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Fassungsvergleich zu Handelsvertrag - Ungarn××

Änderungen zwischen den Fassungen

Handelsvertrag - Ungarn 1
Anl. 3neu
in Kraft ab 10.08.1937 · idF BGBl. Nr. 304/1937 Anl. 3↗RIS↗
Anlage A
(zum österreichischen Zolltarif)
Nummern des Tarifes
Benennung der Waren
Zollsatz in Goldkronen
für 100 kg
aus 5
Gemahlener Paprika
25 .–
aus 28
Hirse
1,50
aus 30
Hülsenfrüchte:
3 .–
Bohnen
Wicken, Lupinen
frei
aus 31
Mehl und andere Müllereierzeugnisse (gerollte, geschrotete, geschälte Körner; Graupen, Grütze, Grieß) aus Getreide und Hülsenfrüchten:
a) Graupen
Zuschlag von 1,50 zum Zoll für
150 kg Gerste
b) Hirse, geschält
4 .–
c) Erbsen, geschält
Zuschlag von 3,50 zum Zoll für
150 kg Erbsen
d) Mehl und andere Müllereierzeugnisse aus Weizen oder Roggen
Zuschlag von 3,50 zum Zoll für 200 kg der betreffenden Getreideart
e) Mehl und andere Müllereierzeugnisse aus anderen Getreide als Weizen, Roggen, Mais, Heidekorn und Hirse
Zuschlag von 3,50 zum Zoll für
150 kg der betreffenden Getreideart
aus 33
Weintrauben, frisch, zum Tafelgenuß in handelsüblichen Umschließungen jeder Art im Gewicht bis 15 kg
10 .–
aus 35
Obst, nicht besonders benanntes, frisch:
aus a) feines Tafelobst:
Zuckermelonen
frei
Johannisbeeren, Stachelbeeren
3 .–
Aprikosen, Kirschen, Weichseln
5 .–
Pfirsiche und Blutpfirsiche
8 .–
aus b) anderes:
Wassermelonen
frei
Pflaumen und Hauszwetschken
1 .–
Äpfel:
unverpackt, vom 1. Juli bis 15 November
3 .–
andere
5 .–
aus 36 b/1
Pülpe, Obstmark und Obstmaische mit Ausnahme von Pülpe, Mark und Maische von Pflaumen
6 .–
38
Zwiebel
3 .–
Knoblauch
4 .–
aus 39
Gemüse, nicht besonders benannte, und andere Gewächse für den Küchengebrauch, frisch:
aus a) feine Tafelgemüse:
Frühkartoffel (vom 15. Februar bis 14 Juli)
frei
Grüne Erbsen (auch in Schoten), Gurken
5 .–
Grüne Bohnen
3 .–
Tomaten
2 .–
Häuptelsalat
4 .–
aus b) andere:
Kartoffel mit Ausnahme der Frühkartoffel
2 .–
alle übrigen mit Ausnahme von Kraut
2 .–
40 a/1
Getrocknete Paprikaschoten
10 .–
aus 40 c
Tomatenkonserven in Fässern oder Fässchen
3 .–
41 a
Mohnsamen (auch reife Mohntöpfe)
15 .–
42
Kleesaat
4 .–
45
Samen aller Art, in Briefen und dergleichen für den Kleinverkauf vorgerichtet
25 .–
aus 48 b/3
Obstbäume
12 .–
aus 51
Pflanzen und Pflanzenteile, nicht anderweitig tarifiert:
Blätter von Eibisch, roh, auch getrocknet
frei
Kamillengrus
frei
sonstige, zum Heil- oder Gewerbegebrauch, roh, auch getrocknet (mit Ausnahme von: Blüten von Arnika, Holunder, Königskerze; Blätter und Kräutern von Melisse, Pfefferminze, Salbei; Blätter von Wermut, Fingerhut, Huflattich, Beerentraube; Wurzeln von Rhabarber; Isländischer Flechte)
frei
52
Rindvieh:
a) Schlachtvieh
9 .–
für 1 Stück
b) Nutz- und Zuchtvieh
70 .–
c) Jungvieh
50 .–
d) Kälber
8 .–
aus 53
Schafe
2 .–
aus 54
Lämmer
0,50
aus 55
Schweine im Gewicht:
für 100 kg
c) über 40 kg bis 150 kg
18 .–
für 1 Stück
d) über 150 kg
frei
aus 56
Pferde:
b) Gebrauchspferde:
1. über 2 Jahre alt:
ris-attachment://image001.png) des Kaltblutschlages
130 .–
ris-attachment://image002.png) der Warmblutrassen und –stämme und deren Kreuzungen untereinander
75 .–
2. bis zum Alter von 2 Jahren:
ris-attachment://image001.png) des Kaltblutschlages
75 .–
ris-attachment://image002.png) der Warmblutrassen und –stämme und deren Kreuzungen untereinander
37,50
c) zum Schlachten
frei
Anmerkung: Als Pferde zum Schlachten gelten über zwei Jahre alte Pferde, die im Eisenbahntransportweg unmittelbar in öffentliche Schlachthäuser oder auf den Kontumazmarkt in Wien-St. Marx gebracht werden. Andere Pferde sind, soweit sie nicht unter Nr. 56 a fallen, nach Nr. 56 b zu verzollen.
