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Fassungsvergleich zu EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Slowakei - Protokoll A××

Änderungen zwischen den Fassungen

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Slowakei - Protokoll A 1
Anl. 3neu
in Kraft ab 14.02.1994 · idF BGBl. Nr. 177/1994 Anl. 3↗RIS↗
TABELLE VIII ZU PROTOKOLL A
SLOWAKISCHE REPUBLIK
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Tarif
Nr.  Unternummer      Warenbezeichnung    Zollsatz *2)  Jahre *1)
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04.03                Buttermilch, Sauermilch
und Sauerrahm, Joghurt,
Kefir sowie andere
fermentierte oder
gesäuerte Milch und Rahm,
auch eingedickt oder mit
Zusatz von Zucker oder
anderen Süßungsmitteln
oder mit Geschmacksstoffen
oder mit Zusatz von
Früchten, Nüssen oder
Kakao
ex 0403.10  - Joghurt:
51 bis 99 - - mit Zusatz von
Geschmacksstoffen oder
Früchten oder Kakao        10          2
ex 0403.90  - sonstige:
71 bis 99 - - mit Zusatz von
Geschmacksstoffen oder
Früchten, Nüssen oder
Kakao                      30          3
15.17                Margarine, genießbare
Mischungen oder Zubereitungen
von tierischen oder
pflanzlichen Fetten oder
Ölen oder von Fraktionen
verschiedener Fette oder Öle
dieses Kapitels, ausgenommen
genießbare Fette oder Öle
sowie deren Fraktionen der
Nummer 15.16:
ex 1517.10    - Margarine, ausgenommen
flüssige:
10 - - mit einem Gehalt an
Milchfett von mehr als
10 Gewichtsprozent, aber
nicht mehr als
15 Gewichtsprozent        20          2
ex 1517.90    - andere:
10 - - mit einem Gehalt an
Milchfett von mehr als
10 Gewichtsprozent, aber
nicht mehr als
15 Gewichtsprozent        20          2
17.04                Zuckerwaren (einschließlich
weiße Schokolade), nicht
kakaohaltig:
1704.10    - Kaugummi, auch mit
Zuckerüberzug                25          1
1704.90    - andere:
10 - - Lakritzenextrakt mit
einem Saccharosegehalt
von mehr als
10 Gewichtsprozent,
aber ohne Zusatz
anderer Substanzen        25          1
30 - - weiße Schokolade          25          1
51 bis 99 - - sonstige                  25          3
18.03                Kakaomasse, auch entfettet      6          2
18.04                Kakaobutter, Kakaofett und
Kakaoöl                        1,5        2
18.05                Kakaopulver, ohne Zusatz
von Zucker oder anderen
Süßungsmitteln                10          2
18.06                Schokolade und andere
kakaohaltige
Nahrungsmittelzubereitungen    15          3
19.01                Malzextrakt;
Nahrungsmittelzubereitungen
von Mehl, Grieß, Stärke
oder Malzextrakt, die kein
Kakaopulver oder weniger als
50 Gewichtsprozent Kakaopulver
enthalten, anderweitig weder
genannt noch inbegriffen,
Nahrungsmittelzubereitungen
von Waren der Nummern 04.01
bis 04.04, die kein
Kakaopulver oder weniger als
10 Gewichtsprozent Kakaopulver
enthalten, anderweitig weder
genannt noch inbegriffen:
1901.10    - Zubereitungen für die
Ernährung für Kinder, in
Aufmachungen für den
Kleinverkauf                11          1
1901.20    - Mischungen und Teige, zur
Herstellung von Backwaren
der Nummer 19.05            11          1
1901.90    - andere:
- - Malzextrakt                9,8        3
90 - - andere                      9,8        3
19.02                Teigwaren, auch gekocht oder
gefüllt (mit Fleisch oder
anderen Stoffen) oder in
anderer Weise zubereitet,
wie zB Spaghetti, Makkaroni,
Nudeln, Lasagne, Gnocchi,
Ravioli und Canelloni;
Couscous, auch zubereitet
- ungekochte Teigwaren, weder
gefüllt noch in anderer
Weise zubereitet:
1902.11    - - Eier enthaltend            12          2
1902.19    - - sonstige                  12          2
ex 1902.20    - gefüllte Teigwaren, auch
gekocht oder in anderer
Weise zubereitet:
- - andere:
91 - - gekocht                    13          1
99 - - andere                    12          1
1902.30    - andere Teigwaren            10          1
