Ausbildungsbereich C
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit, Bildungs- und Erziehungsarbeit mit auffälligen, gestörten und behinderten Kindern und Jugendlichen - einzeln oder in Gruppen - in Hort und Heim selbständig und verantwortungsbewußt durchzuführen sowie die sonstigen Berufsaufgaben eines Sondererziehers zu erkennen und zu bewältigen.
Lehrstoff: