Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Europäisches Übereinkommen über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Übereinkommen über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge 1
Anl. 3neu
in Kraft ab 09.07.1972 · idF BGBl. Nr. 236/1972 Anl. 3↗RIS↗
UNTERZEICHNUNGSPROTOKOLL
Mit der Unterzeichnung des Europäischen Übereinkommens über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge erkennen die unterzeichneten Regierungen an, daß der Begriff „Kraftfahrzeuge“ in Artikel 1 der diesem Übereinkommen beigefügten Bestimmungen alle Fahrzeuge umfaßt, die mechanisch angetrieben werden können und die, ohne an Schienen gebunden zu sein, für den Verkehr zu Lande bestimmt sind, auch wenn sie mit einer elektrischen Leitung in Verbindung stehen, sowie Fahrräder mit Hilfsmotor.