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Fassungsvergleich zu Tierschutz-Schlachtverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Tierschutz-Schlachtverordnung 1
Anl. 3neu
in Kraft ab 01.10.2015 · idF BGBl. II Nr. 312/2015 Anl. 3↗RIS↗
ANHANG C
TÖTEN VON FUTTERTIEREN
Zulässige Verfahren für die Tötung von Futtertieren:
Tierart
Zulässige Tötungsmethode
Fische
1.)
Abtrennen des Kopfes bei Tieren mit einem Gewicht bis höchstens 250g
2.)
Betäubung durch Schlag auf den Kopf; unmittelbar darauf folgend Stich in den Nacken oder in das Herz
3.)
Betäubung durch Schlag auf den Kopf; unmittelbar darauf folgend Genickbruch
Hausgeflügel
(bis 4 Wochen alt)
1.)
Abtrennen des Kopfes
2.)
Betäubung durch Schlag auf den Kopf und unmittelbar darauf folgendes Entbluten
Maus
1.)
Abtrennen des Kopfes
2.)
Zervikale Dislokation mit anschließendem Entbluten
3.)
Zervikale Dislokation (ohne anschließendes Entbluten)
4.).
Inhalation von CO2 (ab dem 21. Lebenstag)
5.)
Inhalation von CO2 und anschließendes Einfrieren durch Verbringung in flüssigen Stickstoff
6.).
Inhalation von CO2 und anschließendes Einfrieren
Ratte
1.)
Abtrennen des Kopfes
2.)
Zervikale Dislokation mit anschließendem Entbluten
3.)
Zervikale Dislokation (ohne anschließendes Entbluten)
4.)
Inhalation von CO2 (ab dem 21. Lebenstag)
5.)
Inhalation von CO2 und anschließendes Einfrieren durch Verbringung in flüssigen Stickstoff
6.)
Inhalation von CO2 und anschließendes Einfrieren
Hamster
1.)
Abtrennen des Kopfes
2.)
Zervikale Dislokation mit anschließendem Entbluten
3.)
Zervikale Dislokation (ohne anschließendes Entbluten) bei Zwerghamstern und Jungtieren
4.).
Inhalation von CO2 (ab dem 21. Lebenstag)
5.)
Inhalation von CO2 und anschließendes Einfrieren durch Verbringung in flüssigen Stickstoff
6.)
Inhalation von CO2 und anschließendes Einfrieren
Meerschweinchen
1.)
Abtrennen des Kopfes
2.)
Gezielter Betäubungsschlag mit anschließendem Entbluten
3.)
Inhalation von CO2 (ab dem 21. Lebenstag)
4.)
Inhalation von CO2 und anschließendes Einfrieren durch Verbringung in flüssigen Stickstoff
5.)
Inhalation von CO2 und anschließendes Einfrieren
Kaninchen
1.)
Bolzenschuss mit anschließendem Entbluten
2.)
Gezielter Betäubungsschlag (Genickschlag) mit anschließendem Entbluten