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Norm
Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
Fassungen
Anl. 3 Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
BGBl
Anl. 3 Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
Judikatur
Anl. 3 Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
Anl. 3 Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
Fassungsvergleich zu
Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
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Anl. 3
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Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
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1
§ 0↗
RIS↗
▾
Anl. 3
neu
in Kraft ab 01.10.1965 · idF
BGBl. Nr. 275/1965
Anl. 3↗
RIS↗
(Anm.: Anlage C als PDF dokumentiert)