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Anlage 34
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PHYSIOLOGIE
Das Sonderfach Physiologie umfaßt die Kenntnisse über die Lebensfunktionen, über entsprechende praktisch-methodische Fertigkeiten und die Anwendung dieser in der Grundlagenforschung oder angewandten Forschung, wie klinische Physiologie oder Arbeitsphysiologie.
1. Hauptfach:
Vier Jahre.
2. Pflichtnebenfächer:
3. Wahlnebenfächer:
Sechs Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs. 1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer, wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
1. Kenntnisse auf dem Gebiet der Physiologie mit besonderer Berücksichtigung von Ursache und Wirkung und den damit verbundenen physiologischen und funktionellen Veränderungen;
2. praktisch angewandte und experimentelle Physiologie;
3. Kenntnisse über Zytologie und Zellstoffwechsel;
4. Kenntnisse über die Physiologie des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems;
5. Ernährungsphysiologie und Verdauung;
6. Kenntnisse des Wärmehaushalts;
7. Physiologie der Muskulatur und Funktionsprüfung;
8. Kenntnisse über Herzmuskulatur, Elektro- und Phonokardiographie;
9. Kreislauf und Funktionsproben;
10. Kenntnisse über Hämatologie, Immunhämatologie und Meßmethoden;
11. Nierenfunktion und Funktionsproben;
12. Kenntnisse über Säure-Basen-Haushalt;
13. Kenntnisse über Aufbau und Wechselwirkungen des Hormonsystems;
14. Sinnesorgane und deren Prüfung;
15. Kenntnisse über Umweltphysiologie und Vorsorgemedizin;
16. Lungenfunktion und Funktionsproben;
17. Kenntnisse der Psychosomatik;
18. Kenntnisse umwelt- und arbeitsbedingter Erkrankungen;
19. Kenntnisse der Geriatrie;
20. Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen;
21. Dokumentation;
22. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften;
23. Begutachtungen.