Änderungen zwischen den Fassungen
Anl. 4geändertTabelle
Anlage 4
Beitrag zur Höherversicherung im Sinne des § 248 Abs. 2 lit. b
Im Bereiche der Pensionsversicherung der Arbeiter gilt als Beitrag zur Höherversicherung für die Kalenderwoche
wenn in den Unterlagen bis 29. Dezember 1946 die Beitragsklasse X vorgemerkt ist, | |
wenn in den Unterlagen zwischen dem 30. Dezember 1946 und dem 29. Mai 1949 die Beitragsklasse X beziehungsweise nach dem 29. Mai 1949 die Beitragsklasse XV vorgemerkt ist, | |
Im Bereiche der Pensionsversicherung der Angestellten gilt als Beitrag zur Höherversicherung für den Kalendermonat
wenn in den Unterlagen die Beitragsklasse H vorgemerkt ist, für die Zeit bis Dezember 1946 | |
ab Jänner 1947 | |
wenn in den Unterlagen die Beitragsklassse J vorgemerkt ist, für die Zeit bis Dezember 1946 | |
ab Jänner 1947 | |
wenn in den Unterlagen die Beitragsklasse K vorgemerkt ist, für die Zeit bis Dezember 1946 | |
ab Jänner 1947 | |