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Anl. 34neu
ANHANG XXXIV
BESTIMMUNGEN FÜR BETRUGSBEKÄMPFUNG UND KONTROLLEN
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Artikel 1 – Allgemeine Bestimmungen, Definitionen
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Artikel 2 Absatz 1 – durch Einführung der erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die in Artikel 1 genannten Handlungen sowie die Beteiligung an Handlungen im Sinne von Artikel 1 Absatz 1, die Anstiftung dazu oder der Versuch solcher Handlungen durch wirksame, angemessene und abschreckende Strafen geahndet werden
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Artikel 3 – Strafrechtliche Verantwortung der Unternehmensleiter
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Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 1 Absatz 2 – einschlägige Definitionen
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Artikel 2 – Bestechlichkeit
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Artikel 3 – Bestechung
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Artikel 5 Absatz 1 – durch Einführung der erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die in den Artikeln 2 und 3 genannten Handlungen sowie die Beteiligung an diesen Handlungen und die Anstiftung dazu durch wirksame, angemessene und abschreckende Strafen geahndet werden
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Artikel 7 sofern auf Artikel 3 dieses Übereinkommens Bezug genommen wird
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Artikel 1 – Definition
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Artikel 2 – Geldwäsche
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Artikel 3 – Haftung juristischer Personen
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Artikel 4 – Sanktionen für juristische Personen
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Artikel 12 sofern auf Artikel 3 dieses Übereinkommens Bezug genommen wird