aus 58
Geflügel aller Art (mit Ausnahme des Federwildes):
a) lebend
8 .–
b) tot, auch ausgeweidet:
1. tote Gänse für eine Jahresmenge von 45 vom Hundert der österreichischen Einfuhr an totem Geflügel aus Ungarn im Jahre 1931
15 .–
2. anders für eine Jahresmenge von 30 vom Hundert der österreichischen Einfuhr an totem Geflügel aus Ungarn im Jahre 1931
15 .–
59 b
Wildbret und Federwild, tot, auch zerlegt
20 .–
60 c
Fische, frische, andere:
vom 1. Juli bis 31. Dezember
20 .–
sonst
5 .–
aus 64 a
Geflügeleier in Kisten und Fässern
30 .–
68 a
Bettfedern in Packungen im Gewicht:
1. von 80 kg oder mehr:
ris-attachment://image001.png) roh oder handgeschliffen
frei
ris-attachment://image002.png) maschinell bearbeitet
70 .–
2. unter 80 kg
100 .–
aus 69
Blasen und Därme, frisch, gesalzen oder getrocknet
frei
72
Schweinefett, Schweinespeck, auch geschmolzen (Schweineschmalz)
30 .–
aus 74 b
Gehärtete Speiseöle
frei
aus 77
Kokosnußöl, festes; gehärtete Öle, mit Ausnahme der zum unmittelbaren Genuß geeigneten
frei
aus 79 b
Kokosnußölfettsäure
6 .–
aus 80 b
Kokosnußölfettsäure
6 .–
81
Degras
frei
83
Technische fette Öle, nicht unmittelbar als Speiseöle verwendbar:
a) Rüböl:
1. roh
frei
2. raffiniert
5 .–
b) andere, wie Leinöl, Holzöl und sonstige
frei
aus 86
Ungarischer Weinbrand
300 .–
aus 87
Wein und Most:
aus a) in Fässern:
Wein mit einem Alkoholgehalt von nicht mehr als 10 Volumprozent und Most, der nach vollständiger Vergärung einen Alkoholgehalt von nicht mehr als 10 Volumprozent enthalten wird
30 .–
Wein mit einem Alkoholgehalt von mehr als 10 Volumprozent, jedoch nicht mehr als 13 Volumprozent und Most, der nach vollständiger Vergärung einen Alkoholgehalt von mehr als 10 Volumprozent, jedoch nicht mehr als 13 Volumprozent enthalten wird
35 .–
Weine aus der Tokaj-Hegnaljaer Gegend ohne Rücksicht auf den Alkoholgehalt
30 .–
b) in Flaschen
80 .–
Anmerkung: Weine mit einem Alkoholgehalt von mehr als 17,5 Volumprozent sind wie gebrannte geistliche Flüssigkeiten zu behandeln.
