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Fassungsvergleich zu Muth-AV 2019××

Änderungen zwischen den Fassungen

Musiktherapie-Ausbildungsverordnung 2019 (Muth-AV 2019) 1
Anl. 3neu
in Kraft ab 01.07.2019 · idF BGBl. II Nr. 117/2019 Anl. 3↗RIS↗
Anlage 3
Wissenschaftliche Kompetenzen (mitverantwortliche Berufsausübung)
Die Absolventinnen/Absolventen haben wissenschaftliche Grundkompetenzen erworben, um die Aufgaben des Berufsfeldes dem Stand der Wissenschaft und den aktuellen und zukünftigen Anforderungen der Praxis entsprechend zu lösen.
Die Absolventin/Der Absolvent kann
1. aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse im nationalen und internationalen Bereich recherchieren, einordnen und kritisch reflektieren;
2. einfache wissenschaftliche Fragestellungen aus dem berufsspezifischen Bereich formulieren;
3. einen Bezug zwischen gängigen wissenschaftlichen Theorien und dem Praxisfeld herstellen;
4. die Grundprinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis in ihren/seinen eigenen Arbeiten umsetzen.