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Fassungsvergleich zu EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Israel××

Änderungen zwischen den Fassungen

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Israel 1
Anl. 4neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 165/1993 Anl. 4↗RIS↗
ANHANG IV
AUF DEN IN ABSATZ 2 VON ARTIKEL 7 BEZUG GENOMMEN WIRD
1. Das Verbot der Einfuhrbeschränkungen gilt nicht für die in Tabelle A zu diesem Anhang aufgelisteten Erzeugnisse.
2. Das Verbot der Ausfuhrbeschränkungen gilt nicht für die in Tabellen B und C zu diesem Anhang aufgelisteten Erzeugnisse.
TABELLE A ZU ANHANG IV
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Waren-      H.S.-
Nr.        Code              Warenbezeichnung            Land
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27.02              Braunkohle, auch agglomeriert,
ausgenommen Gagat (Jet)
2702.10  - Braunkohle, auch in Pulverform,    Österreich
aber nicht agglomeriert
27.09              Erdöle und Öle aus bituminösen        Island
Mineralien, roh
27.10      2710.00  Erdöle und Öle aus bituminösen
Mineralien, ausgenommen rohe,
anderweitig weder genannte noch
inbegriffene Zubereitungen, die
70 Gewichtsprozent oder mehr
Erdöle oder Öle aus bituminösen
Mineralien enthalten, soweit
diese Öle den wesentlichen
Bestandteil dieser Zubereitungen
bilden
ex 2710.00  - Teilweise raffiniertes Öl,          Island
einschließlich Topped Crudes
- Motorbenzin, ausgenommen
Flugbenzin
- Gasöl, Heizöl
- Schweröl
96.03              Besen, Bürsten und Pinsel
(einschließlich solcher, die
Teile von Maschinen, Apparaten
oder Fahrzeugen darstellen),
mechanische nicht motorbetriebene
Teppichkehrer zum Handgebrauch,
Mops und Staubwedel; Pinselköpfe
und ähnliche Waren zur
Herstellung von Pinseln und
ähnlichen Waren; Farbtupfer und
Farbroller; Wischer aus
Weichkautschuk (ausgenommen
Rollwischer):
ex 9603.00  - Besen und Bürsten (ausgenommen      Island
Bürsten, wie sie für Teile von
Maschinen verwendet werden,
Farbroller, Wischer, Mops,
Künstlerpinsel und Zahnbürsten)
TABELLE B ZU ANHANG IV
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Waren-      H.S.-
Nr.        Code              Warenbezeichnung            Land
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72.04              Abfälle und Schrott, aus Eisen oder  Österreich
Stahl; Abfallblöcke aus Eisen oder    Finnland
Stahl                                  Schweden
ex 7204.00  - Abfälle und Schrott, aus Eisen    Liechtenstein
oder Stahl, ausgenommen              Schweiz
Abfallblöcke aus Eisen oder          Norwegen
Stahl
KAP. 72            Eisen und Stahl
KAP. 73            Waren aus Eisen und Stahl
ex Kap.    - Erzeugnisse, die unter das          Schweden
72 - 73    Abkommen zwischen Schweden und
der Montanunion fallen und
offensichtlich oder
wahrscheinlich für die
Herstellung von neuem Metall
verwendet werden
74.03              Kupfer, raffiniert, und
Kupferlegierungen,
unverarbeitet:
ex 7403.00  - Blöcke oder ähnliche
unverarbeitete Gußformen aus        Österreich
umgeschmolzenem Kupfer und
Abfällen
74.04      7404.00  Abfälle und Schrott, aus Kupfer      Österreich
76.02      7602.00  Abfälle und Schrott, aus Aluminium    Österreich
89.08      8908.00  Schiffe und andere schwimmende
Konstruktionen, zum Abwracken          Finnland
TABELLE C ZU ANHANG IV
ISRAEL
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Waren-      H.S.-
Nr.        Code                  Warenbezeichnung
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27.10      2710.00  Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien,
ausgenommen rohe, anderweitig weder genannte noch
inbegriffene Zubereitungen, die
70 Gewichtsprozent oder mehr Erdöle oder Öle aus
bituminösen Mineralien enthalten, soweit diese
Öle den wesentlichen Bestandteil dieser
Zubereitungen bilden
27.11              Erdölgase und andere gasförmige
Kohlenwasserstoffe
27.14              Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse
Schiefer und Sande; Asphaltite und Asphaltgestein
72.04              Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl;
Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl
74.03              Kupfer, raffiniert, und Kupferlegierungen,
unverarbeitet
74.04      7404.00  Abfälle und Schrott, aus Kupfer
76.02      7602.00  Abfälle und Schrott, aus Aluminium
78.02      7802.00  Abfälle und Schrott, aus Blei