Änderungen zwischen den Fassungen
Übereinkommen zur Errichtung der Pflanzenschutz-Organisation für Europa und den Mittelmeerraum
1§ 0↗RIS↗
Anl. 3neu
ANLAGE III
DIE 1951 ZUM BEITRITT ZU DEM ÜBEREINKOMMEN EINGELADENEN LÄNDER EUROPAS UND DES MITTELMEERRAUMES SIND:
UNTERZEICHNUNGEN DES ORIGINALTEXTES
Zu Urkund dessen haben die unterfertigten, von ihren Regierungen gehörig bevollmächtigten Vertreter dieses Übereinkommen nebst Anlagen unterzeichnet.
GESCHEHEN ZU PARIS, am 18. April 1951, in einer Urschrift, die im Archiv der französischen Regierung hinterlegt wird. Eine gedruckte Ausfertigung des Übereinkommens einschließlich der vom Rat der Organisation bei seiner fünften Tagung am 27. April 1955 in Paris angenommenen Änderungen ist ebenfalls bei der französischen Regierung hinterlegt worden.