Änderungen zwischen den Fassungen
Anl. 3neu
Anlage 3
Betroffene Tätigkeitsbereiche
A. Industriezweige, einschließlich Forschung und relevanter Sekundärprozesse
a. Gewinnung und industrielle Verarbeitung von seltenen Erden
b. Herstellung von Thoriumverbindungen sowie thoriumhaltigen Produkten
c. Verarbeitung von niob- und tantalhaltigen Erzen
d. Erzeugung von TiO2-Pigmenten aus Mineralien wie beispielsweise Ilmenit oder Rutil
e. Verarbeitung von Rohphosphaten, wie beispielsweise die thermische Phosphorproduktion sowie die Produktion von Phosphatdünger und Phosphorsäure
f. Zementherstellung einschließlich der Wartung von Klinkeröfen
g. Kohlekraftwerke einschließlich der Wartung von Heizkesseln
h. Zirkon- und Zirkonoxidindustrie
i. Erdöl- und Erdgasindustrie
j. tiefe Geothermie
k. Produktion von Primäreisen
l. Zinn-, Blei- und Kupferschmelze
m. Förderung von anderen Erzen als Uranerz
n. Aufbereitung von Grundwasser, sofern dabei Rückstände anfallen können
B. Industrielle oder gewerbliche Bereiche
a. Schleifen von thorierten Schweißelektroden und Wechselstromschweißen mit thorierten Schweißelektroden
b. Verwendung von anderen als in lit. a genannten thoriumhaltigen Produkten, wie beispielsweise Gasglühstrümpfe
c. Verwendung von Materialien mit hohem natürlichen Uran- oder Thoriumgehalt, wie beispielsweise als Abrasiv beim Hochdruckflüssigkeitsschneiden und Sandstrahlen
d. Tätigkeiten, bei denen Expositionen durch Rückstände auftreten, wie beispielsweise Wartungsarbeiten, insbesondere Instandhaltung und Ausbau von hitzebeständigen Verkleidungen aus zirkonhaltigem Material, Reinigung oder Um- und Abbau von Rohrleitungen und technischen Anlagen wie Pumpen und Ventilen, Instandhaltung sowie Um- und Abbau von Filteranlagen sowie Rauchgaswäschern
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