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Fassungsvergleich zu Gaspendelleitungen für ortsfeste Kraftstoffbehälter××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gaspendelleitungen für ortsfeste Kraftstoffbehälter 1
Anl. 4neu
in Kraft ab 30.12.1995 · idF BGBl. Nr. 904/1995 Anl. 4↗RIS↗
Anlage 4 (§ 3c)
ANHANG III
ANFORDERUNGEN AN BEFÜLLUNGSANLAGEN UND LAGERTANKS IN TANKSTELLEN SOWIE IN AUSLIEFERUNGSLAGERN, IN DENEN DÄMPFE ZWISCHENGELAGERT WERDEN
Dämpfe, die bei der Umfüllung von Ottokraftstoff in Tankstellen-Lagertanks und Festdachtanks für die Zwischenlagerung von Dämpfen verdrängt werden, müssen durch eine dampfdichte Verbindungsleitung in das bewegliche Behältnis, mit dem der Ottokraftstoff angeliefert wird, zurückgeführt werden. Eine Befüllung darf nur vorgenommen werden, wenn diese Vorrichtungen angebracht sind und ordnungsgemäß funktionieren.