aus 88
Schaumwein ungarischer Erzeugung und Herkunft
150 .–
aus 91
Mineralwässer:
aus a) Heilwässer, natürliche, aus den im Schlußprotokoll genannten ungarischen Quellen
1,40
aus b) Tafelwässer, natürliche, aus den im Schlußprotokoll genannten ungarischen Quellen
1,40
aus 93 a und b
Bäckereien:
1. Keks, ungefüllt, und nicht überzuckerter Zwieback
60 .–
2. Keks, gefüllt; Waffeln, auch gefüllt
74,50
3. Patiencebäckerei, Biskuit
84 .–
4. Anders Backwerk (ausgenommen weiße Oblaten und Pfefferkuchen)
86,50
aus 96
Fleisch:
aus a) frisch, gefroren (mit Ausnahme von überseeischem Gefrierfleisch), gesalzen:
Geschlachtete Schweine und Schweinefleisch
26 .–
Innereien (ausgenommen Zungen) von Tieren der Nr. 52 – 57
10 .–
Kalbfleisch (auch tote Kälber)
20 .–
sonstiges Fleisch, ausgenommen Rindfleisch
12 .–
aus 97 b
Fleischwürste, feine:
salamiartige Wurst, ganz oder überwiegend aus Rindfleisch mit Speckzusatz, gekocht, auch geräuchert
50 .–
Salami ungarischer Erzeugung und Herkunft
60 .–
aus 98 a und b
Käse:
Topfen
4 .–
ungarische Spezialitäten, wie Pustadöry, Palpufzai und Käse der Roquefortart, sowie Magyarovarer Käse und andere ungarische Käse der Trapistenart
30 .–
aus 104
Keks und Waffeln mit durch geringfügige Beigabe von Kakao braun gefärbter Füllung
70 .–
Bäckereien in Verbindung mit Schokolade
140 .–
aus 106
Obst, und Fruchtkonserven:
aus a) kandierte Früchte
120 .–
aus b) Marmeladen
55 .–
aus 107
Eßwaren, nicht besonders benannte, und alle luftdicht verschlossenen Genussmittel, soweit sie nicht anderweitig höher tarifieren:
aus c) Gemüsekonserven:
Tomatenkonserven (luftdicht verschlossen)
20 .–
Gemüsekonserven, Gemüse in Kübeln (nicht luftdicht verschlossen)
40 .–
Spargel (luftdicht verschlossen)
70 .–
Bitapric-Konserven
20 .–
aus d) Fleischkonserven:
Gulaschkonserven sowie Rindfleischkonserven mit Zutaten von Hülsenfrüchten, Kraut oder Kartoffeln
24 .–
gewöhnliche Fleischkonserven (mit Ausnahme von Geflügelkonserven uns Pasteten), luftdicht verschlossen, auch mit Gemüsezutaten
28 .–
Geselchtes Schweinefleisch
50 .–
Schweinskarre mit Bohnen
60 .–
Geflügelkonserven, Pasteten sowie genußfertig in Fett sterilisierte, ungeteilte Gansleber (foie naturel) und Ganslebercreme
120 .–
aus e) Gansleberpasteten
180 .–
aus g) andere:
Aleuronatmehl, nicht in Packungen für den Kleinverkauf
18 .–
Marmeladen (Jams)
60 .–
Kompotte in Glasbehältern
60 .–
aus 160
Hanfgarne in Aufmachungen für den Kleinverkauf:
a) einfach
35 .–
b) gezwirnt
65 .–
aus 171
Seilerwaren und technische Artikel:
aus a) und b) Seile, Taue, Stricke im Durchmesser von 5 mm oder mehr, auch gebleicht, geteert:
im Durchmesser von 10 mm oder mehr
12 .–
im Durchmesser unter 10 mm
15 .–
aus c) andere Seilerwaren und technische Artikel:
Hanfgurten
45 .–
abgepaßte Seilerwaren aus Seilen oder Bindfaden geflochten
40 .–
aus 189
Filze und Filzwaren (mit Ausnahme von derlei Fußteppichen):
aus b) Abfallfilze, auch in Streifen geschnitten, nach Art der hinterlegten Muster
180 .–
Anmerkung: Stückfilze (Meterware) zur Erzeugung von Schuhen, Kleidungen, Hüten, Hosenträgern, Stickereien, Gamaschen und Stempelkissen gegen Bestätigung
frei
aus 220 a
Herren- und Knabenhüte aus bandartigen Strohgeflecht in der Breite von mehr als 8 mm, nach Art der hinterlegten Muster:
für 1 Stück
nicht ausgerüstet
0,30
ausgerüstet
0,40
für 100 kg
aus 226 a
Besen aus Zirok, auch mit gefärbtem Stiel
6 .–
aus 227 e
