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Fassungsvergleich zu Übereinkommen zwischen Österreich und Amerika über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen zwischen Österreich und Amerika über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen 1
Anl. 3neu
in Kraft ab 16.05.1990 · idF BGBl. Nr. 242/1990 Anl. 3↗RIS↗
Anhang C
ZWEIFACHE WESENTLICHE WEITERVERARBEITUNG
Folgende stahlverarbeitenden Prozesse stellen eine zweifache wesentliche Weiterverarbeitung dar:
– Brannen zu Blech, kalt gewalzt, galvanisiert oder andere Bleche, überzogen
– Brannen zu Rohren
– Walzblöcke zu kalt gewalzten Stäben
– Blech, warm gewalzt zu kalt gewalztem und galvanisiertem oder anders überzogenem Blech.