Änderungen zwischen den Fassungen
Anl. 3neu
Anlage III
Generelle Leitlinien für Gewässergüteziele und -kriterien *)
Für spezielle Abschnitte des Donaustromes und für Oberflächengewässer seines Einzugsgebietes entwickelte Gewässergüteziele und -kriterien sollen:
a) die Option auf Erhaltung und, wo erforderlich, Verbesserung der bestehenden Gewässergüte berücksichtigen;
b) auf die Verringerung der durchschnittlichen Schmutzfrachten und Konzentrationen (besonders von gefährlichen Stoffen) zu einem bestimmten Grad innerhalb einer bestimmten Zeitspanne abzielen;
c) spezielle Wassergüteanforderungen berücksichtigen (Rohwasser für Trinkwasserzwecke, Bewässerung etc.);
d) besondere Anforderungen im Hinblick auf empfindliche und speziell geschützte Gewässer und deren Umwelt berücksichtigen,zB Seen, Schutzgebiete für uferfiltriertes Wasser und Feuchtgebiete;
e) auf der Anwendung biologischer Klassifizierungsmethoden und chemischer Indizes für eine mittel- und langfristige Überprüfung der Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte beruhen;
f) den Grad berücksichtigen, zu dem die Ziele erreicht worden sind und zusätzliche Schutzmaßnahmen in Einzelfällen erforderlich werden können.
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