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Fassungsvergleich zu Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher (aufgehoben) 1
Anl. 3/29neu
in Kraft 01.09.1985 – 31.08.1993 · idF BGBl. Nr. 355/1985 Anl. 3/29↗RIS↗
RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG
3. und 4. Semester (je 1 Wochenstunde):
Lehrstoff:
Weiterführung und Vertiefung der im Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Rhythmisch-musikalische Erziehung'' angeführten Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung aktueller Gegebenheiten und Interessenslagen der Studierenden.
Vorführungen und Demonstrationen bei Gruppen und Kindern und Jugendlichen im Bereiche von Institutionen der Heil- und Sonderpädagogik.