Änderungen zwischen den Fassungen
Übereinkommen zwischen Österreich und Amerika über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen
1§ 0↗RIS↗
Anl. 3neu
Anhang C
ZWEIFACHE WESENTLICHE WEITERVERARBEITUNG
Folgende stahlverarbeitenden Prozesse stellen eine zweifache wesentliche Weiterverarbeitung dar:
– Brannen zu Blech, kalt gewalzt, galvanisiert oder andere Bleche, überzogen
– Brannen zu Rohren
– Walzblöcke zu kalt gewalzten Stäben
– Blech, warm gewalzt zu kalt gewalztem und galvanisiertem oder anders überzogenem Blech.