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Fassungsvergleich zu Vorhaben im Land Kärnten (Bund – Kärnten)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vorhaben im Land Kärnten (Bund – Kärnten) 1
Anl. 3neu
in Kraft ab 22.12.1979 · idF BGBl. Nr. 38/1980 Anl. 3↗RIS↗
Anlage 3
BETEILIGUNG DES BUNDES UND DES LANDES KÄRNTEN AN EINER KÄRNTNER BERGBAHNEN- UND BERGSTRASSENGESELLSCHAFT m.b.H.;
FÖRDERUNG DES FREMDENVERKEHRS
Zielsetzung
Weiterer gezielter Ausbau der für den Sommer- und Winterfremdenverkehr geeigneten Fremdenverkehrsgebiete durch Erschließung entsprechender Berggebiete und Forcierung einer möglichst weitgespannten zweisaisonalen Fremdenverkehrswirtschaft.
Maßnahmen
Umwandlung der Kärntner Bergbahnen AG in eine Kärntner Bergbahnen- und Bergstraßengesellschaft m.b.H., unter Verpflichtung des Bundes, in diese Gesellschaft in der Weise einzutreten, daß er mit 50% beteiligt ist, und hiefür einen Betrag von 100 Mill. S aufwendet. Danach soll zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes eine Kapitalaufstockung um 100 Mill. S erfolgen, wovon der Bund abermals 50% übernimmt. Zur Regelung des Innenverhältnisses der Gesellschaft soll ein Syndikatsvertrag abgeschlossen werden, der die besonderen Interessen des Landes Kärnten berücksichtigt.
Neben diesen besonderen Förderungen Kärntens durch die Gründung und die Führung der obgenannten Gesellschaft werden alle Fremdenverkehrsförderungsmaßnahmen des Bundes im Bereiche des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie bzw. der BÜRGES auch für Kärnten im Rahmen der bestehenden Kredite des langfristigen Fremdenverkehrsförderungsprogrammes fortgesetzt.