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Fassungsvergleich zu Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch 1
Anl. 4neu
in Kraft ab 01.01.1959 · idF BGBl. Nr. 21/1958 Anl. 4↗RIS↗
Anlage 4
VERLÄNGERUNG DER GÜLTIGKEITSDAUER VON CARNETS DE PASSAGES EN DOUANE
(Anm.: Anlage 4 als PDF dokumentiert)