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Fassungsvergleich zu Ozongesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ozongesetz 1
Anl. 3neu
in Kraft ab 01.07.2003 · idF BGBl. I Nr. 34/2003 Anl. 3↗RIS↗
Anlage 3
(zu § 10a)
Langfristige Ziele für Ozon für das Jahr 2020
Langfristiges Ziel für den Schutz der menschlichen Gesundheit:
120 µg/m3 als höchster Achtstundenmittelwert eines Tages innerhalb eines Kalenderjahres.
Langfristiges Ziel für den Schutz der Vegetation:
AOT40 von 6 000 µg/m3.h, berechnet aus den Einstundenmittelwerten von Mai bis Juli.
Bei den Konzentrationsangaben in µg/m3 ist das Volumen auf eine Temperatur von 293 K und einen Druck von 101,3 kPa zu normieren. Der Achtstundenmittelwert ist gleitend aus Einstundenmittelwerten zu berechnen; jeder Achtstundenmittelwert gilt für den Tag, an dem der Mittelungszeitraum endet. AOT40 bedeutet die Summe der Differenzen zwischen den Konzentrationen über 80 µg/m3 als Einstundenmittelwerte und 80 µg/m3 unter ausschließlicher Verwendung der Einstundenmittelwerte zwischen 8 und 20 Uhr MEZ.