Anleitung anwenden.
Lehrstoff:
Einfache Bauwerke (Innovative Holzwerkstoffe; Herstellung, Manipulation und Anwendung; physikalische Kenndaten, Statik; Grundlagen der Detailentwicklung und fachgerechter Materialeinsatz am Beispiel einfacher Bauvorhaben).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Planungsgrundlagen komplexer Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen und unter Anleitung anwenden.
Lehrstoff:
Komplexe Bauwerke (Innovative Holzwerkstoffe, Herstellung, Manipulation und Anwendung, physikalische Kenndaten, Statik, Grundlagen der Detailentwicklung und fachgerechter Materialeinsatz am Beispiel komplexer Bauvorhaben).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Planungsgrundlagen einfacher Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen und unter Anleitung anwenden.
Lehrstoff:
Einfache Bauwerke (Hilfsstoffe, chemischer Holzschutz, Grundlagen der Detailentwicklung und fachgerechter Materialeinsatz am Beispiel einfacher Bauvorhaben).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Planungsgrundlagen komplexer Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen und anwenden.
Lehrstoff:
Komplexe Bauwerke (Hilfsstoffe; chemischer Holzschutz, Grundlagen der Detailentwicklung und fachgerechter Materialeinsatz am Beispiel komplexer Bauvorhaben).
4.3 ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen und in geeigneten Rissen darstellen sowie die in Planrissen enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zur Konstruktion verwerten und darstellen.
– Methoden der Darstellenden Geometrie für praxisbezogene Beispiele auswählen und anwenden.
Lehrstoff:
Wahre Längen von Strecken, wahre Größe; ebene Figuren; Austragungen in Grund und Aufriss.
Auswahl geeigneter Methoden.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen und in geeigneten Rissen darstellen sowie die in Planrissen enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zur Konstruktion verwerten und darstellen.
– Methoden der Darstellenden Geometrie für praxisbezogene Beispiele auswählen und anwenden.
Lehrstoff:
Verschneidung von ebenen Flächen; einfache Dachausmittlungen.
Auswahl geeigneter Methoden.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen und in geeigneten Rissen darstellen sowie die darin enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zur Konstruktion verwerten und darstellen.
– Methoden der Darstellenden Geometrie für praxisbezogene Beispiele auswählen und anwenden.
Lehrstoff:
Verschneidung von ebenen Flächen; Dachausmittlungen, Durchdringungen.
Auswahl geeigneter Methoden.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen und in geeigneten Rissen darstellen sowie die darin enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zur Konstruktion verwerten und darstellen.
– Methoden der Darstellenden Geometrie für praxisbezogene Beispiele auswählen und anwenden.
Lehrstoff:
Verschneidung von ebenen und gekrümmten Flächen.
Auswahl geeigneter Methoden.
CLUSTER – 4. Planung – Bauplanung und Projekt
4.4 GEBÄUDELEHRE
Siehe Anlage C.1.
4.5 BUILDING INFORMATION MODELING
Siehe Anlage C.1.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage C.
_________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Die Pflichtgegenstände und die schulautonomen Pflichtgegenstände sind thematisch in Cluster gruppiert.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von 26 Unterrichtseinheiten auf den Bereich „Recht“.
4 Durch individuelle Zusammenstellung der schulautonomen Pflichtgegenstände kann das Ausmaß der Unterrichtseinheiten gemäß dem vorgegebenen Rahmen abweichen.