1902.40    - Couscous                    11          1
19.03                Tapioka und
Tapioka-Ersatzstoffe aus
Stärke zubereitet, in Form
von Flocken, Graupen, Perlen
und dergleichen                4          1
19.04                Nahrungsmittelzubereitungen,
hergestellt durch Aufblähen
oder Rösten von Getreide oder
Getreideerzeugnissen (zB Corn
Flakes); Getreidekörner,
ausgenommen Mais; vorgekocht
oder in anderer Weise
zubereitet:
1904.10    - Nahrungsmittelzubereitungen,
hergestellt durch Aufblähen
oder Rösten von Getreide oder
Getreideerzeugnissen:
10 - - aus Mais                    9          1
30 - - aus Reis                  frei          -
90 - andere                        9          1
1904.90    - andere:
10 - - Reis                      35          1
90 - - andere                      9          1
19.05                Brot, Konditorwaren,
Feinbackwaren und andere
Backwaren, auch kakaohältig;
Hostien, leere Oblatenkapseln,
wie sie für Arzneiwaren
verwendet werden,
Siegeloblaten, getrockneter
Mehl- oder Stärkemehlteig in
Blättern oder ähnliche
Erzeugnisse:
1905.10    - Knäckebrot                    9          2
1905.20    - Lebkuchen (Pfefferkuchen)
und dergleichen              10          2
1905.30    - Kekse und ähnliche haltbare
Backwaren, mit Zusatz von
Zucker oder anderen
Süßungsmitteln; Waffeln:
11 bis 59 - - - Waffeln und Oblaten:    10          3
91 - - - - gesalzen, auch
gefüllt                10          1
99 - - - - andere                10          3
1905.40    - Zwieback, geröstetes Brot
und ähnliche geröstete
Erzeugnisse                  10          1
1905.90    - andere                      10          1
21.01                Auszüge, Essenzen und
Konzentrate aus Kaffee,
Tee oder Mate und
Zubereitungen auf der
Grundlage dieser Waren oder
auf der Grundlage von Kaffee,
Tee oder Mate; geröstete
Zichorie und anderer
gerösteter Kaffee-Ersatz sowie
Auszüge, Essenzen und
Konzentrate davon:
ex 2101.10    - Auszüge, Essenzen und
Konzentrate aus Kaffee und
Zubereitungen auf der
Grundlage solcher Auszüge,
Essenzen oder Konzentrate
oder auf der Grundlage von
Kaffee:
- Zubereitungen:
99 - - - andere                    5          1
2101.20    - Auszüge, Essenzen und
Konzentrate aus Tee oder
Mate und Zubereitungen auf
der Grundlage solcher
Auszüge, Essenzen oder
Konzentrate oder auf der
Grundlage von Tee oder Mate  5          1
2101.30    - Geröstete Zichorie und
anderer gerösteter
Kaffee-Ersatz sowie Auszüge,
Essenzen und Konzentrate
davon                        16          3
21.02                Hefen (aktiv oder nicht);
andere einzellige
Mikroorganismen, tot
(ausgenommen Vaccine der
Nummer 30.02); zubereitete
Backtreibmittel in Pulverform:
2102.10    Hefen, aktiv:
10 - - Preßhefe                  10          3
31 bis 39 - - Trockenhefe                8          3
90 - - andere                      8          3
ex 2102.20    - Hefen, nicht aktiv; andere
einzellige Mikroorganismen,
tot:
- - Hefen, nicht aktiv:
11 - - - in Tabletten-, Würfel-
oder ähnlicher Form
oder gebrauchsfertiger
Verpackung mit einem
Nettogehalt von nicht
mehr als 1 kg            8          1
2102.30    - - zubereitete
Backtreibmittel in
Pulverform                  9          1
21.03                Zubereitungen für Gewürzsoßen
und zubereitete Gewürzsoßen;
zusammengesetzte Würzmittel;
Senfmehl, auch zubereitet,
und Senf:
2103.10    - Sojasoße                    frei          -
2103.20    - Tomatenketchup und andere
Tomatensoßen                10          3
ex 2103.30    - Senfmehl, auch zubereitet,
und Senf:
90 - - Senf                        9          1
ex 2103.90    - andere:
90 - - andere                    10          1
21.04                Suppen und Brühen sowie
Zubereitungen dafür;
zusammengesetzte
homogenisierte
Nahrungsmittelzubereitungen:
2104.10    - Suppen und Brühen sowie
Zubereitungen dafür          7          1
2104.20    - zusammengesetzte
