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Fassungsvergleich zu Vorübergehende Verwendung - Waren für wissenschaftl. Zwecke (Anlage B.5)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vorübergehende Verwendung - Waren für wissenschaftl. Zwecke (Anlage B.5) 1
Anl. 3neu
in Kraft ab 29.12.1994 · idF BGBl. III Nr. 37/1997 Anl. 3↗RIS↗
ANHANG III
Erläuternde Liste
Waren, wie
1. Kostüme und Bühnenausstattungen, die an Schauspielgesellschaften oder Theater unentgeltlich verliehen werden.
2. Partituren, die an Konzerthäuser oder Orchester unentgeltlich verliehen werden.