Besen aus Zirok mit lackiertem oder poliertem Stiel
25 .–
231
Grobe Fußdecken und Matten, ungefärbt oder gefärbt:
aus Schilf oder Binsen
5 .–
andere
12 .–
aus 234
Sonstige Flechtwaren, auch Korbflechtwaren:
a) grobe, roh, auch in Verbindung mit Holz oder Eisen:
Körbe und Taschen aus Schilf oder Binsen
5 .–
andere
10 .–
b) andere gewöhnliche, weder gebeizt noch gefärbt noch gefirnißt:
Taschen, Schuhe und Pantoffeln, weder gebleicht noch gefärbt noch gebeizt, auch durchbrochen geflochten, aus Schilf oder Binsen
10 .–
Waren aus Weide, Schilfzöpfen oder ungeschältem Stuhlrohr
20 .–
sonstige
40 .–
aus 252 e
Waren aus Papier, Pappe oder Papiermasse, nicht anderweitig tarifiert, andere:
aus 2: mehrfarbig bedruckt, aus oder mit Buntpapier, Gold- oder Silberpapier, auch mit Bildern oder Malereien:
Tabletten, Schüsseln, Tassen, Brotkörbe u. dgl. Waren aus Papiermasse, nach Art der hinterlegten Muster
75 .–
aus 3: alle übrigen:
Tabletten, Schüsseln, Tassen, Brotkörbe u. dgl. Waren aus Papiermasse, nach Art der hinterlegten Muster
50 .–
aus 295 b
Bau- und Nutzholz in der Längsrichtung gesägt, geschnitten, gespalten, gedämpft nicht weiter bearbeitet:
aus Eiche, mit Ausnahme von Rohfriesen
frei
Weinbergstöcke aus Akazienholz, nicht gesägt
frei
aus 301 b/2
Stöcke (auch Stock- und Schirmgriffe) aus Holz, gebogen und gebeizt (getränkt) oder bloß gebeizt (getränkt)
10 .–
aus 301 B c
Möbel:
1. Schlafzimmermöbel aus massivem Buchenholz, glatt oder prosiliert, gebeizt, gefirnießt, lackiert oder poliert:
ris-attachment://image001.png) geschlitzt
75 .–
ris-attachment://image002.png) halbvoll
85 .–
ris-attachment://image003.png) in Imitations-Vollbauausführung
100 .–
2. andere, auch Möbelteile, mit gewöhnlichen Hölzern furniert, dann alle mit eingebrannten, gepreßten oder gefrästen Verzierungen
100 .–
3. andere, auch Möbelteile, mit feinen Hölzern furniert, dann alle mit feiner Drechslerarbeit, jedoch ohne feine Schnitz- oder Bildhauerarbeit
110 .–
318
Glaskolben (Glasbirnen) für elektrische Glühlampen
30 .–
339
Zement:
gesinterter Tonerde-Zement und farbiger Zement für eine Gesamtjahresmenge von 130.000 q
0,80
andere
1,50
340 b
Kalk, gebrannt, gelöscht (Äzkalk)
0,65
aus 352 a
Ziegel, nicht feuerfeste, aus Ton (Lehm), ungebrannt oder gebrannt, nicht weiter bearbeitet:
Mauer- und Pflasterziegel, gewöhnliche, für ein Jahreskontingent von 21.750 t
0,14
Dachziegel, gewöhnliche, für ein Jahreskontingent von 1780 t
0,20
Dachziegel und Hurdis für ein Jahreskontingent von 3220 t
0,80
Plafonddeckziegel nach Art der hinterlegten Muster
0,60
aus 381 b/3
Emailbadewannen
55 .–
aus 400 d
Gescheuerte Schlüssel
22 .–
aus 438 a
Pumpen aus Eisen im Stückgewicht:
unter 10.000 kg bis 1000 kg
33 .–
unter 1000 kg bis 200 kg
44 .–
unter 200 kg bis 100 kg
46 .–
aus 441 c
Spezialmaschinen für die Müllerei im Stückgewicht:
unter 10.000 kg bis 1000 kg
25 .–
unter 1000 kg bis 200 kg:
Detacheure und Getreidekonditionnierungsapparate
25 .–
andere
30 .–
unter 200 kg:
Detacheure und Getreidekonditionnierungsapparate
25 .–
andere
36 .–
499 d/2
Schwefelsäure, rauchende (Oleum)
3,70
aus 510 a
Kasein
frei
aus 510 f
Kleber
35 .–
aus 510 A
Kleber in Aufmachungen für den Kleinverkauf
60 .–
aus 539 a
Kalischmierseife mit höchstens 5 Prozent Alkoholgehalt zur Lysoformerzeugung auf Erlaubnisschein
10 .–
aus 548 e/4
Spielwaren aus Kautschuk (auch fertige Puppen, unbekleidet), ausgenommen Tennisbälle
90 .–
aus 555
Ölkuchen
frei