homogenisierte
Nahrungsmittelzubereitungen  10          1
21.05                Speiseeis, auch mit
Kakaogehalt                    6          3
21.06                Nahrungsmittelzubereitungen,
anderweitig weder genannt
noch inbegriffen:
2106.10    - Eiweißkonzentrate und
texturierte Eiweißstoffe    8,8          1
ex 2106.90    - andere:
10 - - Käsefondues                8,2          1
- - andere:
91 - - - kein Milchfett, keine
Milchproteine,
Saccharose, Isoglucose,
Glucose oder Stärke
enthaltend oder weniger
als 1,5% Milchfett,
2,5% Milchproteine,
5% Saccharose oder
Isoglucose, 5% Glucose
oder Stärke enthaltend    8,2        1
99 - - andere                      8,2        1
22.02                Wasser, einschließlich
Mineralwasser und mit
Kohlensäure versetztes Wasser,
mit Zusatz von Zucker oder
anderen Süßungsmitteln,
Geruchs- oder
Geschmacksstoffen, sowie
andere nichtalkoholische
Getränke, ausgenommen Säfte
von Früchten oder Gemüsen
der Nummer 20.09:
2202.10    - Wasser, einschließlich
Mineralwasser und mit
Kohlensäure versetztes
Wasser, mit Zusatz von
Zucker oder anderen
Süßungsmitteln, Geruchs-
oder Geschmacksstoffen      11          1
ex 2202.90    - andere:
10 - - keine Waren der
Nummern 04.01 bis 04.04
oder Fette aus Waren der
Nummern 04.01 bis 04.04
enthaltend:
- - - Zucker (Saccharose oder
Invertzucker)
enthaltend              11          1
91 bis 99 - - andere                    11          1
22.03                Bier, aus Malz hergestellt    24          1
22.05                Wermutwein und anderer Wein
aus frischen Weintrauben,
mit Pflanzen oder anderen
Stoffen aromatisiert:
2205.10    - in Behältnissen mit einem
Inhalt von 2 l oder weniger  20          2
2205.90    - andere                      20          2
22.08                Ethylalkohol, unvergällt,
mit einem Alkoholgehalt in
Volumenteilen von weniger als
80% Vol.; Branntweine, Liköre
und andere Getränke, die
Destillationsalkohol enthalten;
zusammengesetzte alkoholische
Zubereitungen, wie sie für die
Herstellung von Getränken
verwendet werden:
ex 2208.10    - zusammengesetzte
alkoholische Zubereitungen,
wie sie für die Herstellung
von Getränken verwendet
werden:
90 - - andere                    25          1
2208.20    - Branntweine, durch
Destillation von
Traubenwein oder
Traubentrester hergestellt  25          1
2208.30    - Whisky                      15          1
2208.40    - Rum und Taffia              15          1
2208.50    - Gin und Genever              15          1
ex 2208.90    - andere:
- - Arrack, in Behältnissen
mit einem Inhalt von:
11 - - - 2 l oder weniger        15          1
19 - - - mehr als 2 l            15          1
- - Wodka mit einem
Alkoholgehalt in
Volumenteilen von
45,4% Vol. oder weniger,
sowie Pflaumen-, Pfirsich-
oder Kirschbranntwein
(ausgenommen Liköre), in
Behältnissen mit einem
Inhalt von:
31 und 33 - - - 2 l oder weniger        15          1
39 - - - mehr als 2 l            15          1
- - andere Branntweine,
Liköre und andere
Getränke, die
Destillationsalkohol
enthalten, in Behältnissen
mit einem Inhalt von:
51 und 53 - - 2 l oder weniger          15          1
- - - mehr als 2 l              ?          ?
- - andere Getränke, die
Destillationsalkohol
enthalten, in Behältnissen
mit einem Inhalt von:
55 und 59 - - - 2 l oder weniger        15          1
71 bis 79 - - - mehr als 2 l            15          1
- - Ethylalkohol, unvergällt,
mit einem Alkoholgehalt
in Volumenteilen von
weniger als 80% Vol.,
in Behältnissen mit
einem Inhalt von:
91 - - - 2 l oder weniger        25          1
99 - - - mehr als 2 l            25          1
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*1) Die Spalte „Jahre'' gibt die Anzahl der Jahre an, in welchen
die nichtlandwirtschaftliche Komponente der Einfuhrabgabe schrittweise, beginnend mit 1. Jänner 1995, abgeschafft wird.
*2) Gilt vom 1. Jänner 1992 bis zum 31. Dezember 1994.